Veröffentlichung von Zoo-Fotos
Verfasst: Dienstag 11. Dezember 2012, 14:56
An etwas versteckter Stelle findet man auf den HP des Alwwetterzoos Münster folgenden Hinweis:
"Regeln für das Fotografieren im Allwetterzoo
Für private Zwecke darf jeder Besucher im Allwetterzoo fotografieren. Diese Erlaubnis gilt auch für die Veröffentlichung auf privaten Homepages und nicht kommerziellen Fotoforen. Das Fotografieren für gewerbliche Zwecke bedarf einer Genehmigung.
Wenn Sie Fotos aus dem Allwetterzoo auf Ihrer Homepage veröffentlichen, dann stellen Sie die Bilder bitte mit 72 dpi und möglichst geringen Seitenlängen ein, damit sie nicht unerlaubterweise verwendet werden können. Außerdem bitten wir darum, einen Hinweis auf unseren Zoo zu geben und nach Möglichkeit zu unserer Website zu verlinken: http://www.allwetterzoo.de" onclick="window.open(this.href);return false;.
In den meisten Zoos fehlen derart ausführliche Hinweise, meist wird lediglich das Fotografieren für "gewerbliche Zwecke" unter Genehmigungsvorbehalt gestellt.
Kann man davon ausgehen, dass "private Zwecke" stets auch die Veröffentlichung auf privaten Homepages und nicht kommerziellen Fotoforen umfasst? Oder läuft man Gefahr, womöglich eine Abmahnung zu bekommen? Kennt jemand evtl. Rechtsprechung zu dem Thema?
Ich denke, das Thema ist von allgemeinem Interesse.
Gruß Friedhelm
"Regeln für das Fotografieren im Allwetterzoo
Für private Zwecke darf jeder Besucher im Allwetterzoo fotografieren. Diese Erlaubnis gilt auch für die Veröffentlichung auf privaten Homepages und nicht kommerziellen Fotoforen. Das Fotografieren für gewerbliche Zwecke bedarf einer Genehmigung.
Wenn Sie Fotos aus dem Allwetterzoo auf Ihrer Homepage veröffentlichen, dann stellen Sie die Bilder bitte mit 72 dpi und möglichst geringen Seitenlängen ein, damit sie nicht unerlaubterweise verwendet werden können. Außerdem bitten wir darum, einen Hinweis auf unseren Zoo zu geben und nach Möglichkeit zu unserer Website zu verlinken: http://www.allwetterzoo.de" onclick="window.open(this.href);return false;.
In den meisten Zoos fehlen derart ausführliche Hinweise, meist wird lediglich das Fotografieren für "gewerbliche Zwecke" unter Genehmigungsvorbehalt gestellt.
Kann man davon ausgehen, dass "private Zwecke" stets auch die Veröffentlichung auf privaten Homepages und nicht kommerziellen Fotoforen umfasst? Oder läuft man Gefahr, womöglich eine Abmahnung zu bekommen? Kennt jemand evtl. Rechtsprechung zu dem Thema?
Ich denke, das Thema ist von allgemeinem Interesse.
Gruß Friedhelm