Juristische Frage:Fotoaufnahmen persönlicher Gegenständen!
Verfasst: Freitag 23. März 2012, 10:06
Hallo!
Ich stelle mich gleich mal mit einem schwierigen Thema vor:
"Verletzung des persönlichen Lebensbereiches durch Fotoaufnahmen von persönlichen Gegenständen!"
Es geht hier um einen Nachbarschaftsstreit, beim dem im Gemeinschaftsflur unseren persönlichen Gegenstände vor unserer Haustür fotografiert wurden und an den Vermieter weiter geschickt wurden. Die Gegenstände waren kurzzeitig dort abgestellt und haben keinen behindert.
Bei Personen ist die Rechtslage ja klar - keine Fotos von Privatpersonen ohne deren Erlaubnis. Aber wie ist das bei persönlichen Sachgegenständen?
Kennt jemand Grundsatzurteile (mit Hinweis auf ein schon gefälltes Urteil) das mir da weiter helfen könnte. Ich würd mich lieber mit meiner neuen Lumix Kamera beschäftigen. Aber der lästige Nachbar lässt nicht locker. Aussprache ist von mir schon eingefordert.
Schöne Grüße an alle , die das lesen!
Ich stelle mich gleich mal mit einem schwierigen Thema vor:
"Verletzung des persönlichen Lebensbereiches durch Fotoaufnahmen von persönlichen Gegenständen!"
Es geht hier um einen Nachbarschaftsstreit, beim dem im Gemeinschaftsflur unseren persönlichen Gegenstände vor unserer Haustür fotografiert wurden und an den Vermieter weiter geschickt wurden. Die Gegenstände waren kurzzeitig dort abgestellt und haben keinen behindert.
Bei Personen ist die Rechtslage ja klar - keine Fotos von Privatpersonen ohne deren Erlaubnis. Aber wie ist das bei persönlichen Sachgegenständen?
Kennt jemand Grundsatzurteile (mit Hinweis auf ein schon gefälltes Urteil) das mir da weiter helfen könnte. Ich würd mich lieber mit meiner neuen Lumix Kamera beschäftigen. Aber der lästige Nachbar lässt nicht locker. Aussprache ist von mir schon eingefordert.
Schöne Grüße an alle , die das lesen!