Urheberrecht

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ehenkes
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Re: Urheberrecht

Beitrag von ehenkes » Sonntag 29. Januar 2012, 03:11

Was darf man auf eine nicht-kommerzielle private Homepage (auf einem Server ohne Werbung) stellen? Nehmen wir als Beispiel Fotos, die man in einer Stadt oder einem Stadt-Park aufnimmt, mal abgesehen von Personen.
Canon 5D Mark III; Olympus OM-D; EF- (L, IS, USM), mFT-, M42-Objektive;
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wozim
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Re: Urheberrecht

Beitrag von wozim » Sonntag 29. Januar 2012, 08:40

Hallo

Einen kurzen Überblick findest du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit

Hier kannst du dir auch das Fotorecht-Handbuch herunterladen:
http://www.rechtambild.de/

Ob deine Seite privat oder kommerziell ist, spielt zunächst keine Rolle.
Das wird erst dann von Bedeutung, wenn du Bilder in Lizenz veröffentlichst oder eine Genehmigung notwendig ist/war.
Das wird dann aber meist in den Lizenzen bzw. Verträgen geregelt.
http://www.panthermedia.net/pages/cms/c ... ase_de.pdf

Gruß Wolfgang
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https://www.flickr.com/photos/fz100/

GX9, GX80, 14 - 140 mm 3,6 - 5,6, Oly 45 mm 1:1,8, Sigma 19 mm und 60 mm 1:2,8, umfangreiche Altglassammlung, div. Raynox-Linsen

Lithographin

Re: Urheberrecht

Beitrag von Lithographin » Sonntag 29. Januar 2012, 09:01

ehenkes hat geschrieben:Was darf man auf eine nicht-kommerzielle private Homepage (auf einem Server ohne Werbung) stellen? Nehmen wir als Beispiel Fotos, die man in einer Stadt oder einem Stadt-Park aufnimmt, mal abgesehen von Personen.
Es ist unerheblich ob die Webseite kommerziell ist oder nicht, genau genommen.
Ausschlaggebend ist ob es grundsätzlich erlaubt ist zu fotografieren oder nicht, oder ob ein Copyright auf dem Gebäude liegt. Wobei in dem Fall das Copyright ein erster Linie den Entwurf eines Architekten betreffen kann.
Meist heißt es das es für private Zwecke erlaubt ist. Also nur selber am Computer ansehen oder sich zu Hause ein Bild aufhängen.
Nicht mehr privat ist es hier im Forum, bei Flickr oder anderen Seiten - das ist eindeutig verboten.

Beispiel:
In Dessau das Bauhaus-Gebäude von der Straße aus zu fotografieren ist kein Problem. Innerhalb des Gebäudes ist es nicht nur verboten, sondern unterliegt auch einem Veröffentlichungsverbot wegen dem Copyright, also nicht erlaubt.

Der Eifelturm hat eine Beleuchtung bekommen die wiederum einem Copyright unterliegt.

Das Hundertwasserhaus in Wien kann man fotografieren. Wird die Aufnahme von einer Leiter aus gemacht, also einem Standort der der breiten Masse nicht zugänglich ist, oder einer Wohnung gegenüber ist es nicht mehr erlaubt. Da wurden schon etliche Prozesse angestrengt.

Der berühmte Hangar 7 in Salzburg am Flughafen unterliegt ebenfalls dem Copyright.

In Kirchen, wie z.B dem Dom in Siena ist das Fotografieren aus zwei Gründen verboten. Copyright und Schutz der Farben. Das scheint aber vielen "unterbelichteten" Leutchen egal zu sein, Hauptsache sie haben ihr Bild, ob die Kunstwerke der Nachwelt erhalten bleiben scheint sie nicht zu interessieren.

Hier ein Link zu Wikipedia - Bildrechte
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte

Selbst hier im Forum liegt eine eindeutige Veröffentlichung vor.

Ein schwieriges, aber nicht zu unterschätzendes Thema
Hier auch ein Beitrag im Forum, gleich der erste mit Link
http://lumix-forum.de/viewtopic.php?f=2 ... ght#p36223

Cristina

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kuni
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Re: Urheberrecht

Beitrag von kuni » Sonntag 29. Januar 2012, 10:27

Moin, habe mir die TZ10 gekauft. Im Lieferumfang das "Handbuch".
Habe, um ein Problem zu schildern, eine Seite dem Forum
zur Verfügung gestellt.
Habe ich damit das Urheberrecht verletzt?
kuni
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Seit August 2011 mit der Lumix TZ 10 als Anfänger unterwegs.

Lithographin

Re: Urheberrecht

Beitrag von Lithographin » Sonntag 29. Januar 2012, 10:29

kuni hat geschrieben:Moin, habe mir die TZ10 gekauft. Im Lieferumfang das "Handbuch".
Habe, um ein Problem zu schildern, eine Seite dem Forum
zur Verfügung gestellt.
Habe ich damit das Urheberrecht verletzt?
kuni
Genau genommen, ja.

Cristina

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wozim
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Re: Urheberrecht

Beitrag von wozim » Sonntag 29. Januar 2012, 10:53

Ich denke einmal, das wird noch durch § 51 des Urheberrechtsgesetz gedeckt.

§ 51 Zitate

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Gruß Wolfgang

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Re: Urheberrecht

Beitrag von ehenkes » Sonntag 29. Januar 2012, 12:03

Das ist wirklich schrecklich, wie man als braver Bürger ständig kriminalisiert wird. Vielleicht sollten wir es mal umgekehrt probieren: Was ist eindeutig erlaubt?
Canon 5D Mark III; Olympus OM-D; EF- (L, IS, USM), mFT-, M42-Objektive;
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kuni
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Re: Urheberrecht

Beitrag von kuni » Sonntag 29. Januar 2012, 13:56

wozim hat geschrieben:Ich denke einmal, das wird noch durch § 51 des Urheberrechtsgesetz gedeckt.

§ 51 Zitate

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Hallo Wolfgang, danke für die Infos.
Wenn aber ein Forumsmitglied mir helfen will und
seinerseits eine Seite aus dem Hanbuch der TZ10, die zu der Aufklärung
meiner Frage führt, ins Forum stellt, dann..?
Und wenn sein Arbeitsgerät nicht die TZ 10 ist?
Urheberrechtverletzung ja oder nein?
Lg
kuni
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Re: Urheberrecht

Beitrag von wozim » Sonntag 29. Januar 2012, 14:08

Das würde ich immer noch als Zitat betrachten.
Bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen ist das sogar üblich.
Gruß Wolfgang

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Re: Urheberrecht

Beitrag von kuni » Sonntag 29. Januar 2012, 14:29

Danke Wolgang.
Ein schönes Rest-Wochenende.
gruß
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Re: Urheberrecht

Beitrag von icetiger » Dienstag 31. Januar 2012, 16:27

Hallo

Da man beim veröffentlichen von Bildern offensichtlich schon fast "mit einem Bein im Gefängnis steht" (vielleicht etwas übertrieben, aber nach dem was ich bis hierher gelesen habe nur ein wenig), habe ich keine eigene Webseite und veröffentliche auch im Forum praktisch keine Bilder. Ich habe echt keine Lust, erst ein Jurastudium zu belegen, nur um ein paar Bilder zu zeigen. Und auf gebührenpflichtige Abmahnungen von Abzockern jeglicher Art kann ich auch gut verzichten.

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Re: Urheberrecht

Beitrag von ehenkes » Samstag 4. Februar 2012, 09:20

@icetiger: Das sehe ich inzwischen auch so. Solange ich auf meine einfache Frage "Was ist eindeutig erlaubt?" keine ebenso einfache Antwort erhalte, werde ich vorsichtig bleiben.
Canon 5D Mark III; Olympus OM-D; EF- (L, IS, USM), mFT-, M42-Objektive;
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Re: Urheberrecht

Beitrag von mod_ebm » Samstag 4. Februar 2012, 10:17

Ganz so einfach ist das nicht. Das Brandenburger Tor und der Kölner Dom stehen in öffentlichem Raum und sind Bestandteil der Panoramafreiheit. Anders ist das zum Beispiel mit dem Schlosspark Sanssoucis in Potsdam. Hier darf man ohne (kostenpflichtige) Genehmigung Fotos nicht veröffentlichen. Auch Kunstwerke sind problematisch. Weiterhin einzelne Personen auf der Straße (Recht am eigenen Bild). Das Klauen von fremden Werken verbietet sich ja eh von selbst. Achtung: andere Länder, andere Sitten. Fotos vom Eiffelturm dürfen, wenn er beleuchtet ist, nicht veröffentlicht werden, da er als Kunstwerk gilt und damit geschützt ist.

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Re: Urheberrecht

Beitrag von wie-wolf » Samstag 4. Februar 2012, 11:02

dann sollte man sich mal bei flickr umschauen, millionen von fotos wären dann dort nicht legal (...egal, sch....egal). bisher hatte ich erst eine (private) beschwerde und hab entsprechend reagiert.
z.b. eifelturm bei nacht:
http://www.flickr.com/search/?q=eifelturm%20bei%20nacht
sieht doch schön aus!
wir sollten das eher entspannt sehen
w.

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Re: Urheberrecht

Beitrag von Wildfire » Samstag 4. Februar 2012, 13:55

kuni hat geschrieben:
wozim hat geschrieben:Ich denke einmal, das wird noch durch § 51 des Urheberrechtsgesetz gedeckt.

§ 51 Zitate

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Hallo Wolfgang, danke für die Infos.
Wenn aber ein Forumsmitglied mir helfen will und
seinerseits eine Seite aus dem Hanbuch der TZ10, die zu der Aufklärung
meiner Frage führt, ins Forum stellt, dann..?
Und wenn sein Arbeitsgerät nicht die TZ 10 ist?
Urheberrechtverletzung ja oder nein?
Lg
kuni
Ich denke ich weiss worauf du hinaus willst... ;)

Auf der Panasonic Webseite findet man bevor man die Anleitungen herunter laden kann, folgende Nutzungsbedingungen, denen man auch zustimmen muss.

Zitat:
Inhalt der Seite Bedienungsanleitungen

Die von uns zum Download angebotenen Bedienungsanleitungen sind in vollem Umfang urheberrechtlich geschützt. Sie können einzelne Bedienungsanleitungen zum ausschliesslich privaten Gebrauch herunterladen. Die Dokumente stehen ausschliesslich Online zur Verfügung und können nicht auf dem Postwege zugestellt werden.
Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte, insbesondere zu gewerblichen Zwecken, ist untersagt und wird von uns zivil- und gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt. Dies gilt vor allem auch, wenn die Datei mit der Bedienungsanleitung oder Kopien oder Ausdrucke davon beim Verkauf von Panasonic-Produkten, denen keine deutsche Bedienungsanleitung beigelegen hat, beigefügt werden. Eine Modifikation jeglicher Inhalte von dargestellten oder herunter geladenen Materialien ist ohne strikte schriftliche Anweisung von Panasonic verboten.


Ich denke hier ist eindeutig geklärt, das jede Veröffentlichung aus einer Bedienungsanleitung, egal ob Screenshot, abfotografiert oder sonst irgendwie, nicht erlaubt ist.
Oder hat Panasonic hier übertrieben und ist übers Ziel hinaus geschossen?
...und immer still halten, sonst wirds verwackelt !
gruß Wildfire

meine Fotos auf Pressanyke.de
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