Was darf ich fotografieren?
Was darf ich fotografieren?
Schild in einem Schaufenster für Geschenkartikel:
"Das Fotografieren der Dekoration durch die Schaufenster ist verboten!"
Darf der Ladeninhaber so ein Verbot aussprechen und ist es rechtswirksam?
"Das Fotografieren der Dekoration durch die Schaufenster ist verboten!"
Darf der Ladeninhaber so ein Verbot aussprechen und ist es rechtswirksam?
- Gamma-Ray
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Re: Was darf ich fotografieren?
Wir dürfen hier diskutieren, aber eine Rechtsberatung ist das natürlich nicht.
Hier steht was zu Innenräumen und Galerien und wenn der Besitzer ausdrücklich darauf hinweist, dann würde ich das auch beachten:
https://www.medienrecht-urheberrecht.de ... iheit.html

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Beste Grüße von Roland
Es ist alles gesagt, nur noch nicht von allen.
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Re: Was darf ich fotografieren?
Es war ja auch von mir eher als Anregung zur Diskussion gedacht.
- Gamma-Ray
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Re: Was darf ich fotografieren?
Dann sind wir uns ja einig Dieter. 
Und was ist das denn für ein so besonderer Laden?
Reizwäsche?

Und was ist das denn für ein so besonderer Laden?
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Beste Grüße von Roland
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Re: Was darf ich fotografieren?
Na eben nicht. Ganz normaler Dekorationskram für die Wohnung. Kunstblumen und Porzellankitsch

- Guillaume
- Moderator
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- Registriert: Dienstag 21. Mai 2013, 16:43
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Re: Was darf ich fotografieren?
Als manchmal etwas renitenter Mensch würde ich da glatt einen Klebezettel gut sichtbar anbringen: "wer will schon solchen Tinnef fotografieren". Dies soll aber keine Handlungsanweisung sein
.
Aber nun ernsthaft: Mir ist schon zweimal das Fotografieren in Einkaufszentren untersagt worden. Die Security Leute beriefen sich dabei auf die (tatsächlich) ausgehängte Hausordnung und das Hausrecht des Eigentümers. M.E. lohnt kaum ein Motiv eine rechtliche Auseinandersetzung.

Aber nun ernsthaft: Mir ist schon zweimal das Fotografieren in Einkaufszentren untersagt worden. Die Security Leute beriefen sich dabei auf die (tatsächlich) ausgehängte Hausordnung und das Hausrecht des Eigentümers. M.E. lohnt kaum ein Motiv eine rechtliche Auseinandersetzung.
liebe Grüße.
Peter
GX9/G3/GF3/OM System OM 5/Olympus Pen E-P5/Pen E-PL3/Pen E-PM2/LEICA X2
LumixG14mm+20mm/LumixG 12-32mm/LumixG 12-60mm/LEICA DG Summilux 9mm/Olympus 12-200mm/Olympus 60mm + manuelle u. betagte Objektive
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Peter
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Re: Was darf ich fotografieren?
Der ausgestellte Krempel interessierte mich nicht. Mir ging es um das Fotografieren aus dem öffentlichen Raum in (irgendein) Schaufenster.
Re: Was darf ich fotografieren?
Dein Stil gefällt mir Peter, obwol ich für das Wort "Tinnef" ein deutlich anderes benutzt hätteGuillaume hat geschrieben: ↑Samstag 28. Januar 2023, 19:41Als manchmal etwas renitenter Mensch würde ich da glatt einen Klebezettel gut sichtbar anbringen: "wer will schon solchen Tinnef fotografieren". Dies soll aber keine Handlungsanweisung sein.
Aber nun ernsthaft: Mir ist schon zweimal das Fotografieren in Einkaufszentren untersagt worden. Die Security Leute beriefen sich dabei auf die (tatsächlich) ausgehängte Hausordnung und das Hausrecht des Eigentümers. M.E. lohnt kaum ein Motiv eine rechtliche Auseinandersetzung.

Re: Was darf ich fotografieren?
Der Jurist wird sagen: "Kommt auf den Einzelfall an." Erst ist die Frage, ob man das Foto anfertigen darf (greift die Panoramafreiheit?) und wenn das positiv ist, kommt noch die Frage, ob man es veröffentlichen darf (greift das Urheberrecht?).
Aber prinzipiell finde ich so ein Schild lächerlich, entweder hat man einen rechtlichen Schutz, dann kann man sich das Affentheater sparen oder man hat ihn nicht, dann ist es Wichtigtuerei.
Aber prinzipiell finde ich so ein Schild lächerlich, entweder hat man einen rechtlichen Schutz, dann kann man sich das Affentheater sparen oder man hat ihn nicht, dann ist es Wichtigtuerei.
Grüße, Matthias
Panasonic G9, 7-14/4, 12-35/2.8, 35-100/2.8, 100-300/4-5.6, Olympus 60/2.8, Walimex 7.5/3.5 und zuviel Kram drumrum.
Mein flickr dient im Wesentlichen nur der Bildablage.
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Mein flickr dient im Wesentlichen nur der Bildablage.
Re: Was darf ich fotografieren?
Ohne Hilfsmittel (z.B. ohne Deppenzepter über ein Zaun gehaltenes Handy) darf man auf öffentl. Grund fotografieren- was der Ladenbesitzer in seiner angemieteten Fläche anders festlegen darf. Er kann übergriffig nichts festlegen, keine hoheitlichen Rechte.
Gern darf der Ladenbesitzer seine Auslegung mit Bezug auf konkrete Paragraphen beschreiben - er käme sofort ins Trudeln wenn er z.B. mit Überwachungskameras und deren Blickwinkel in den öffentlichen Straßenraum "hineinragt" und ohne Erlaubnis aufnimmt.
Recht am eigenen Bild, Veröffentlichungsrechte etc. sind via Fachbücher mehr beschrieben... manches kann man auch öffentl. nachlesen. Das als Beispiel.
Ausnahmen bestätigen Regeln: an der Botschaft Vietnams stehen am Zaun Schilder "Fotografieren verboten" wo ich denke, die haben keine Ahnung und wollen vielleicht nicht provozieren, sondern auf etwas Schutzwürdiges verweisen und erreichen evtl. Gegenteiliges. Schlendern vorbei an Botschaft GB war ich sofort umringt (Erlaubnis in engen Grenzen-> keine Darstellung z.B. Sicherheitsleute/Maßnahmen o. Kameras) und das ist begründet mit Terrorabwehr/Sicherheitslage. Da ist durch weitere Regelungen und Bestimmungen der vor den Gebäuden liegende öffentliche Raum in der üblichen Wahrnehmung und Nutzung eingeschränkt, was Dritte immer in den veröffentlichten Gesetzen nachlesen können und nachvollziehbar ist.
Gern darf der Ladenbesitzer seine Auslegung mit Bezug auf konkrete Paragraphen beschreiben - er käme sofort ins Trudeln wenn er z.B. mit Überwachungskameras und deren Blickwinkel in den öffentlichen Straßenraum "hineinragt" und ohne Erlaubnis aufnimmt.
Recht am eigenen Bild, Veröffentlichungsrechte etc. sind via Fachbücher mehr beschrieben... manches kann man auch öffentl. nachlesen. Das als Beispiel.
Ausnahmen bestätigen Regeln: an der Botschaft Vietnams stehen am Zaun Schilder "Fotografieren verboten" wo ich denke, die haben keine Ahnung und wollen vielleicht nicht provozieren, sondern auf etwas Schutzwürdiges verweisen und erreichen evtl. Gegenteiliges. Schlendern vorbei an Botschaft GB war ich sofort umringt (Erlaubnis in engen Grenzen-> keine Darstellung z.B. Sicherheitsleute/Maßnahmen o. Kameras) und das ist begründet mit Terrorabwehr/Sicherheitslage. Da ist durch weitere Regelungen und Bestimmungen der vor den Gebäuden liegende öffentliche Raum in der üblichen Wahrnehmung und Nutzung eingeschränkt, was Dritte immer in den veröffentlichten Gesetzen nachlesen können und nachvollziehbar ist.
Im bürgerlichen Leben ist Jürgen ein Allerweltsvorname, in Foren (oft vergeben) nutze ich Jockel in einer leicht veränderten Schreibweise -> Jock-l 
Mehr Lametta ist da nicht
Doch: Blau-Gelb sind meine Farben !!!

Mehr Lametta ist da nicht

Re: Was darf ich fotografieren?
Da würd ich mir das Leben nicht unnötig verkomplizieren. Recht hin oder her, wenn jamand nicht möchte, dass ich seine Sachen, Haus, Garten, Schaufenster oder was auch immer fotografiere, dann kann ich das auch einfach respektieren.
Die Gründe, warum jemand das nicht will, können doch vielfältig sein. Es gibt auch genug andere, vielleicht auch lohnenswertere Motive.
lg Peter
Die Gründe, warum jemand das nicht will, können doch vielfältig sein. Es gibt auch genug andere, vielleicht auch lohnenswertere Motive.
lg Peter
Re: Was darf ich fotografieren?
Richtig, aber Wissen um die Dinge hilft in unangestrebten Momenten. Auch um Streßlevel zu verlassen...
Beispeil: Öffentliche Straße und Parkplätze vor eine Reihe Häuser, knapp 20 Meter Grünstreifen bis zur Schnellstraße. Ich stand zwischen einer Baumlücke bereit zum Spotten startender Flieger, als eine nicht wirklich sauber deutschsprechende Frau mich beschimpfte- sie vermutete wohl ein Ausspähen ihres Grundstückes. Als ich vorschlug wegen der unangemessenen und beleidigenden Vorgehensweise die Helfer für solche Dinge anzurufen wandte sich diese Frau ab und flüchtete im Pkw, Kennzeichen und Zeit hatte ich mir gemerkt für evtl. Folgeschritte.
Dritte hatten die Szene beobachtet daß diese Frau öfter ausfällig werden würde- eIn einfacher Gang hin zum Zaun des Hauses aus dem die Frau kam, Anruf bei der Firma die dort ihre Nummer auf einem Schild vermerkt hatte und Aufklärung des vermuteten Ehemanns... den Hinweisen der Männer die in dieser Firma arbeiteten folgend, das hat wohl gereicht in diesem Fall
Das ist sicher banales Beispiel, ein paar klärende Worte bei einer erwachsen auftretenden Person hätten es vereinfacht und mein Anwesendsein leicht erklärt, aber es hatte sich so zugetragen. Wir können gefährliches Halbwissen Dritter nicht einfach hinnehmen, sowas kann auch eskalieren. Und das habe ich auch erlebt; wenn ich neidisch auf den Frieden in anderen Landstrichen bin hat das etwas mit der Erfahrungswelt in dieser Großstadt die sich "urban" nennt zu tun
Beispeil: Öffentliche Straße und Parkplätze vor eine Reihe Häuser, knapp 20 Meter Grünstreifen bis zur Schnellstraße. Ich stand zwischen einer Baumlücke bereit zum Spotten startender Flieger, als eine nicht wirklich sauber deutschsprechende Frau mich beschimpfte- sie vermutete wohl ein Ausspähen ihres Grundstückes. Als ich vorschlug wegen der unangemessenen und beleidigenden Vorgehensweise die Helfer für solche Dinge anzurufen wandte sich diese Frau ab und flüchtete im Pkw, Kennzeichen und Zeit hatte ich mir gemerkt für evtl. Folgeschritte.
Dritte hatten die Szene beobachtet daß diese Frau öfter ausfällig werden würde- eIn einfacher Gang hin zum Zaun des Hauses aus dem die Frau kam, Anruf bei der Firma die dort ihre Nummer auf einem Schild vermerkt hatte und Aufklärung des vermuteten Ehemanns... den Hinweisen der Männer die in dieser Firma arbeiteten folgend, das hat wohl gereicht in diesem Fall

Das ist sicher banales Beispiel, ein paar klärende Worte bei einer erwachsen auftretenden Person hätten es vereinfacht und mein Anwesendsein leicht erklärt, aber es hatte sich so zugetragen. Wir können gefährliches Halbwissen Dritter nicht einfach hinnehmen, sowas kann auch eskalieren. Und das habe ich auch erlebt; wenn ich neidisch auf den Frieden in anderen Landstrichen bin hat das etwas mit der Erfahrungswelt in dieser Großstadt die sich "urban" nennt zu tun

Im bürgerlichen Leben ist Jürgen ein Allerweltsvorname, in Foren (oft vergeben) nutze ich Jockel in einer leicht veränderten Schreibweise -> Jock-l 
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Re: Was darf ich fotografieren?
In Brügge habe ich ein Schild im (Wohnzimmner-) Fenster gesehen (in Deutsch): Bitte nicht hereinsehen, wir sind kein Museum. Das geht in die gleiche Richtung.
Wenn ich eine Straße fotografiere und das Schaufenster ist erkennbar mit drauf, interessiert mich ein Verbotsschild nicht. Aber speziell die Auslagen fotografiere ich nicht und beachte den Wunsch oder eben das Verbot.
Horst
Wenn ich eine Straße fotografiere und das Schaufenster ist erkennbar mit drauf, interessiert mich ein Verbotsschild nicht. Aber speziell die Auslagen fotografiere ich nicht und beachte den Wunsch oder eben das Verbot.
Horst
Handliche Kameras
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- Registriert: Freitag 27. Mai 2022, 12:32
Re: Was darf ich fotografieren?
aus genannten Gründen und eigenen Erfahrungen verzichte ich grundsätzlich auf Personen-,Street-sowie Studiofotografie. Für frühere Fotoexkursionen unseres ehemaligen Fotoforums habe ich oft die Genehmigung der Grundstückseigentümer oder Verwaltungen eingeholt und so nie Probleme gehabt.
Gruß Martin
Gruß Martin
Lumix G 81, Fuji S 1, ,Olympus EM 10 II.
BS Linuxmint-22.1 cinnamon 64bit, Firefox
https://www.flickr.com/photos/196671190@N03/
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- Ehrenmitglied
- Beiträge: 1247
- Registriert: Montag 20. Juni 2011, 12:33
Re: Was darf ich fotografieren?
Das war IM Einkaufscenter, da gilt Hausrecht - mit oder ohne Aushang.Guillaume hat geschrieben: ↑Samstag 28. Januar 2023, 19:41Als manchmal etwas renitenter Mensch würde ich da glatt einen Klebezettel gut sichtbar anbringen: "wer will schon solchen Tinnef fotografieren". Dies soll aber keine Handlungsanweisung sein.
Aber nun ernsthaft: Mir ist schon zweimal das Fotografieren in Einkaufszentren untersagt worden. Die Security Leute beriefen sich dabei auf die (tatsächlich) ausgehängte Hausordnung und das Hausrecht des Eigentümers. M.E. lohnt kaum ein Motiv eine rechtliche Auseinandersetzung.
mfG schwarzvogel