Urheberrecht
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Urheberrecht
Hallo,ich habe einige Fotos von Objekten in verschiedenen Kunstausstellungen gemacht, auch immer nachgefragt, ob das erlaubt ist.Kann ich mit diesen Fotos an Wettbewerben teilnehmen bzw. diese auf online Galerien hochladen ?
Viele Grüße Ute Hummel
Viele Grüße Ute Hummel
- wozim
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Re: Urheberrecht
Hallo,
wenn du die Erlaubnis zur Veröffentlichung (am besten schriftlich) hast, dann schon.
Wenn du nur zur privaten Nutzung fotografieren durftest, dann würde ich es lassen.
Gruß Wolfgang
ps: Ich verschiebe den Beitrag mal in ein anderes Forum
wenn du die Erlaubnis zur Veröffentlichung (am besten schriftlich) hast, dann schon.
Wenn du nur zur privaten Nutzung fotografieren durftest, dann würde ich es lassen.
Gruß Wolfgang
ps: Ich verschiebe den Beitrag mal in ein anderes Forum
Gruß Wolfgang
https://www.flickr.com/photos/fz100/
GX9, GX80, 14 - 140 mm 3,6 - 5,6, Oly 45 mm 1:1,8, Sigma 19 mm und 60 mm 1:2,8, umfangreiche Altglassammlung, div. Raynox-Linsen
https://www.flickr.com/photos/fz100/
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Re: Urheberrecht
Das Urheberrecht ist sehr steng, aber auch sehr klar.
Wer fremdes Eigentum fotografiert, muss sich immer um das "Nutzungsrecht" bemühen.
Das funktioniert am besten mit einer schriftlichen Vereinbarung.
So mache ich es auch mit meinen Auftragsfotos, für die ich meist eine schriftliche Vereinbarung abschließe.
Diese umfasst das eingeräumte Nutzungsrecht mit erweiterten Klauseln.
Denn ich möchte nicht, dass Dritte mit meinen Fotos ungefragt und unauthorisiert ihr Geld verdienen.
Wenn es um eine kommerzielle Nutzung geht, dann ist IMMER ein Honorarvertrag fällig.
Wer fremdes Eigentum fotografiert, muss sich immer um das "Nutzungsrecht" bemühen.
Das funktioniert am besten mit einer schriftlichen Vereinbarung.
So mache ich es auch mit meinen Auftragsfotos, für die ich meist eine schriftliche Vereinbarung abschließe.
Diese umfasst das eingeräumte Nutzungsrecht mit erweiterten Klauseln.
Denn ich möchte nicht, dass Dritte mit meinen Fotos ungefragt und unauthorisiert ihr Geld verdienen.
Wenn es um eine kommerzielle Nutzung geht, dann ist IMMER ein Honorarvertrag fällig.
Re: Urheberrecht
Hallo !
Das würde ich tunlichst lassen.
So was kann ganz schnell, ganz böse ins Auge gehen.
Nur um ein Beispiel zu nennen.
Ich habe für eine Projektarbeit über "Bauhaus" das Bauhaus und die Meisterhäuser in Dessau fotografiert.
Dafür mußte ich um eine schriftliche Genehmigung ansuchen, welche am Tage meiner Anreise Punkt für Punkt durchgesprochen wurde.
Fakt ist.
Wollte ich eines, oder mehrere Bilder dieser Bauhaus Serie online stellen, auch nur hier im Forum, müßte ich um eine schriftliche Genehmigung für die entsprechenden Bilder ansuchen.
Und die Genehmigung würde ich wahrscheinlich nicht bekommen.
Eine weiter Projektarbeit war das Kunstmuseum Lentos in Linz.
Auch da das selbe, ich mußte für die Projektarbeit, obwohl nur für die Schule, die Kunstgegenstände durch Weichzeichner unkenntlich machen.
Cristina
Das würde ich tunlichst lassen.
So was kann ganz schnell, ganz böse ins Auge gehen.
Nur um ein Beispiel zu nennen.
Ich habe für eine Projektarbeit über "Bauhaus" das Bauhaus und die Meisterhäuser in Dessau fotografiert.
Dafür mußte ich um eine schriftliche Genehmigung ansuchen, welche am Tage meiner Anreise Punkt für Punkt durchgesprochen wurde.
Fakt ist.
Wollte ich eines, oder mehrere Bilder dieser Bauhaus Serie online stellen, auch nur hier im Forum, müßte ich um eine schriftliche Genehmigung für die entsprechenden Bilder ansuchen.
Und die Genehmigung würde ich wahrscheinlich nicht bekommen.
Eine weiter Projektarbeit war das Kunstmuseum Lentos in Linz.
Auch da das selbe, ich mußte für die Projektarbeit, obwohl nur für die Schule, die Kunstgegenstände durch Weichzeichner unkenntlich machen.
Cristina
Re: Urheberrecht
Vielleicht habe ich mich etwas unklar ausgedrückt.
Ich muss ja unterscheiden, ob ich Auftragsarbeit mache oder privat fotografiere.
Bei Auftragsarbeit muss ich dem Auftraggeber gewisse Nutzungsrechte (das einfache oder das ausschließliches) einräumen, was schriftlich erfolgt. Verstößt er gegen diese Rechte, gibt es mindestens eine Abmahnung von meiner Anwaltskanzlei oder gleich eine Strafanzeige mit eventueller Schadensersatzklage.
Muss ich hierzu Objekte Dritter ablichten, muss ich den Objekt-Besitzer vorher fragen. Aufgabe, Sinn, Zweck, Rechte. Hierzu habe ich einen Berechtigungsausweis mit Lichtbild vom Auftraggeber, was die allermeisten Türen zu Dritten öffnet.
Üblicherweise muss ich dem Auftraggeber für die Fotos seiner eigenen Objekte das ausschließliche Nutzungsrecht einräumen. Mir bleibt zwar als Urheber das unveräußerliche Urheberrecht, aber nicht ohne weiteres ein Nutzungsrecht.
Bei privaten Fotografien eventuell geschützter Objekte bitte ich vorher um Erlaubnis des Rechteinhabers. Allermeist bin ich nicht berechtigt, diese Fotos zu veröffentlichen. Wenn ich dagegen verstoße, wird's sehr teuer...
Ich muss ja unterscheiden, ob ich Auftragsarbeit mache oder privat fotografiere.
Bei Auftragsarbeit muss ich dem Auftraggeber gewisse Nutzungsrechte (das einfache oder das ausschließliches) einräumen, was schriftlich erfolgt. Verstößt er gegen diese Rechte, gibt es mindestens eine Abmahnung von meiner Anwaltskanzlei oder gleich eine Strafanzeige mit eventueller Schadensersatzklage.
Muss ich hierzu Objekte Dritter ablichten, muss ich den Objekt-Besitzer vorher fragen. Aufgabe, Sinn, Zweck, Rechte. Hierzu habe ich einen Berechtigungsausweis mit Lichtbild vom Auftraggeber, was die allermeisten Türen zu Dritten öffnet.
Üblicherweise muss ich dem Auftraggeber für die Fotos seiner eigenen Objekte das ausschließliche Nutzungsrecht einräumen. Mir bleibt zwar als Urheber das unveräußerliche Urheberrecht, aber nicht ohne weiteres ein Nutzungsrecht.
Bei privaten Fotografien eventuell geschützter Objekte bitte ich vorher um Erlaubnis des Rechteinhabers. Allermeist bin ich nicht berechtigt, diese Fotos zu veröffentlichen. Wenn ich dagegen verstoße, wird's sehr teuer...
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Re: Urheberrecht
Hallo nochmals in die Runde,
ist es denn eigentlich eine Nutzung, wenn ich ein Photo z.B. bei view oder in der online galerie einer Zeitschrift ( photographie ) hochlade ?
Ich bekomme doch dafür kein Honorar.
Konkret handelt es sich um folgendes Bild: In einem Museum in Bordeaux sind Ausschnitte von Kunstobjekten und eine Person von hinten zu sehen.
Es ist doch dann ein eigenes Kunstobjekt, das Bild habe ich ja selbst gemacht und es ist keine reine Abbildung der Kunst, sondern ein neues Kunstwerk, meiner Meinung nach jedenfalls-
Soll ich es mal zur Diskussion hochladen ?
Viele Grüße
Ute Hummel
ist es denn eigentlich eine Nutzung, wenn ich ein Photo z.B. bei view oder in der online galerie einer Zeitschrift ( photographie ) hochlade ?
Ich bekomme doch dafür kein Honorar.
Konkret handelt es sich um folgendes Bild: In einem Museum in Bordeaux sind Ausschnitte von Kunstobjekten und eine Person von hinten zu sehen.
Es ist doch dann ein eigenes Kunstobjekt, das Bild habe ich ja selbst gemacht und es ist keine reine Abbildung der Kunst, sondern ein neues Kunstwerk, meiner Meinung nach jedenfalls-
Soll ich es mal zur Diskussion hochladen ?
Viele Grüße
Ute Hummel
Re: Urheberrecht
Ob ein Honorar gezahlt wird oder nicht, ist unerheblich. Entscheidend ist, wer der Urheber ist, welche Nutzungsrechte er besitzt und ob der abgebildete Gegenstand urheberrechtlich geschützt war/ist oder die Person in ihren Persönlichkeitsrechten beschnitten wird.ute-hummel hat geschrieben:ist es denn eigentlich eine Nutzung, wenn ich ein Photo z.B. bei view oder in der online galerie einer Zeitschrift ( photographie ) hochlade ?
Ich bekomme doch dafür kein Honorar.
Ich hatte einmal den Fall, dass eine große Boulvardzeitung zufällig auf ein Foto von mir aus dem Deutschen Uhrenmuseum stieß und es gegen Honorar veröffentlichen wollte. Ich war mir nicht sicher, ob ich als Urheber das Recht hatte, das Foto des Objekts freizugeben. Eine Anfrage kam nicht in Frage, da es der Redaktion äußerst eilte. Immerhin war ja das Museum Besitzer des Objekts. Zum Glück ergab sich nichts...
Ja, bitte!Konkret handelt es sich um folgendes Bild: In einem Museum in Bordeaux sind Ausschnitte von Kunstobjekten und eine Person von hinten zu sehen.
Es ist doch dann ein eigenes Kunstobjekt, das Bild habe ich ja selbst gemacht und es ist keine reine Abbildung der Kunst, sondern ein neues Kunstwerk, meiner Meinung nach jedenfalls-
Soll ich es mal zur Diskussion hochladen ?
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Re: Urheberrecht
Hallo, das ist das Bild im Anhang, das ich meine
Zuletzt geändert von ute-hummel am Sonntag 1. Januar 2012, 15:28, insgesamt 1-mal geändert.
- wozim
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Re: Urheberrecht
Hallo Ute,
ich werde nachher das Bild wieder entfernt.
Meiner Meinung nach ist das ursprüngliche Kunstwerk noch zu dominant, um von einem neuen Kunstwerk im rechtlichen Sinn zu sprechen.
Gruß Wolfgang
ich werde nachher das Bild wieder entfernt.
Meiner Meinung nach ist das ursprüngliche Kunstwerk noch zu dominant, um von einem neuen Kunstwerk im rechtlichen Sinn zu sprechen.
Gruß Wolfgang
Gruß Wolfgang
https://www.flickr.com/photos/fz100/
GX9, GX80, 14 - 140 mm 3,6 - 5,6, Oly 45 mm 1:1,8, Sigma 19 mm und 60 mm 1:2,8, umfangreiche Altglassammlung, div. Raynox-Linsen
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GX9, GX80, 14 - 140 mm 3,6 - 5,6, Oly 45 mm 1:1,8, Sigma 19 mm und 60 mm 1:2,8, umfangreiche Altglassammlung, div. Raynox-Linsen
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Re: Urheberrecht
Hallo Wolfgang,
soll ich es selbst löschen,wie geht das denn ?
Gruß Ute
soll ich es selbst löschen,wie geht das denn ?
Gruß Ute
Re: Urheberrecht
Die Kunstdefinition ist einer der wunden Punkte im angeblich so klaren (und strengen) Urheberrecht – dünnes Eis!
Aber dies, Wolfgang: „Ich werde nachher das Bild wieder entfernt.“ schiebe ich einfach auf's Konto der vergangenen Nacht. Haha, Prost Neujahr!
Aber dies, Wolfgang: „Ich werde nachher das Bild wieder entfernt.“ schiebe ich einfach auf's Konto der vergangenen Nacht. Haha, Prost Neujahr!
Zuletzt geändert von Jenso am Sonntag 1. Januar 2012, 15:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Urheberrecht
Hallo in die Runde,
ich hab das Bild jetzt entfernt,hoffentlich endgültig-
um Ärger zu vermeiden sollte man wohl Kunst besser nicht fotografieren außer um sich selbst daran zu freuen ,was ich auch für mich persönlich weiterhin machen werde.Wenn es im Museum erlaubt ist, da kann ich ja fragen-
Bei anderen Motiven gibt es ja weniger Probleme
viele Grüße
Ute
ich hab das Bild jetzt entfernt,hoffentlich endgültig-
um Ärger zu vermeiden sollte man wohl Kunst besser nicht fotografieren außer um sich selbst daran zu freuen ,was ich auch für mich persönlich weiterhin machen werde.Wenn es im Museum erlaubt ist, da kann ich ja fragen-
Bei anderen Motiven gibt es ja weniger Probleme
viele Grüße
Ute
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Re: Urheberrecht
Hallo nochmals,
ich hab auch noch ein Bild von einem Brunnen, da hatte ich mir eigentlich nichts über das Urheberrecht dabei gedacht,
wie seht ihr das ?
viele Grüße
Ute
ich hab auch noch ein Bild von einem Brunnen, da hatte ich mir eigentlich nichts über das Urheberrecht dabei gedacht,
wie seht ihr das ?
viele Grüße
Ute
Re: Urheberrecht
Hier sehe ich Deine Leistung mit der fotografischen Darstellung des Brunnens klar dominant – gegenüber dem Bau/der Idee des Brunnens selbst.
Kein UrhG-Problem.
Kein UrhG-Problem.
- wozim
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Re: Urheberrecht
Wenn Jens Recht hat, dann hat er Recht.
Das sehe ich so wie er.
Gruß Wolfgang

Das sehe ich so wie er.
Gruß Wolfgang
Gruß Wolfgang
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GX9, GX80, 14 - 140 mm 3,6 - 5,6, Oly 45 mm 1:1,8, Sigma 19 mm und 60 mm 1:2,8, umfangreiche Altglassammlung, div. Raynox-Linsen
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GX9, GX80, 14 - 140 mm 3,6 - 5,6, Oly 45 mm 1:1,8, Sigma 19 mm und 60 mm 1:2,8, umfangreiche Altglassammlung, div. Raynox-Linsen