Das Recht am eigenen Bild

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veo
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Re: Das Recht am eigenen Bild

Beitrag von veo » Sonntag 22. Juli 2012, 14:03

Danke, Exthor, für Deine ausführliche Erläuterung!

Meinen Widerspruch hat vor allem folgendes hervorgerufen:
Exthor hat geschrieben:Wenn Du dir mal 30min Zeit nimmst, um wirklich die rechtliche Lage recht gut erklärt zu bekommen,
dann sieh Dir das mal an. Alles andere ist nur nachgeplappertes halbwissen. ;)
Das hast Du mit Deiner ausführlichen Erläuterung ein wenig relativiert. Der ganze Sachverhalt ist komplex und wir werden ihn hier nicht in allen Facetten ausdiskutieren können. Gleichwohl halte ich es für sinnvoll, sich über diese rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren. In Wikipedia gibt es dazu einen interessanten Artikel.

Dort kann man nachlesen, dass es durchaus einen Rechtskonflikt mit der Kunstfreiheit geben kann, der in dem Video unerwähnt bleibt. Alles in allem aus meiner Sicht kein Thema für ultimative Statements. Ab Minute 28 wird das in dem Video ja auch deutlich.

Vorläufige Schlussfolgerung für mich selbst ist: Weiterhin vor allem respektvoll mit meinen Motiven umzugehen.
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Exthor

Re: Das Recht am eigenen Bild

Beitrag von Exthor » Sonntag 22. Juli 2012, 14:09

Hallo Cristina,

danke für Deine Antwort.

Auf der einen Seite sehe ich schon einen Sinn darin das es dieses Recht am eigenen Bild gibt,
ich möchte auch nicht ungefragt im WWW Bilder von mir finden.

Auf der anderen Seite hätte ich mich gerne auch mal mit der Streetfotografie beschäftig
nur wird diese durch dieses Gesetz mächtig behindert.

Mir würde aber auch nichts einfallen um beide Seite zu bedienen,
ist schon ein verzwicktes Thema.


@g3x

Auch Dir ein Danke für die Ausführungen.
g3x hat geschrieben:Vorläufige Schlussfolgerung für mich selbst ist: Weiterhin vor allem respektvoll mit meinen Motiven umzugehen.
Ein sehr schöner Schlusssatz den wir uns alle merken sollten.


Gruss Torsten
...

Lithographin

Re: Das Recht am eigenen Bild

Beitrag von Lithographin » Sonntag 22. Juli 2012, 14:21

Hallo Torsten !

Ja, da hast Du recht, beide Seiten wird man kaim zufriedenstellen können.

Ich denke auch das man sich von dem alten Bild der Streetfotografie aus SW Tagen der 30er bis wegen mir 70er Jahre lösen muß.
Die Bilder lagen höchstens in einer Schachtel oder einem Album.

Presse und Kunst waren was anders, kein Mensch dachte daran einen Verlag oder Künstler zu klagen, da war höchstens ein wenig Stolz dabei.
Aber jetzt mit den ganzen Onlineportalen und Veröffentlichungsfreaks, gerade mit dem Handy, die alles, und sei der Mist noch so groß ins WWW blasen, sieht die Sache schon ganz anders aus.

Du hast recht, ich möchte mein Konterfei auch nicht auf irgend wo finden, deswegen frage ich mich das schon vor der Aufnahme was ich dazu sagen würde.

Und Unwissenhait schützt vor Strafe nicht, auch wenn es da, wie g3x schrieb eine Rechtskonflikt gibt, den ich aber sicher nicht mit einem Rechtsvertreter des Staates ausdiskutieren möchte.

Gruß, Cristina

copytexter

Re: Das Recht am eigenen Bild

Beitrag von copytexter » Sonntag 22. Juli 2012, 18:57

Exthor hat geschrieben:Beide von Dir gezeigeten Bilder sind EINDEUTIG und dürfen ohne Erlaubnis nicht veröffentlich werden.

Wenn Du dir mal 30min Zeit nimmst, um wirklich die rechtliche Lage recht gut erklärt zu bekommen,
dann sieh Dir das mal an. Alles andere ist nur nachgeplappertes halbwissen. ;)
In Fachkreisen auch „Interpretation“ genannt. ;)

Solange es noch kein höchstrichterliches Urteil zu diesem Fall gibt, ist auch deine absolutistische Aussage, die Bilder dürften ohne Erlaubnis nicht veröffentlicht werden, lediglich eine persönliche Meinung. Ich zum Beispiel halte den Fall keineswegs für „eindeutig“ und bewerte ihn letztlich anders: Für mich kämen hier die Punkte 1 und/oder 3 des § 23 KunstUrhG, Absatz 1 zur Anwendung (vgl. http://www.law-blog.de/251/fotorecht-te ... der-kunst/" onclick="window.open(this.href);return false;)

Aber das ist im Grunde genau das Problem: Es gibt keine Schablone, die man anlegen und an der man eindeutig „richtig“ oder „falsch“ ablesen kann. Man bewegt sich bei solchen Motiven also immer in einer Grauzone und muss das Risiko einer Rechtsverletzung in jedem Einzelfall neu bewerten. Das Wissen um die entsprechenden gesetzlichen Regelungen ist dabei zweifellos hilfreich, beantwortet aber die Frage nach dem Einzelfall nicht. Wie heißt es so schön: Drei Juristen, fünf Meinungen.

Ich kann sie auch nur für MICH beantworten: Wären es MEINE Bilder und stünde ICH vor der Frage, ob ich sie beispielsweise in MEINEM Blog veröffentliche oder nicht, würde ICH sagen: Ja. Das wäre dann MEIN Risiko (welches ich in diesem Fall eben für gering halte).

Wer hundertprozentig(!) sicher gehen will, der lässt solche Aufnahmen am besten ganz.

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t-franzl
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Re: Das Recht am eigenen Bild

Beitrag von t-franzl » Sonntag 22. Juli 2012, 22:23

Richtig, auch die Meinung in dem Clip ist letztendlich auch nur die Auslegung eines bestimmten Anwalts.

Mein Anwalt z.B. meint, für ihn sei das erste Bild recht eindeutig. Die abgebildeten Personen seien Bestandteil einer öffentlichen Versammlung, zumal die Gesichter nur Beiwerk seien, da der Folus des Bildes auf den Uniformen läge.

Anders verhielte es sich bei dem zweiten Bild. Auch hier eine öffentliche Versammlung. Die Personen im Hintergrund seien ohnehin nur Beiwerk, im Gegensatz zur tanzenden Person. Sofern diese eine Zuschauerin sei, sei es möglicherweise strittig. Aber er nehme an, sie gehöre zur 'darstellenden Truppe', die programmgemäss an der Versammlung teilnehme, um sich dort zu zeigen. Dieses Sich-Zeigen sei Teil der ihr programmässig zugewiesenen Rolle und so müsse sie es sich auch gefallen lassen, bei der Ausführung ihrer Rolle abgelichtet zu werden. Ähnlich verhielte es sich übrigens auch mit dem Kennzeichen des PKW rechts im Bild. Am farbigen Transparent auf der Motorhaube sei klar erkennbar, daß er Bestandteil des Umzuges, dem Zweck dieser Versammlung, sei. Wenngleich ein rotes Kennzeichen ohnehin eine Ausnahme darstelle, weil es nicht eindeutig auf Dauer einer bestimmten Person zuzuordnen sei.

Aber wie gesagt, es gibt recht unterschiedliche Auslegungen.
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Re: Das Recht am eigenen Bild

Beitrag von QueenofCoffee » Montag 23. Juli 2012, 07:19

Ich sehe es da ähnlich wie t-franzl es geschrieben hat.

Meines erachtens (und gefährlichen halbwissens) nach dürfen Personen die Bestandteil eines Umzuges sind oder eindeutig zum Programm einer öffentlichen Veranstaltung zuzuordnen sind fotografiert werden. Zumindestens nichtkommerzielle veröffentlich ist meines Erachtens damit erlaubt. Diese Personen werden dann ja aufgrund Ihres Auftrittes fotografiert.
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Lithographin

Re: Das Recht am eigenen Bild

Beitrag von Lithographin » Montag 23. Juli 2012, 07:42

Die Frage ist ja nicht wie wir, oder der Einzelne es sehen, sondern wie es nach der aktuellen Rechtslage, respektive nach den letzten richterlichen Entscheidungen vom Gericht interpretiert wird.

Natürlich wird in den meisten Fällen nichts passieren weil die betreffenden Personen entweder nichts von der Veröffentlichung wissen oder etwas unternehmen.
Aber was würde passieren wenn die Tänzerin auf der Straße bei dem Umzug zufällig die Tochter eines Anwaltes ist, dem es keinen Cent kostet da etwas zu unternehmen und der einfach was dagegen hat das Fräulein Tochter im Internet herumgeistert, und sei es nur um einen Präzedenzfall zu schaffen weil er zufällig im Urheberrecht tätig ist.

Da sind wir wieder wei der Rechtsllage und den entsprechenden Rechtstexten die wir "Normalsterbliche" gar nicht richtig interpretieren können weil wir sie schlicht und ergreifen nicht "lesen" können.
Ein Beistrich an einer anderen Stelle, und schon sieht die Sache anders aus.

Diese Diskussion kann man endlos weiterführen nur bringt sie kein Ergebnis weil das andere entscheiden, und diese Entscheidungen sind für uns Bürger in den meisten Fallen absolut nicht nachzuvollziehen.

Wer es anders sieht und plötzlich entsprechende Post bekommt wird da verdammt schlechte Karten haben.
Das ist nichts was man verstehen muß, sondern da bleibt nur das Akzeptieren das es Dinge gibt von denen man besser die Finger läßt, all zu leicht verbrennt man sich.
Eine "Fehlinterpretation" kann Geld kosten, sehr viel sogar, und ich investiere mein bißchen Kleingeld lieber in was anderes, mal abgesehen von dem Ärger und einem Streit den ich nie gewinnen kann.

Ich habe sehr viele, sehr schöne Aufnahmen von Veranstaltungen die ich nie veröffentliche.
Ich habe im Bekanntenkreis jemanden der NUR Urheberrecht bei einer Firma macht und der hat mir nur bei einem Foto aus dem Stegreif vier oberstgerichtliche Entscheidungen genannt die mich echt alt aussehen lassen, obwohl keine Person wirklich dominant ist.

Also laß ich die Finger davon und respektiere das es so ist.
Verstehen oder nicht zählt nicht.

Cristina

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Re: Das Recht am eigenen Bild

Beitrag von veo » Montag 23. Juli 2012, 08:26

@Christina: Ich respektiere Deine persönliche Haltung. Wenn wir jedoch uns alle dieser grundsätzlichen Haltung anschlössen, dürfte niemand mehr aus dem Haus gehen. Die Fallstricke lauern nämlich überall in gleicher Weise, nicht nur beim Fotografieren von Menschen. Deshalb habe ich auch die Frage gestellt, wie oft ein Fotoamateur schon verurteilt wurde. Meine Vermutung ist: Keiner. Und wenn jemand Post bekommt, ist es keineswegs der Supergau, denn wie die ganze Diskussion zeigt, gibt es viele verschiedene Bewertungen, keine Einbahnstraße in den Knast.

Als Fotoamateure, die mit der Fotografie kein Geld verdienen und die Fotografie als eine Form von bildender Kunst ausüben, sind wir darüber hinaus durch das Grundrecht der Freiheit der Kunstausübung in gewissem Ausmaß geschützt.
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Re: Das Recht am eigenen Bild

Beitrag von copytexter » Montag 23. Juli 2012, 09:53

t-franzl hat geschrieben:Ähnlich verhielte es sich übrigens auch mit dem Kennzeichen des PKW rechts im Bild. [...]
Bei KFZ-Kennzeichen ist meines (Halb-) Wissens nicht das KunstUrhg, sondern das BDSG relevant. Mir ist aber keine Regelung bekannt - ich lasse mich gerne eines Besseren belehren -, die es erfordern würde, KFZ-Kennzeichen auf Fotos generell unkenntlich zu machen. Auch hier würde ich in jedem Einzelfall abwägen. Stünde das Fahrzeug beispielsweise auf einem privaten Grundstück, dann würde ICH das Kennzeichen vorsichtshalber unkenntlich machen. Stünde oder führe es hingegen nur zufällig irgendwo an oder auf einer Straße, die ich fotografiere, dann sähe ICH keine Notwendigkeit dazu.

Ich erinnere mich dunkel an einen Fall, in dem auf einer Website Parksünder an den Pranger gestellt wurden, mit Foto und erkennbarem Kennzeichen. Das so etwas nicht erlaubt ist, sollte einem schon der gesunde Menschenversand sagen. ;)

Wir haben tagtäglich zahlreiche Entscheidungen zu treffen, die in irgendeiner Weise andere Personen betreffen und rechtliche Folgen haben könnten. In allen Lebensbereichen. Man sollte aber, das sehe ich wie g3x, nicht in vorauseilendem Gehorsam das Kind mit dem Bade ausschütten, also im Falle der Fotografie nur noch Makroaufnahmen der selbst gepflanzten Geranien im eigenen Garten machen.

Genau so, wie man beispielsweise die Straßenverkehrsordnung kennen sollte, bevor man sich mit einem Fahrzeug auf öffentliche Straßen begibt, sollte man auch die relevanten Teile des Fotorechts kennen, bevor man Aufnahmen im öffentlichen Raum macht (und diese vielleicht auch noch veröffentlicht).

Die Entscheidung im Einzelfall muss aber und kann nur jeder für sich selbst treffen.

BTW: Kennt sich hier jemand mit Versicherungen aus und könnte sagen, ob solche Fälle auch über private Haftpflicht- bzw. Rechtsschutzversicherungen abgedeckt werden können?

Exthor

Re: Das Recht am eigenen Bild

Beitrag von Exthor » Montag 23. Juli 2012, 10:18

copytexter hat geschrieben: BTW: Kennt sich hier jemand mit Versicherungen aus und könnte sagen, ob solche Fälle auch über private Haftpflicht- bzw. Rechtsschutzversicherungen abgedeckt werden können?
Das fragst Du am besten bei DEINER Versicherung nach.
Bei allen Versicherungsarten gibt es oft Zusatzleistungen die extra bezahlt werden müssen
und diese behandelt jede Versicherung unterschiedlich.

Gruss Torsten
...

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Re: Das Recht am eigenen Bild

Beitrag von veo » Montag 23. Juli 2012, 11:15

copytexter hat geschrieben: also im Falle der Fotografie nur noch Makroaufnahmen der selbst gepflanzten Geranien im eigenen Garten machen.
Vorsicht!! Du könntest das Copyright des Geranienzüchters verletzen. :lol:

Zu Deiner Frage: Das müsste im Bereich Rechtsschutzversicherung versicherbar sein, müsste man in der Police nachsehen. Ich habe keine. Versichern lassen sich aber nur die Kosten der Rechtsvertretung, nicht die Folge einer Verurteilung. ;)
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Re: Das Recht am eigenen Bild

Beitrag von t-franzl » Montag 23. Juli 2012, 22:13

Lithograph hat geschrieben:Aber was würde passieren wenn die Tänzerin auf der Straße bei dem Umzug zufällig die Tochter eines Anwaltes ist, dem es keinen Cent kostet da etwas zu unternehmen und der einfach was dagegen hat das Fräulein Tochter im Internet herumgeistert, und sei es nur um einen Präzedenzfall zu schaffen weil er zufällig im Urheberrecht tätig ist.
Gehen wir doch einen Schritt weiter. Die Tochter tanzt auf dem Umzug vorsätzlich so, daß sie möglichst viele Fotografen dazu bringt, sie abzulichten. Sie hat zwar nichts dagegen, daß diese recht vorteilhaften Bilder von ihr öffentlich kursieren, gedenkt aber, ihr Taschengeld aufzubessern. Anschliessend wird ihr Vater tätig und mahnt jeden ab, der über den Umzug berichtet oder bloggt und dabei Bilder seiner Tocher verwendet.

Was ich damit sagen will, in der aktuellen rechtlichen Situation bietet doch an, zunächst einaml die Hand aufzuhalten und irgendwann lautet die Devise nur noch entweder heimlich oder gegen Geld. Ich finde dies echt arm.

Wenn man sich an alle potentiell möglichen Regeln halten würde, dann kann man irgendwann nur noch mit geschlossenem Objektivdeckel fotografieren. Denn fotografiere ich bei mir zuhause, dann meckert sofort der Tapetenhersteller.
copytexter hat geschrieben:Ich erinnere mich dunkel an einen Fall, in dem auf einer Website Parksünder an den Pranger gestellt wurden, mit Foto und erkennbarem Kennzeichen. Das so etwas nicht erlaubt ist, sollte einem schon der gesunde Menschenversand sagen.
Fotografiere ich genau das gleiche und übermittle die Bilder stattdessen direkt an die Polizei, dann nennt sich dies 'Sicherstellen von Beweismitteln'. Es kommt also schon darauf an, was man anschliessend mit den Bildern tut.

P.S. Mit Copyright hat das mit den Kennzeichen natürlich nichts zu tun, aber generell mit 'Datenschutz'.
Zuletzt geändert von t-franzl am Montag 23. Juli 2012, 22:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Das Recht am eigenen Bild

Beitrag von partisan » Montag 23. Juli 2012, 22:21

so sehe ich das auch t-franzel.

Wir werden jeden Tag im Supermarkt, in der U-Bahn, im Stadion... etc... gefilmt.

Man sollte bei Fotos eben verantwortlich handeln, frei nach dem Kantschem kategorischen Imperativ.

Grauzone bleibt Grauzone und gut ist.
Auch ist eigentlich meist recht deutlich, wenn da eine Schwelle überschritten wurde und das gehört sich eben einfach nicht!

So gesehen müsstest Du übrigens 70% aller Fotoausstellungen schließen und eine Großzahl Bildbände gehörten Verboten.
Ich denke, das will hier keiner.
Lumix GM1, Oly OMD 5 II; pan 7-14mm, pan 12-32mm, pan 14mm, Voigtländer 17,5mm, pan 20mm, pan 25mm f 1,4, oly 45mm, pan 100-300mm, oly 300mm f4; Sirui T-025X mit C-10X, Manfrotto 190 CLB, Benro KB-2; PS CS6, LR6, Nik

Hendock

Re: Das Recht am eigenen Bild

Beitrag von Hendock » Dienstag 24. Juli 2012, 07:17

t-franzl hat geschrieben:Fotografiere ich genau das gleiche [Parksünder] und übermittle die Bilder stattdessen direkt an die Polizei, dann nennt sich dies 'Sicherstellen von Beweismitteln'.
Wohl eher Denunziation!

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Re: Das Recht am eigenen Bild

Beitrag von knuddelmaus » Dienstag 24. Juli 2012, 12:33

Hallo ihr lieben,
ich melde mich jetzt doch noch mal zu Wort.
Mit Verwunderung hab ich den Thread jetzt verfolgt.
Die Meinungen gehen sehr weit auseinander was dieses Thema betrifft.
Das zeigt, das es wirklich nicht einfach ist zu entscheiden.
Obwohl die Sachlage nach dem Film (auch wenn es Werbung ist :-) ) klar dargelegt ist.
Ich für mich weiß nun das ich Bilder von Personen nicht Online stellen werde.
Hatte das auch Grundlegend nie vor. Die eingestellten Bilder sollten als Beispiel gelten
um klar zu machen um was es mir geht. Keiner möchte sich plötzlich in einem Forum
oder auf irgendwelchen dubiosen Seiten wiederfinden.
Gut fände ich es, wenn Bilder hier im Forum Kopiergeschützt werden würden um eine
anderweitige Verbreitung zu unterbinden.
Klar gibt es immer ne möglichkeit wenn man sich mit den raffinessen des PC´s gut auskennt.
Aber Otto-Normalverbraucher wird es akzeptieren das es nicht zu kopieren geht.
Wenn mir ein Bild im Forum besonders gut gefällt, werd ich den "Besitzer" des Bildes fragen
ob er mir das Obiekt meiner Begierde überlässt :-)

In diesem Sinne einen
sonnigen Tag wünscht euch

Beate
Seit Dezember 2016: FZ 1000 Blitz: KF-570II, Ringblitz: Meike LED Ring Flash FC 100, Raynox DCR 250 und diverse Nahlinsen von Polaroid

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