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Was darf ich fotografieren?

Verfasst: Samstag 28. Januar 2023, 18:31
von Dieter T.
Schild in einem Schaufenster für Geschenkartikel:
"Das Fotografieren der Dekoration durch die Schaufenster ist verboten!"
Darf der Ladeninhaber so ein Verbot aussprechen und ist es rechtswirksam?

Re: Was darf ich fotografieren?

Verfasst: Samstag 28. Januar 2023, 19:03
von Gamma-Ray
Wir dürfen hier diskutieren, aber eine Rechtsberatung ist das natürlich nicht. ;)

Hier steht was zu Innenräumen und Galerien und wenn der Besitzer ausdrücklich darauf hinweist, dann würde ich das auch beachten:

https://www.medienrecht-urheberrecht.de ... iheit.html

Re: Was darf ich fotografieren?

Verfasst: Samstag 28. Januar 2023, 19:06
von Dieter T.
Gamma-Ray hat geschrieben:
Samstag 28. Januar 2023, 19:03
Wir dürfen hier diskutieren, aber eine Rechtsberatung ist das natürlich nicht. ;)
Es war ja auch von mir eher als Anregung zur Diskussion gedacht.

Re: Was darf ich fotografieren?

Verfasst: Samstag 28. Januar 2023, 19:21
von Gamma-Ray
Dann sind wir uns ja einig Dieter. ;)

Und was ist das denn für ein so besonderer Laden?
Reizwäsche? :mrgreen:

Re: Was darf ich fotografieren?

Verfasst: Samstag 28. Januar 2023, 19:26
von Dieter T.
Gamma-Ray hat geschrieben:
Samstag 28. Januar 2023, 19:21
Und was ist das denn für ein so besonderer Laden?
Reizwäsche? :mrgreen:
Na eben nicht. Ganz normaler Dekorationskram für die Wohnung. Kunstblumen und Porzellankitsch :shock:

Re: Was darf ich fotografieren?

Verfasst: Samstag 28. Januar 2023, 19:41
von Guillaume
Als manchmal etwas renitenter Mensch würde ich da glatt einen Klebezettel gut sichtbar anbringen: "wer will schon solchen Tinnef fotografieren". Dies soll aber keine Handlungsanweisung sein :mrgreen: .

Aber nun ernsthaft: Mir ist schon zweimal das Fotografieren in Einkaufszentren untersagt worden. Die Security Leute beriefen sich dabei auf die (tatsächlich) ausgehängte Hausordnung und das Hausrecht des Eigentümers. M.E. lohnt kaum ein Motiv eine rechtliche Auseinandersetzung.

Re: Was darf ich fotografieren?

Verfasst: Samstag 28. Januar 2023, 19:54
von Dieter T.
Der ausgestellte Krempel interessierte mich nicht. Mir ging es um das Fotografieren aus dem öffentlichen Raum in (irgendein) Schaufenster.

Re: Was darf ich fotografieren?

Verfasst: Samstag 28. Januar 2023, 20:18
von ***
Guillaume hat geschrieben:
Samstag 28. Januar 2023, 19:41
Als manchmal etwas renitenter Mensch würde ich da glatt einen Klebezettel gut sichtbar anbringen: "wer will schon solchen Tinnef fotografieren". Dies soll aber keine Handlungsanweisung sein :mrgreen: .

Aber nun ernsthaft: Mir ist schon zweimal das Fotografieren in Einkaufszentren untersagt worden. Die Security Leute beriefen sich dabei auf die (tatsächlich) ausgehängte Hausordnung und das Hausrecht des Eigentümers. M.E. lohnt kaum ein Motiv eine rechtliche Auseinandersetzung.
Dein Stil gefällt mir Peter, obwol ich für das Wort "Tinnef" ein deutlich anderes benutzt hätte :lol:

Re: Was darf ich fotografieren?

Verfasst: Samstag 28. Januar 2023, 20:22
von mbf
Der Jurist wird sagen: "Kommt auf den Einzelfall an." Erst ist die Frage, ob man das Foto anfertigen darf (greift die Panoramafreiheit?) und wenn das positiv ist, kommt noch die Frage, ob man es veröffentlichen darf (greift das Urheberrecht?).

Aber prinzipiell finde ich so ein Schild lächerlich, entweder hat man einen rechtlichen Schutz, dann kann man sich das Affentheater sparen oder man hat ihn nicht, dann ist es Wichtigtuerei.

Re: Was darf ich fotografieren?

Verfasst: Samstag 28. Januar 2023, 20:58
von Jock-l
Ohne Hilfsmittel (z.B. ohne Deppenzepter über ein Zaun gehaltenes Handy) darf man auf öffentl. Grund fotografieren- was der Ladenbesitzer in seiner angemieteten Fläche anders festlegen darf. Er kann übergriffig nichts festlegen, keine hoheitlichen Rechte.
Gern darf der Ladenbesitzer seine Auslegung mit Bezug auf konkrete Paragraphen beschreiben - er käme sofort ins Trudeln wenn er z.B. mit Überwachungskameras und deren Blickwinkel in den öffentlichen Straßenraum "hineinragt" und ohne Erlaubnis aufnimmt.

Recht am eigenen Bild, Veröffentlichungsrechte etc. sind via Fachbücher mehr beschrieben... manches kann man auch öffentl. nachlesen. Das als Beispiel.

Ausnahmen bestätigen Regeln: an der Botschaft Vietnams stehen am Zaun Schilder "Fotografieren verboten" wo ich denke, die haben keine Ahnung und wollen vielleicht nicht provozieren, sondern auf etwas Schutzwürdiges verweisen und erreichen evtl. Gegenteiliges. Schlendern vorbei an Botschaft GB war ich sofort umringt (Erlaubnis in engen Grenzen-> keine Darstellung z.B. Sicherheitsleute/Maßnahmen o. Kameras) und das ist begründet mit Terrorabwehr/Sicherheitslage. Da ist durch weitere Regelungen und Bestimmungen der vor den Gebäuden liegende öffentliche Raum in der üblichen Wahrnehmung und Nutzung eingeschränkt, was Dritte immer in den veröffentlichten Gesetzen nachlesen können und nachvollziehbar ist.

Re: Was darf ich fotografieren?

Verfasst: Samstag 28. Januar 2023, 21:13
von ObjecTiv
Da würd ich mir das Leben nicht unnötig verkomplizieren. Recht hin oder her, wenn jamand nicht möchte, dass ich seine Sachen, Haus, Garten, Schaufenster oder was auch immer fotografiere, dann kann ich das auch einfach respektieren.

Die Gründe, warum jemand das nicht will, können doch vielfältig sein. Es gibt auch genug andere, vielleicht auch lohnenswertere Motive.

lg Peter

Re: Was darf ich fotografieren?

Verfasst: Samstag 28. Januar 2023, 21:25
von Jock-l
Richtig, aber Wissen um die Dinge hilft in unangestrebten Momenten. Auch um Streßlevel zu verlassen...

Beispeil: Öffentliche Straße und Parkplätze vor eine Reihe Häuser, knapp 20 Meter Grünstreifen bis zur Schnellstraße. Ich stand zwischen einer Baumlücke bereit zum Spotten startender Flieger, als eine nicht wirklich sauber deutschsprechende Frau mich beschimpfte- sie vermutete wohl ein Ausspähen ihres Grundstückes. Als ich vorschlug wegen der unangemessenen und beleidigenden Vorgehensweise die Helfer für solche Dinge anzurufen wandte sich diese Frau ab und flüchtete im Pkw, Kennzeichen und Zeit hatte ich mir gemerkt für evtl. Folgeschritte.
Dritte hatten die Szene beobachtet daß diese Frau öfter ausfällig werden würde- eIn einfacher Gang hin zum Zaun des Hauses aus dem die Frau kam, Anruf bei der Firma die dort ihre Nummer auf einem Schild vermerkt hatte und Aufklärung des vermuteten Ehemanns... den Hinweisen der Männer die in dieser Firma arbeiteten folgend, das hat wohl gereicht in diesem Fall ;)

Das ist sicher banales Beispiel, ein paar klärende Worte bei einer erwachsen auftretenden Person hätten es vereinfacht und mein Anwesendsein leicht erklärt, aber es hatte sich so zugetragen. Wir können gefährliches Halbwissen Dritter nicht einfach hinnehmen, sowas kann auch eskalieren. Und das habe ich auch erlebt; wenn ich neidisch auf den Frieden in anderen Landstrichen bin hat das etwas mit der Erfahrungswelt in dieser Großstadt die sich "urban" nennt zu tun ;)

Re: Was darf ich fotografieren?

Verfasst: Samstag 28. Januar 2023, 21:54
von Horka
In Brügge habe ich ein Schild im (Wohnzimmner-) Fenster gesehen (in Deutsch): Bitte nicht hereinsehen, wir sind kein Museum. Das geht in die gleiche Richtung.

Wenn ich eine Straße fotografiere und das Schaufenster ist erkennbar mit drauf, interessiert mich ein Verbotsschild nicht. Aber speziell die Auslagen fotografiere ich nicht und beachte den Wunsch oder eben das Verbot.

Horst

Re: Was darf ich fotografieren?

Verfasst: Sonntag 29. Januar 2023, 07:47
von thueringer80
aus genannten Gründen und eigenen Erfahrungen verzichte ich grundsätzlich auf Personen-,Street-sowie Studiofotografie. Für frühere Fotoexkursionen unseres ehemaligen Fotoforums habe ich oft die Genehmigung der Grundstückseigentümer oder Verwaltungen eingeholt und so nie Probleme gehabt.

Gruß Martin

Re: Was darf ich fotografieren?

Verfasst: Sonntag 29. Januar 2023, 09:42
von schwarzvogel
Guillaume hat geschrieben:
Samstag 28. Januar 2023, 19:41
Als manchmal etwas renitenter Mensch würde ich da glatt einen Klebezettel gut sichtbar anbringen: "wer will schon solchen Tinnef fotografieren". Dies soll aber keine Handlungsanweisung sein :mrgreen: .

Aber nun ernsthaft: Mir ist schon zweimal das Fotografieren in Einkaufszentren untersagt worden. Die Security Leute beriefen sich dabei auf die (tatsächlich) ausgehängte Hausordnung und das Hausrecht des Eigentümers. M.E. lohnt kaum ein Motiv eine rechtliche Auseinandersetzung.
Das war IM Einkaufscenter, da gilt Hausrecht - mit oder ohne Aushang.
mfG schwarzvogel