EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Fotografie
Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Fotografi
Hallo Peter,
jetzt bezogen auf Dein Bild kann und darf man keine Rechtsberatung anbieten. Nur wer selbst einen vergleichbaren Fall erlebt hat oder kennt, darf davon berichten wie
dieser in einem ähnlichen Fall ausgegangen ist. Dies ist nur zur Zeit nicht möglich, da die DSGVO noch nicht rechtskräftig ist.
Das andere Thema ist, fremden Menschen in einem Forum zu glauben, diese könnten Dir rechtsverbindlich sagen: Betrifft Dich nicht, wird überbewertet, hat keine Auswirkungen,
mach Dir keine Sorgen, mach so weiter wie bisher, wird schon nichts passieren, gilt nicht so in Deutschland usw usw..
Letztendlich sind wir jeder einzeln verantwortlich herauszufinden, idealerweise durch fachkundige Quellen, wie wir Hobbyfotografen davon betroffen sind.
Diese Verantwortung kann uns keiner nehmen. Ich persönlich warte noch ab, mache mich schlau aus den für mich bestmöglichen und fachkundigen Quellen.
jetzt bezogen auf Dein Bild kann und darf man keine Rechtsberatung anbieten. Nur wer selbst einen vergleichbaren Fall erlebt hat oder kennt, darf davon berichten wie
dieser in einem ähnlichen Fall ausgegangen ist. Dies ist nur zur Zeit nicht möglich, da die DSGVO noch nicht rechtskräftig ist.
Das andere Thema ist, fremden Menschen in einem Forum zu glauben, diese könnten Dir rechtsverbindlich sagen: Betrifft Dich nicht, wird überbewertet, hat keine Auswirkungen,
mach Dir keine Sorgen, mach so weiter wie bisher, wird schon nichts passieren, gilt nicht so in Deutschland usw usw..
Letztendlich sind wir jeder einzeln verantwortlich herauszufinden, idealerweise durch fachkundige Quellen, wie wir Hobbyfotografen davon betroffen sind.
Diese Verantwortung kann uns keiner nehmen. Ich persönlich warte noch ab, mache mich schlau aus den für mich bestmöglichen und fachkundigen Quellen.
- Guillaume
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Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Fotografi
Horst, eine Rechtsberatung will ich gar nicht anstoßen, nur die Diskussion über dieses Thema vertiefen. Deswegen hatte ich ein typisches Beispiel hierfür herausgesucht. Viel typischer sind noch Bilder von touristischen Handyknipsern. Neben den Leuten, die mit auf dem Bild sein sollen, sind da meistens noch jede Menge weitere Menschen abgebildet, von denen garantiert keine Einverständnisse eingeholt worden sind. Diese Bilder landen schnurstracks in sozialen Netzwerken. Soweit so gut (oder schlecht). Für mich ergibt sich daraus eine Goldgrube für (meines Erachtens kriminelle) Abmahnvereine. Also m.E. wird hier keine Rechtssicherheit, sondern eine gewaltige Rechtsunsicherheit erzeugt. Ich bleibe sehr skeptisch und beobachte weiterhin dieses Theater.
liebe Grüße.
Peter
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- Karoline
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Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Fotografi
Dann gebe ich mal meinen Senf dazu:
1. Die EU-Datenschutzgrundverordnung gilt direkt, also auch dann, wenn der bundesdeutsche Gesetzgeber nichts macht (hat er aber).
2. Die DSGVO gilt auch für Privatpersonen oder auch Vereine usw., einfach für jeden.
3. Digitale Fotos, d.h. schon das Fotografieren selbst, sind ebenfalls erfasst, das Veröffentlichen im Internet erst Recht.
4. Ob das Kunsturhebergesetz die DSGVO verdrängt und wir Fotos auf Grundlage des Kunsturhebergesetzes machen können wie bisher ist fraglich. Die DSGVO gilt eben (direkt) auch in Deutschland. Es gibt eine Reihe von Öffnungsklauseln in der DSGVO, die es den Mitgliedsstaaten ermöglichen, in dem von der DSGVO vorgesehenen Rahmen eigene nationale Regelungen zu treffen. Wichtig ist hier Art. 85 DSGVO, der zum Schutz der Meinungs- und Informationsfreiheit Ausnahmen vorsieht. Solche Ausnahmen sind noch nicht geregelt. Die Regelungen, die derzeit in der Diskussion sind, führen womöglich dazu, dass nur die institutionalisierte Presse noch privilegiert wird und wir hier in der weiteren Folge in der Tat vor jedem Bild, auch bei bloßem Beiwerk, fragen müssen.
5. Retten kann Leute wie uns die bereits in der DSGVO angelegte Ausnahme, wenn die Fotos -ausschließlich- persönlichen und familiären Zwecken dienen. Was dann insbesondere unter "persönlich" zu verstehen ist, das werden wir wohl erst im Laufe der Zeit erfahren. Es gibt Juristen die meinen, das Einstellen ins Internet wäre davon nicht mehr erfasst. Ich habe gegen ein derart weites Verständnis Bedenken (und ich meine jetzt nicht als potentiell betroffene Fotografin). Aber mich fragt ja niemand
6. Und retten kann uns auch das Bundesverfassungsgericht, wenn der Gesetzgeber dazu nicht in der Lage ist.
Zwei interessante Artikel (ich hoffe, die Vernetzung darf ich jetzt ohne Einwilligung der Autoren vornehmen ):
https://www.cr-online.de/blog/2018/03/0 ... n-von-uns/ - bisschen anstrengend zu lesen
https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-u ... ie-teil-3/ - leichter zu lesen und es gibt noch weitere Teile, die sich mit anderen Detailfragen beschäftigen
So, dann noch eins, was mich vielleicht mehr bewegt, das ist die Frage rund um personenbezogene oder -beziehbare Daten und deren Verhältnis zur Meinungsfreiheit. Wenn es bei der jetzigen Rechtslage bleibt, gibt es wirkliche Probleme bei allen, die "Meinung machen", also nicht nur Presse sondern auch Blogger oder Leute, die sonst ihre Meinung äußern wollen. Da sind unsere Probleme mit unseren Bildchen nichts dagegen. Da das aber wohl OT ist hier nur ein Verweis auf einen zugegeben sehr provokanten Beitrag des Chefredakteurs von Geo:
https://www.youtube.com/watch?v=f0jgwITdNqc - es geht los ab etwa 3 Stunden 50 Minuten.
Viel Spaß!
P.S.: Meine Meinung im Übrigen: Datenschutz ist super, das Gesetz der Tendenz nach also auch. Aber es geht nicht, dass der Staat und Arbeitgeber mit Ausnahmen gesegnet werden, dass es nur so schwirrt. Grundrechte (und darum geht es hier ja) sind in erster Linie Abwehrrechte gegenüber dem Staat! Und ggü. Arbeitgebern sind wir Normalos strukturell unterlegen, die sammeln also weiter fleißig Daten. Juche kann ich da nicht rufen.
1. Die EU-Datenschutzgrundverordnung gilt direkt, also auch dann, wenn der bundesdeutsche Gesetzgeber nichts macht (hat er aber).
2. Die DSGVO gilt auch für Privatpersonen oder auch Vereine usw., einfach für jeden.
3. Digitale Fotos, d.h. schon das Fotografieren selbst, sind ebenfalls erfasst, das Veröffentlichen im Internet erst Recht.
4. Ob das Kunsturhebergesetz die DSGVO verdrängt und wir Fotos auf Grundlage des Kunsturhebergesetzes machen können wie bisher ist fraglich. Die DSGVO gilt eben (direkt) auch in Deutschland. Es gibt eine Reihe von Öffnungsklauseln in der DSGVO, die es den Mitgliedsstaaten ermöglichen, in dem von der DSGVO vorgesehenen Rahmen eigene nationale Regelungen zu treffen. Wichtig ist hier Art. 85 DSGVO, der zum Schutz der Meinungs- und Informationsfreiheit Ausnahmen vorsieht. Solche Ausnahmen sind noch nicht geregelt. Die Regelungen, die derzeit in der Diskussion sind, führen womöglich dazu, dass nur die institutionalisierte Presse noch privilegiert wird und wir hier in der weiteren Folge in der Tat vor jedem Bild, auch bei bloßem Beiwerk, fragen müssen.
5. Retten kann Leute wie uns die bereits in der DSGVO angelegte Ausnahme, wenn die Fotos -ausschließlich- persönlichen und familiären Zwecken dienen. Was dann insbesondere unter "persönlich" zu verstehen ist, das werden wir wohl erst im Laufe der Zeit erfahren. Es gibt Juristen die meinen, das Einstellen ins Internet wäre davon nicht mehr erfasst. Ich habe gegen ein derart weites Verständnis Bedenken (und ich meine jetzt nicht als potentiell betroffene Fotografin). Aber mich fragt ja niemand
6. Und retten kann uns auch das Bundesverfassungsgericht, wenn der Gesetzgeber dazu nicht in der Lage ist.
Zwei interessante Artikel (ich hoffe, die Vernetzung darf ich jetzt ohne Einwilligung der Autoren vornehmen ):
https://www.cr-online.de/blog/2018/03/0 ... n-von-uns/ - bisschen anstrengend zu lesen
https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-u ... ie-teil-3/ - leichter zu lesen und es gibt noch weitere Teile, die sich mit anderen Detailfragen beschäftigen
So, dann noch eins, was mich vielleicht mehr bewegt, das ist die Frage rund um personenbezogene oder -beziehbare Daten und deren Verhältnis zur Meinungsfreiheit. Wenn es bei der jetzigen Rechtslage bleibt, gibt es wirkliche Probleme bei allen, die "Meinung machen", also nicht nur Presse sondern auch Blogger oder Leute, die sonst ihre Meinung äußern wollen. Da sind unsere Probleme mit unseren Bildchen nichts dagegen. Da das aber wohl OT ist hier nur ein Verweis auf einen zugegeben sehr provokanten Beitrag des Chefredakteurs von Geo:
https://www.youtube.com/watch?v=f0jgwITdNqc - es geht los ab etwa 3 Stunden 50 Minuten.
Viel Spaß!
P.S.: Meine Meinung im Übrigen: Datenschutz ist super, das Gesetz der Tendenz nach also auch. Aber es geht nicht, dass der Staat und Arbeitgeber mit Ausnahmen gesegnet werden, dass es nur so schwirrt. Grundrechte (und darum geht es hier ja) sind in erster Linie Abwehrrechte gegenüber dem Staat! Und ggü. Arbeitgebern sind wir Normalos strukturell unterlegen, die sammeln also weiter fleißig Daten. Juche kann ich da nicht rufen.
Viele Grüße
Karoline
Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche. (Che Guevara)
http://www.Karoline-Haustein.de
E-M1 Mk II, PEN-F, E-M1, FZ 200, FZ 8, Canon A1, Canon Prima Super 115, Petri und ...
Karoline
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- Guillaume
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Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Fotografi
Danke Karoline für Deine Einschätzung und diesen Kommentar und die Links. Sehr interessant der Vortrag vom Kollegen von GEO. Er sprach unter Anderem von einer Vorlage für die Orbans und Kascinzkis, die die sich nicht entgehen lassen würden. Und ich füge hinzu, dass die anderen EU-Länderchefs ihre heimliche Freude über diese Verordnung durch Nichtstun nur schwer verbergen können. Meine vorher geäußerten Befürchtungen sind m.E. berechtigt und tatsächlich ist die Fotografie das kleinste Problem. Somit hat also eine nicht demokratisch legitimierte (EU Kommission) Organisation einen umfassenden Angriff auf die Meinungsfreiheit der europäischen Bürger vorbereitet und gestartet und was machen die deutschen Politiker? - nichts.
liebe Grüße.
Peter
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Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Fotografi
Wie beneide ich die Briten, die aus diesem EU-Schwachsinnsapparat aussteigen.
- Guillaume
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Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Fotografi
Da stimme ich Dir zu. Am liebsten wäre mir die alte EWG und das ohne €. Aber das wird es leider nicht mehr geben. Dafür wird Europa irgendwann wieder zerstritten sein. Durch solche Verordnungen und noch viele andere Dinge ist Europa näher am Scheitern, als am weiteren Zusammenwachsen.
liebe Grüße.
Peter
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Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Fotografi
Für mich das Ärgerlichste an der ganzen Angelegenheit ist, dass einerseits für Privatleute und kleine Vereine aufgrund der umfangreichen Nachweispflichten geradezu unüberwindliche Hürden aufgebaut werden, dass aber andererseits alle anderen, die schon jetzt alle Daten über uns sammeln, uns weiterhin - insbesondere wenn sie im EU-Ausland sitzen - ausspionieren können. Das weitere große Ärgernis ist, dass unsere Politiker die Auslegung dieses Machwerks wieder einmal den Gerichten überlassen, statt selbst praktikable Lösungen zu erlassen. Das gilt insbesondere für das Weitergelten von bisherigen bewährten Gesetzen wie z. B. dem Kunsturhebergesetz.
Diese Politiker sind übrigens die gleichen, die es immer noch nicht fertiggebracht haben, das Abmahnunwesen in Deutschland einzudämmen. Hier sehe ich wegen der hohen Anforderungen der DSVGO z. B. an Datenschutzerklärungen auf privaten Homepages oder auf denen von kleinen Vereinen Unheil auf viele Betreiber zukommen.
Diese Politiker sind übrigens die gleichen, die es immer noch nicht fertiggebracht haben, das Abmahnunwesen in Deutschland einzudämmen. Hier sehe ich wegen der hohen Anforderungen der DSVGO z. B. an Datenschutzerklärungen auf privaten Homepages oder auf denen von kleinen Vereinen Unheil auf viele Betreiber zukommen.
G9, GX8, GX8 (undefinierter IR-Umbau), diverse Pana-Objektive von 7 - 400 mm, Oly 2,8/60 / Nikon D800, diverse Nikonobjektive 24 - 500 mm, Zeiss 3,5/18, Walimex Tilt-Shift 3,5/24 und Sigma 2,8/70
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Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Fotografi
Cetero censeo europae commission esse delendam
liebe Grüße.
Peter
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Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Fotografi
Sehr gut geschrieben, Peter.
Viele Grüße vom Bodensee
Eddi
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Meine Bilder sind verlinkt mit Flickr, oder picr.de
Eddi
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Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Fotografi
Endlich einer mit Durchblick:
http://www.rechtzweinull.de/archives/25 ... recht.html" onclick="window.open(this.href);return false;
http://www.rechtzweinull.de/archives/25 ... recht.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Fotografi
... das muß sich nur noch durchsetzen
Im bürgerlichen Leben ist Jürgen ein Allerweltsvorname, in Foren (oft vergeben) nutze ich Jockel in einer leicht veränderten Schreibweise -> Jock-l
Mehr Lametta ist da nicht Doch: Blau-Gelb sind meine Farben !!!
Mehr Lametta ist da nicht Doch: Blau-Gelb sind meine Farben !!!
Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Fotografi
"Recht am Bild" schreibt dazu sehr interessant:
Fotografieren in Zeiten der DSGVO – Große Panikmache unangebracht.
Hier unter vielen Anderen eine erstaunliche Feststellung.
Zitat:" Für die heutige Zeit wenig erstaunlich aber um so beispielhafter wird also ausdrücklich sogar die Veröffentlichung in sozialen Netzwerken vom Anwendungsbereich der DSGVO ausgeschlossen, solange dies ohne Bezug zur beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit geschieht. </Zitat>
https://www.rechtambild.de/2018/05/foto ... ngebracht/
Bin wegen des DSGVO-Gesamtpaketes (uups, ich kann die Abkürzung schon auswendig) momentan etwas im Stress.
Gruß
Achim
Fotografieren in Zeiten der DSGVO – Große Panikmache unangebracht.
Hier unter vielen Anderen eine erstaunliche Feststellung.
Zitat:" Für die heutige Zeit wenig erstaunlich aber um so beispielhafter wird also ausdrücklich sogar die Veröffentlichung in sozialen Netzwerken vom Anwendungsbereich der DSGVO ausgeschlossen, solange dies ohne Bezug zur beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit geschieht. </Zitat>
https://www.rechtambild.de/2018/05/foto ... ngebracht/
Bin wegen des DSGVO-Gesamtpaketes (uups, ich kann die Abkürzung schon auswendig) momentan etwas im Stress.
Gruß
Achim
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Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Fotografi
"Mädchen von Straßenbahn angefahren Gafferin (39) filmt verletzte Schülerin."
Vielleicht sollte man diesen Missbrauch abstellen. Wenn die Verordnung dies erreicht, dann wäre das gut.
Vielleicht sollte man diesen Missbrauch abstellen. Wenn die Verordnung dies erreicht, dann wäre das gut.
Gruß Wolf
Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Fotografi
Und zurück zur analogen Fotografie... ^^
Ich habe jetzt so viele widersprüchliche Dinge über dieses merkwürdige Gesetz gelesen, dass ich beschlossen habe, dass ich alles einfach weitermache wie bisher.
Interessant ist diese Einschätzung:
http://www.wiesbaden112.de/gastbeitrag- ... eher-nicht" onclick="window.open(this.href);return false;
Bis dann
~ Chris
Ich habe jetzt so viele widersprüchliche Dinge über dieses merkwürdige Gesetz gelesen, dass ich beschlossen habe, dass ich alles einfach weitermache wie bisher.
Interessant ist diese Einschätzung:
http://www.wiesbaden112.de/gastbeitrag- ... eher-nicht" onclick="window.open(this.href);return false;
Bis dann
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Capture One 23
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Re: EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Fotografi
Jede/r liest und bevorzugt das, was er will. Und auch die Leute, die darauf hinweisen, dass andere Interessen an einer bestimmten Sichtweise der neuen Regelungen haben, haben Interessen (z.B. kommt zu mir, ich bin besonders objektiv bzw. neutral, aber kommt, denn Beratung braucht es schon).
Ich bin nun auch keine Spezialistin im Datenschutzrecht, bin davon sehr weit entfernt. Allerdings kann ich lesen. Zum Lesen gehört auch das, was weggelassen wird. Soviel mal allgemein.
Ansonsten:
1. Digitale Fotografien sind Ergebnis von Datenverarbeitung. Das Gesetz macht da keinen Unterschied, zu welchem Zweck oder mit welchem Ergebnis Daten verarbeitet werden. Dass man EXIF löschen kann, ändert nichts an der Personenbeziehbarkeit der Daten. Sie sind nunmal da. Und es geht auch nicht (nur) darum, dass andere mit den Daten was anfangen können. Auch Fotografen selbst können (persönliche oder familiäre) Interessen an personenbezogenen Daten haben.
2. In den Beiträgen werden munter durcheinander Begriffe benutzt. Wir sind hier aber im Bereich der Rechtswissenschaft, da geht das nicht so einfach, wie bei unseren Plaudereien. Persönlich ist nicht gleichbedeutend mit privat. Die VO und das BDSG formulieren "persönlich". Was darunter am Ende (!) zu verstehen ist, wird sich noch zeigen. Der Verweis auf Erwägungsgrund 18, in dem davon die Rede ist, dass die Nutzung in sozialen Medien auch als persönlich oder familiär angesehen werden können, heißt nicht, dass nun wieder jedes Foto im Internet erlaubt ist, bloß weil man persönlich gerne fotografiert und damit nichts verdient. Geschlossene Benutzergruppen könnten gemeint sein, nur mal so als Beispiel.
Weshalb dann verabscheuungswürdige Fotografien nach Meinung mancher Verfasser dann doch nicht ins Internet dürfen, wird nicht begründet - lest mal. Das Ergebnis halte ich zwar für richtig, aber wo ist die juristische Begründung?
3. Auch bei den Juristen unter den Schreibenden ist festzustellen, dass manche Behauptungen nicht mit Argumenten aus der VO oder dem BDSG hinterlegt sind. Ich lese manchmal quasi: Es kann nicht sein, was nicht sein darf.
4. Ob das KUG tatsächlich eine Ausnahmevorschrift darstellt, wird sich zeigen. Darüber kann man meiner Meinung nach streiten. Jedenfalls kann man nicht auf die Ausnahmeregelung im alten BDSG verweisen. Diese Vorschrift hat der Gesetzgeber in der Neufassung in erheblicher Weise sprachlich geändert und angepasst, was immer auf einen ggü. der bisherigen Regelung abweichenden Regelungswillen schließen lässt.
5. Die DSGVO ist keine Richtlinie, die erst umgesetzt werden muss, z.B. durch das neue BDSG. Sie gilt als Verordnung unmittelbar. In letzter Konsequenz bedeutet dies, dass sie ggf. auch das bundesdeutsche Recht, d.h. das BDSG bricht, soweit es der Verordnung entgegensteht bzw. Gerichte werden das neue BGSG im Lichte der Verordnung auslegen. Wo man da landet, wird man sehen.
Es ist nach wie vor so, dass die Verordnung selbst eine Öffnungsklausel für teilweise abweichende Regelungen in den Mitgliedsstaaten vorsieht. Mal sehen, was da kommt.
Als Kontrapunkt:
Einfach weiter so, nachdem die DSGVO erlassen wurde, ist auch keine Antwort.
Und lest genau, was die Leute so schreiben. Manches stimmt (aus meiner Sicht), hilft aber trotz des Begriffes "Fotografie" in der Überschrift eines Artikels oft genug für Leute wie uns nicht weiter, weil es für uns nicht relevant ist. Auch danach beurteile ich die Qualität eines Artikels!
Ich bin nun auch keine Spezialistin im Datenschutzrecht, bin davon sehr weit entfernt. Allerdings kann ich lesen. Zum Lesen gehört auch das, was weggelassen wird. Soviel mal allgemein.
Ansonsten:
1. Digitale Fotografien sind Ergebnis von Datenverarbeitung. Das Gesetz macht da keinen Unterschied, zu welchem Zweck oder mit welchem Ergebnis Daten verarbeitet werden. Dass man EXIF löschen kann, ändert nichts an der Personenbeziehbarkeit der Daten. Sie sind nunmal da. Und es geht auch nicht (nur) darum, dass andere mit den Daten was anfangen können. Auch Fotografen selbst können (persönliche oder familiäre) Interessen an personenbezogenen Daten haben.
2. In den Beiträgen werden munter durcheinander Begriffe benutzt. Wir sind hier aber im Bereich der Rechtswissenschaft, da geht das nicht so einfach, wie bei unseren Plaudereien. Persönlich ist nicht gleichbedeutend mit privat. Die VO und das BDSG formulieren "persönlich". Was darunter am Ende (!) zu verstehen ist, wird sich noch zeigen. Der Verweis auf Erwägungsgrund 18, in dem davon die Rede ist, dass die Nutzung in sozialen Medien auch als persönlich oder familiär angesehen werden können, heißt nicht, dass nun wieder jedes Foto im Internet erlaubt ist, bloß weil man persönlich gerne fotografiert und damit nichts verdient. Geschlossene Benutzergruppen könnten gemeint sein, nur mal so als Beispiel.
Weshalb dann verabscheuungswürdige Fotografien nach Meinung mancher Verfasser dann doch nicht ins Internet dürfen, wird nicht begründet - lest mal. Das Ergebnis halte ich zwar für richtig, aber wo ist die juristische Begründung?
3. Auch bei den Juristen unter den Schreibenden ist festzustellen, dass manche Behauptungen nicht mit Argumenten aus der VO oder dem BDSG hinterlegt sind. Ich lese manchmal quasi: Es kann nicht sein, was nicht sein darf.
4. Ob das KUG tatsächlich eine Ausnahmevorschrift darstellt, wird sich zeigen. Darüber kann man meiner Meinung nach streiten. Jedenfalls kann man nicht auf die Ausnahmeregelung im alten BDSG verweisen. Diese Vorschrift hat der Gesetzgeber in der Neufassung in erheblicher Weise sprachlich geändert und angepasst, was immer auf einen ggü. der bisherigen Regelung abweichenden Regelungswillen schließen lässt.
5. Die DSGVO ist keine Richtlinie, die erst umgesetzt werden muss, z.B. durch das neue BDSG. Sie gilt als Verordnung unmittelbar. In letzter Konsequenz bedeutet dies, dass sie ggf. auch das bundesdeutsche Recht, d.h. das BDSG bricht, soweit es der Verordnung entgegensteht bzw. Gerichte werden das neue BGSG im Lichte der Verordnung auslegen. Wo man da landet, wird man sehen.
Es ist nach wie vor so, dass die Verordnung selbst eine Öffnungsklausel für teilweise abweichende Regelungen in den Mitgliedsstaaten vorsieht. Mal sehen, was da kommt.
Als Kontrapunkt:
Einfach weiter so, nachdem die DSGVO erlassen wurde, ist auch keine Antwort.
Und lest genau, was die Leute so schreiben. Manches stimmt (aus meiner Sicht), hilft aber trotz des Begriffes "Fotografie" in der Überschrift eines Artikels oft genug für Leute wie uns nicht weiter, weil es für uns nicht relevant ist. Auch danach beurteile ich die Qualität eines Artikels!
Viele Grüße
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