ich möchte gerne einige meiner selbstgemachten Bilder zu Postkarten machen, und zwar nicht zu Serien, sondern zu jeweils einmalig augedruckten und an Privatpersonen verschickten Exemplaren.
Nun ist das ja bei Blumen- und Landschaftsbildern kein Thema, aber ich frage mich, wie das rechtlich gesehen wird, wenn ich z. B. ein Bild aus einem Zoo oder ähnlichem hernehmen würde, der die Veröffentlichung untersagt.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Ich würde mich über Antworten sehr freuen! Dankeschön im Voraus!
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