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DSVGO und KUG Tipps
Verfasst: Samstag 7. März 2020, 19:33
von Gamma-Ray
Das Thema ist immer wieder diskussionswürdig für Fotografen und ich habe hier ein paar aktuelle Tipps gefunden:
https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpol ... a122f2703b
Re: DSVGO und KUG Tipps
Verfasst: Samstag 7. März 2020, 20:04
von Horka
Interessant und aufschlussreich.
Horst
Re: DSVGO und KUG Tipps
Verfasst: Sonntag 8. März 2020, 09:05
von videoL
Ein sehr interessanter Link.

Einerseits fordern alle Datenschutz und wenn man sieht, was Einige dann freiwillig ins Netz stellen
Viele Grüße

Willi
Re: DSVGO und KUG Tipps
Verfasst: Samstag 26. Februar 2022, 09:51
von oberbayer
Re: DSVGO und KUG Tipps
Verfasst: Samstag 26. Februar 2022, 10:23
von Prosecutor
Dazu habe ich auch zwei Links:
http://www.fotocommunity.de/blog/fotogr ... fotografen
Man beachte vor allem die Auskunft des Bundesinnenministeriums am Ende.
Straßenfotografie ist ein Grundrecht!
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 11215.html
Re: DSVGO und KUG Tipps
Verfasst: Samstag 26. Februar 2022, 13:15
von David
Ich finde die ganzen Gesetze und ihre Auslegungen eher verwirrend, als das sie weiterhelfen.
Das Problem sehe ich nicht in der Aufnahme sondern in der Veröffentlichung, Weitergabe und Sammeln der Fotos.
Jeder sollte sich einmal selbst fragen was er möchte, daraus resultiert der Respekt für den anderen.
Ich z.B. habe nichts dagegen fotografiert zu werden, ich habe aber etwas dagegen das nun diese Bilddatei ungefragt veröffentlicht oder gar weitergegeben oder gesammelt wird. Einmal im Internet einsehbar, wird diese Datei automatisch speicherbar, kann somit weitergegeben und gesammelt werden.
Deshalb halte ich es so, das wenn ich Bilder von Personen veröffentliche, dass ich:
- die Erlaubnis dazu habe
- die Veröffentlichung in einer begrenzten Zugänglichkeit stattfindet.
(passwortgeschütztes Fotoalbum)
Zwischen Familie / Freunden existiert normalerweise ein Vertrauensverhältnis, wo man normalerweise sicher sein kann, das Bildmaterial auch in solchen Kreisen bleibt. Leider gibts auch hier negative Ausnahmen.
Das nächste Problem sind Apps wie What's App, Facebook, Twitter.
Ich verzichte darauf, setze auf verschlüsselte Kommunikation wie Threema (What's App Ersatz) und verschlüsseltem Emailverkehr.
Re: DSVGO und KUG Tipps
Verfasst: Samstag 26. Februar 2022, 16:56
von Prosecutor
David hat geschrieben: ↑Samstag 26. Februar 2022, 13:15
Ich z.B. habe nichts dagegen fotografiert zu werden, ich habe aber etwas dagegen das nun diese Bilddatei ungefragt veröffentlicht oder gar weitergegeben oder gesammelt wird.
Es gibt auch Dinge, gegen die ich etwas habe, die ich aber dulden muss, weil sie der Rechtslage entsprechen.
BVerfG:
Von der Kunstfreiheit ist nicht nur das Anfertigen der Fotografie, sondern auch deren Zurschaustellung im Rahmen einer öffentlich zugänglichen Ausstellung erfasst
Re: DSVGO und KUG Tipps
Verfasst: Samstag 26. Februar 2022, 17:11
von David
Prosecutor hat geschrieben: ↑Samstag 26. Februar 2022, 16:56
David hat geschrieben: ↑Samstag 26. Februar 2022, 13:15
Ich z.B. habe nichts dagegen fotografiert zu werden, ich habe aber etwas dagegen das nun diese Bilddatei ungefragt veröffentlicht oder gar weitergegeben oder gesammelt wird.
Es gibt auch Dinge, gegen die ich etwas habe, die ich aber dulden muss, weil sie der Rechtslage entsprechen.
BVerfG:
Von der Kunstfreiheit ist nicht nur das Anfertigen der Fotografie, sondern auch deren Zurschaustellung im Rahmen einer öffentlich zugänglichen Ausstellung erfasst
Ich habe das mehr darauf bezogen, das so wie ich selbst behandelt werden möchte, so behandle ich auch andere.
Was rechtlich immer alles möglich ist, muss nicht automatisch "OK" sein.
Re: DSVGO und KUG Tipps
Verfasst: Samstag 26. Februar 2022, 17:18
von Prosecutor
David hat geschrieben: ↑Samstag 26. Februar 2022, 17:11
Ich habe das mehr darauf bezogen, das so wie ich selbst behandelt werden möchte, so behandle ich auch andere.
Was rechtlich immer alles möglich ist, muss nicht automatisch "OK" sein.
Und wer bestimmt, was "OK" ist? Du? Machst du damit nicht deine eigenen Gesetze und Verhaltensregeln und forderst deren Beachtung durch andere?
Re: DSVGO und KUG Tipps
Verfasst: Samstag 26. Februar 2022, 17:36
von David
Prosecutor hat geschrieben: ↑Samstag 26. Februar 2022, 17:18
David hat geschrieben: ↑Samstag 26. Februar 2022, 17:11
Ich habe das mehr darauf bezogen, das so wie ich selbst behandelt werden möchte, so behandle ich auch andere.
Was rechtlich immer alles möglich ist, muss nicht automatisch "OK" sein.
Und wer bestimmt, was "OK" ist? Du? Machst du damit nicht deine eigenen Gesetze und Verhaltensregeln und forderst deren Beachtung durch andere?
Es geht hier um ein Verhalten, indem ich dem anderen die maximalmögliche Privatsphäre einräume, so wie ich das selber auch gerne hätte. Damit mache ich keine eigenen Gesetze, sondern bin einfach nur höflich.
Re: DSVGO und KUG Tipps
Verfasst: Samstag 26. Februar 2022, 17:56
von Prosecutor
David hat geschrieben: ↑Samstag 26. Februar 2022, 17:36
Es geht hier um ein Verhalten, indem ich dem anderen die maximalmögliche Privatsphäre einräume, so wie ich das selber auch gerne hätte. Damit mache ich keine eigenen Gesetze, sondern bin einfach nur höflich.
Privatsphäre in der Öffentlichkeit?
Wäre es nicht auch höflich, dem Künstler seine künstlerische Betätigung zu gestatten?
Re: DSVGO und KUG Tipps
Verfasst: Samstag 26. Februar 2022, 18:03
von David
Prosecutor hat geschrieben: ↑Samstag 26. Februar 2022, 17:56
David hat geschrieben: ↑Samstag 26. Februar 2022, 17:36
Es geht hier um ein Verhalten, indem ich dem anderen die maximalmögliche Privatsphäre einräume, so wie ich das selber auch gerne hätte. Damit mache ich keine eigenen Gesetze, sondern bin einfach nur höflich.
Privatsphäre in der Öffentlichkeit?
Wäre es nicht auch höflich, dem Künstler seine künstlerische Betätigung zu gestatten?
Der Punkt ist halt der, ist der Künstler höflich genug mich um Erlaubnis zu fragen, oder nicht.
Ist er es nicht, kann ich nichts dagegen machen, ist er es, um wieviel mehr würde ich ihm mein schönstes "Lächeln" schenken.
Re: DSVGO und KUG Tipps
Verfasst: Samstag 26. Februar 2022, 18:17
von Prosecutor
Da die Streetfotografie meist eben den ungestellten Moment festhalten will, möchte er dein Lächeln aber gar nicht.
Man müsste dem Unbehagen, unbemerkt fotografiert zu werden, mal auf den Grund gehen. Was ist so schlimm daran, dass alle Welt (in Wahrheit nur wenige künstlerisch Interessierte) sieht, dass du irgendwann und irgendwo über eine Straße gelaufen bist? Sie können nicht mal sagen: „Guck mal, der David, der geht da über die Straße“, denn deine Personalien sind ja nicht bekannt.
Re: DSVGO und KUG Tipps
Verfasst: Samstag 26. Februar 2022, 18:38
von David
Prosecutor hat geschrieben: ↑Samstag 26. Februar 2022, 18:17
Da die Streetfotografie meist eben den ungestellten Moment festhalten will, möchte er dein Lächeln aber gar nicht.
Man müsste dem Unbehagen, unbemerkt fotografiert zu werden, mal auf den Grund gehen. Was ist so schlimm daran, dass alle Welt (in Wahrheit nur wenige künstlerisch Interessierte) sieht, dass du irgendwann und irgendwo über eine Straße gelaufen bist? Sie können nicht mal sagen: „Guck mal, der David, der geht da über die Straße“, denn deine Personalien sind ja nicht bekannt.
Wie gesagt, gegen das fotografieren habe ich gar nichts, ich habe nur was gegen das ungefragte Veröffentlichen und
damit die Nicht-Möglichkeit zustimmen oder ablehnen zu können.
Unter Umständen bringt man damit Menschen in Schwierigkeiten.
Mal angenommen du machst so ein Streetbild und zufällig läuft da auch eine Frau ins Bild.
Du machst eine Ausstellung und die Frau ist öffentlich zu sehen.
Die Frau ist eine Frau die vor ihrem gewalttätigen Freund in eine andere Stadt geflüchtet ist
und dort Schutz gefunden hat, eben bis zu jenem Zeitpunkt bis du sie fotografiert hast.
Hättest du Sie nach der Aufnahme gefragt, hätte Sie dir erklären können warum Sie einer Veröffentlichung nicht zustimmt.
Und unter diesen Umständen hättest du das auch eingesehen. Leider hast du ihr diese Entscheidungsmöglichkeit nicht eingeräumt.
Mit fatalen Folgen. Der Freund hat sie erst mal grün und blau geschlagen.
Wenn du irgendwo in New York Menschen fotografierst und hier eine Ausstellung machst, ist solch ein Risiko eben sehr viel geringer.
Aber wenn du das innerhalb Deutschlands machst und auch noch hier veröffentlichst, ist das Risiko höher in solche blöden
Situationen zu kommen.
Meine Einstellung ist einfach, man kann doch mit einander reden. Ich bin überzeugt, das wenn man freundlich zu seinen (ungewollten, unfreiwilligen) Modellen ist, und sie aufklärt, das viele auch ihre Zustimmung geben, weil sie dann ein gutes Gefühl haben, das du mit der Aufnahme keinen Schindluder betreibst. Du gibst damit deine Wertschätzung für diese Menschen zum Ausdruck.
Re: DSVGO und KUG Tipps
Verfasst: Samstag 26. Februar 2022, 19:15
von Prosecutor
Dein Fall ist aber arg konstruiert. Dasselbe kann passieren, wenn du eine Sehenswürdigkeit fotografierst und die Person als Beiwerk zu sehen ist.
Ich bin ziemlich sicher, dass mir 95 % der Befragten ihre Einwilligung verweigern würden. Gerade weil die Deutschen sich gerne von einem irrationalen Unbehagen mit dem Totschlagargument "Datenschutz" leiten lassen. Außerdem gibt es genügend Momente, in denen man gar nicht mit dem Gegenüber ins Gespräch kommen kann (z.B. Foto aus einem Bus heraus). Soll man den Leuten tatsächlich hinterher laufen (um sich dann höchstwahrscheinlich noch eine Abfuhr zu holen)?
Wir werden uns hier nicht einig werden, was auch in Ordnung ist.
