Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder

Hier gibt`s Infos und Diskussionen rund um die Micro-Four-Thirds-Modelle der Lumix G-, GH-, GF- und GX-Reihe.
Valentino

Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder

Beitrag von Valentino » Donnerstag 22. Dezember 2016, 22:52

luminix hat geschrieben: Das ist irrelevant.
Das halte ich für ein Gerücht. Der kaufvertrag ist bindend und wenn es keinen schriftlichen gibt ist auch der mündliche bindend. Dann muss der Käufer beweisen dass die 50 Auslösungen eine zugesicherte Eigenschaft ist. Und das kann er nicht.

Kein Gericht dieser Welt wird sich mit einem Fall beschäftigen bei dem es um 3 Euro geht. Zu einer Rückabwicklung fehlt die Grundlage da die Kamera einwand- und mängelfrei funktioniert.

luminix
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Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder

Beitrag von luminix » Donnerstag 22. Dezember 2016, 23:00

Valentino hat geschrieben:
luminix hat geschrieben: Das ist irrelevant.
Das halte ich für ein Gerücht. Der kaufvertrag ist bindend und wenn es keinen schriftlichen gibt ist auch der mündliche bindend. Dann muss der Käufer beweisen dass die 50 Auslösungen eine zugesicherte Eigenschaft ist. Und das kann er nicht.

Kein Gericht dieser Welt wird sich mit einem Fall beschäftigen bei dem es um 3 Euro geht. Zu einer Rückabwicklung fehlt die Grundlage da die Kamera einwand- und mängelfrei funktioniert.
Egal, ob du das für ein Gerücht hältst, es ist einfach so. Ein mündlicher Kaufvertrag ist eben auch ein Kaufvertrag. Und es existieren ja wohl laut Auskunft des Käufers (spätestens jetzt hier im Forum) "Beweise", dass eine falsche Auskunft vorgelegen hat.
Und ein Gericht muss sich (vorerst) auch gar nicht mit dem Fall beschäftigen. Wenn der Käufer nun aber stur bleibt,
  • dem Verkäufer einen schriftlichen Widerruf vom vorliegenden Vertrag zukommen lässt,
    (wenn der Verkäufer nicht reagiert) einen gerichtlichen Mahnbescheid (das kann jede Privatperson ohne Gericht) zustellen lässt...
Dann denke ich, ist der Verkäufer schnell an dem Punkt, wo es lohnt zu reagieren oder sich anwaltlich vertreten zu lassen. Und dann ist eine Einigung (mit Anwaltskosten) notwendig. Am Ende müsste (und würde) ein Gericht entscheiden (auch wenn da die Anwälte vorher einen Vergleich finden würden). Aber das wird teuer.
Grüße
Luminx

Valentino

Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder

Beitrag von Valentino » Donnerstag 22. Dezember 2016, 23:06

Du hast ja recht, aber der Streitwert liegt bei 2,97 Euro :lol:
Zuletzt geändert von Valentino am Donnerstag 22. Dezember 2016, 23:07, insgesamt 1-mal geändert.

luminix
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Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder

Beitrag von luminix » Donnerstag 22. Dezember 2016, 23:07

@Rudoolf

Mein Ratschlag ist also ganz klar:
Einige dich mit dem Verkäufer...
...oder nimm die verkaufte Ware zurück.
Alles andere würde dir (eventuell) nur viel mehr Ärger bereiten.
Grüße
Luminix

luminix
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Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder

Beitrag von luminix » Donnerstag 22. Dezember 2016, 23:08

Valentino hat geschrieben:Du hast ja recht, aber der Streitwert liegt bei 2,97 Euro :lol:
Das mag sein, aber Gerichtsurteile wurden schon für deutlich weniger Streitwert gefällt.
Und ein solcher Fall hat auch eine gewissen "Exempel-Status". Verbraucherschutz ist (derzeit) nun mal einfach ein sehr hohes Gut. Zu Recht - wenn auch (wie im vorliegenden Fall), mit FÜR und WIDER.
Grüße
Luminix
Zuletzt geändert von luminix am Donnerstag 22. Dezember 2016, 23:10, insgesamt 1-mal geändert.

Valentino

Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder

Beitrag von Valentino » Donnerstag 22. Dezember 2016, 23:08

Eventuell könnte man dem Käufer eine Rückabwicklung anbieten. Der Verkäufer erstattet den Kaufpreis abzüglich 80 Euro für die von Käufer erstellten Fotos :)

luminix
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Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder

Beitrag von luminix » Donnerstag 22. Dezember 2016, 23:15

Valentino hat geschrieben:Eventuell könnte man dem Käufer eine Rückabwicklung anbieten. Der Verkäufer erstattet den Kaufpreis abzüglich 80 Euro für die von Käufer erstellten Fotos :)
Da muss ich mich (leider - aber ich denke, das ist oder kann für alle relevant und wichtig sein...) nochmal einmischen.
Im Rahmen der Gewährleistung (wie ich dargestellt habe: auch bei einem Privatgeschäft) hat der Käufer das Recht, die Ware ausführlich zu testen. Dies bedeutet, dass er durchaus Fotos mit der gekauften Kamera machen muss und darf (Man könnte jetzt darüber streiten, wie viele?!). Wenn er dann zu dem Schluss kommt, dass er vom Kauf zurücktreten möchte (in diesem Fall, weil er festgestellt hat, dass die angegebene Auslösezahl nicht stimmte...), dann muss der Verkäufer dies akzeptieren und hat keine Ansprüche. (Wieder) leider!!!
Grüße
Luminx

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Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder

Beitrag von luminix » Donnerstag 22. Dezember 2016, 23:18

Ich möchte übrigens nicht (in Bayern würden wir sagen) "gschaft'ln", aber dieses Thema und die Vorstellungen (die insb. bei Verkäufern im Rahmen von privaten Geschäften vorhanden sind) stören mich schon lange in Foren, bei Ebay-Geschäften usw...
Ich denke, dass es wichtig ist, hierüber mal aufzuklären.
Grüße
Luminx

Valentino

Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder

Beitrag von Valentino » Donnerstag 22. Dezember 2016, 23:20

Dir ist aber bekannt dass der Verkäufer eine Privatperson ist?

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Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder

Beitrag von luminix » Donnerstag 22. Dezember 2016, 23:29

Valentino hat geschrieben:Dir ist aber bekannt dass der Verkäufer eine Privatperson ist?
Ja, klar. Wie ich weiter oben schon ausgeführt habe, kann sich auch eine Privatperson nicht um Gewährleistung drücken. Ich erinnere nochmals an die Anzahlen der "0en", um die es geht. Wenn ich heute eine Kamera verkaufe und angebe, dass sie nur 50 Auslösungen hat, diese dann aber 50.000 Auslösungen hat (vielleicht trotzdem noch weit entfernt von einer technisch möglichen Auslösezahl ist und vielleicht immer noch wie neu aussieht), dann würde ich mich ärgern. Und jeder hier im Forum würde mir zustimmen und sagen, dass dies einfach nicht "geht" (Auch wenn der Verkäufer angibt, dass er sich nur "vertippt" hat). Dann würde auch niemand fragen ob es sich um eine "Privatperson" handelt oder nicht!
Und so ist es leider (ich muss dieses LEIDER schon wieder verwenden, weil ich alle Einwände - bei 50 im Vergleich zu 500 Auslösungen - selbstverständlich nachvollziehen kann...) nun mal. Eine "00", zwei "00", drei "000" - das macht objektiv keinen Unterschied. Nochmals: leider ;)
Grüße
Luminix

Valentino

Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder

Beitrag von Valentino » Donnerstag 22. Dezember 2016, 23:35

Es ist eine gebrauchte Kamera. Selbst wenn sie 50.000 Auslösungen drauf hat müsste dies im Kaufvertrag als zugesicherte Eigenschaft vermerkt sein. Eigentlich ist es sogar egal wie viele Bilder geschossen wurden. Die Kamera ist gebraucht und mängelfrei. Da spielt es keine Rolle wie oft der Fotograf geklickt hat.

Die Tatsache dass sie benutzt wurde ist eine Eigenschaft eines gebrauchten Gegenstandes. Das stellt sicher keinen Mangel dar. Kein Gericht würde sie rückabwickeln.

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Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder

Beitrag von luminix » Donnerstag 22. Dezember 2016, 23:50

Valentino hat geschrieben:Es ist eine gebrauchte Kamera. Selbst wenn sie 50.000 Auslösungen drauf hat müsste dies im Kaufvertrag als zugesicherte Eigenschaft vermerkt sein. Eigentlich ist es sogar egal wie viele Bilder geschossen wurden. Die Kamera ist gebraucht und mängelfrei. Da spielt es keine Rolle wie oft der Fotograf geklickt hat.

Die Tatsache dass sie benutzt wurde ist eine Eigenschaft eines gebrauchten Gegenstandes. Das stellt sicher keinen Mangel dar. Kein Gericht würde sie rückabwickeln.
Hast du eine Ahnung...
§§ 433 ff. BGB enthalten die Regelungen über einen Kaufvertrag. Ein Kaufvertrag ist grundsätzlich formfrei, d.h. dass die Regelung hierzu z.B. dem Emailverkehr, der getätigt wurde usw. entnommen werden können. Und diesem ist wohl die (deinem Wortlaut gemäß) "zugesicherte Eigenschaft" von 50 getätigten Auslösungen zu entnehmen. Wenn die Kamera nur als "gebraucht und mängelfrei" verkauft worden wäre, dann ist dies selbstverständlich eine "zugesicherte Eigenschaft", die dem Käufer zugesichert wurde. Wenn zudem aber weitere Angaben gemacht wurden, dann sind diese als solche dem Käufer zugesichert (im vorliegenden Fall: 50 Auslösungen). Und es spielt sehr wohl eine Rolle, wie oft der Fotograf geklickt hat (spätestens dann, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich erwähnt).
"Gebraucht" ist eine Kamera bereits dann, wenn die Verpackung geöffnet wurde und es gibt (für jeden nachvollziehbar...) zahlreiche Stadien des Zustands "gebraucht" :!:
500 Auslösungen im Vergleich zu 50 Auslösungen sind immerhin das 10-Fache und rechtfertigen ganz klar einen Mangel (auch wenn du dies nicht wahrhaben willst).
Ich sagte ja bereits, dass hierein ein Gericht (meist) nicht notwendig ist. Sollten sich beide Seiten aber stur stellen, dann entscheidet ein Gericht (auch wenn du dies nicht wahrhaben willst) - wer sonst?!
Grüße
Luminx

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Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder

Beitrag von luminix » Donnerstag 22. Dezember 2016, 23:55

Entschuldige mich, war ein doppelter Post.

Valentino

Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder

Beitrag von Valentino » Freitag 23. Dezember 2016, 00:05

Du bist echt anstrengend. Verschleiß ist kein Mangel. Das steht sogar irgendwo im BGB. Ich such das aber jetzt nicht raus.

Bei 450 Auslösungen die der Käufer mehr auf seiner Kamera hat als ursprünglich versprochen kann man nicht von einem Verschleiß sprechen. Das juckt die Kamera nicht die Bohne.

Und wenn doch wird der Mehrverschleiß niemals realisiert. Das bedeutet dass es sehr unwahrscheinlich ist dass die Kamera aufgrund eines verschlissenen Verschlusses untergeht.

Selbst wenn der Verkäufer die Mängelhaftung nicht ausgeschlossen hat haftet er nicht für Verschleiß.

Und glaubst Du wirklich dass der Käufer tatsächlich juristisch den Kauf rückabwickeln würde? Ich an Stelle des Verkäufers würde im Fall der Fälle einen Ausgleich anbieten und dem Käufer für einen Tag (= 450 mögliche Bilder) eine Vorführkamera anbieten. Damit kann er Fotos schießen die auf dem Zähler seiner Kamera nicht drauf sind. Spätestens jetzt wird der Käufer einknicken wenn er das nicht schon längst getan hat. Den Vorführer bekommt er übrigens bei jedem Fotoladen :)

§ 434 BGB:
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

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Re: Kamera verkauft - Käufer sauer - Frage bezüglich Bilder

Beitrag von luminix » Freitag 23. Dezember 2016, 00:25

Valentino hat geschrieben:Du bist echt anstrengend.
Ich entschuldige mich, wenn du das so siehst. Ich glaube aber, dass dies ein äußerst wichtiges Thema ist, dem sich viele private (!) Verkäufer (und wahrscheinlich auch Käufer) nicht bewusst sind.
Valentino hat geschrieben:Verschleiß ist kein Mangel.
Das stimmt nicht. Es kommt drauf an, wie der Verkäufer den Verschleiß beschreibt. Und eine objektivere Beschreibung als die Auslösezahl für den Verschleiß gibt es (wahrscheinlich) nur in Ausnahmefällen.
[quote="Valentino]Bei 450 Auslösungen die der Käufer mehr auf seiner Kamera hat als ursprünglich versprochen kann man nicht von einem Verschleiß sprechen. Das juckt die Kamera nicht die Bohne.[/quote]
Die Kamera nicht. Aber wohl den Käufer und darauf kommt es an. Und der Verkäufer hat auch nicht den Verschleiß beschrieben (z.B. in Form von Aussagen wie: "wenig benutzt", "kaum benutzt" o.ä.), sondern die exakte Auslösezahl benannt. So ist es einfach!
Valentino hat geschrieben:Und wenn doch wird der Mehrverschleiß niemals realisiert. Das bedeutet dass es sehr unwahrscheinlich ist dass die Kamera aufgrund eines verschlissenen Verschlusses untergeht.
Selbst wenn der Verkäufer die Mängelhaftung nicht ausgeschlossen hat haftet er nicht für Verschleiß.
Für den Verschleiß haftet der Verkäufer nicht, das ist richtig. Aber er gewährleistet die "50 Auslösungen", die die Kamera nun mal einfach nicht hat! Der Verkäufer schreibt einfach nicht "Wenig Verschleiß." Das wäre möglich (und sinnvoll), das hat der Verkäufer aber nun einfach mal nicht getan!
Valentino hat geschrieben:Und glaubst Du wirklich dass der Käufer tatsächlich juristisch den Kauf rückabwickeln würde? Ich an Stelle des Verkäufers würde im Fall der Fälle einen Ausgleich anbieten und dem Käufer für einen Tag (= 450 mögliche Bilder) eine Vorführkamera anbieten. Damit kann er Fotos schießen die auf dem Zähler seiner Kamera nicht drauf sind. Spätestens jetzt wird der Käufer einknicken wenn er das nicht schon längst getan hat. Den Vorführer bekommt er übrigens bei jedem Fotoladen :)
Das kann durchaus deine Auffassung sein, was aber würdest du sagen, wenn der o.g. Käufer
  • den Kaufvertrag widerruft,
    vom Verkäufer (wenn du es wärst) den Kaufpreis erstattet haben möchte,
    einen (im Falle, dass du nicht einverstanden bist - siehe oben) einen gerichtlichen Mahnbescheid schickt,
    du (im Falle, dass du nicht reagiert - ich stelle fest, dass du hartnäckig bist ;) ) ein Schreiben vom Anwalt des Käufers (dem alles völlig egal ist, weil er eine RV hat) bekommst, im dem die Forderung bekräftigt wird,
    du mit Telefonaten, Schreiben... vom Anwalt der Gegenseite bombardiert wirst???
Was tust du dann??? Du nimmst dir entweder einen eigenen Anwalt (der bereit wäre, den Fall vor Gericht auszutragen...) oder knickst ein. Ansonsten riskierst du eine Menge an Anwaltskosten (der Gegenseite...). Oder?
Das ist es, was ich meinte.
Grüße
Luminix

P.S.
Valentino hat geschrieben:Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.
Ich gehe davon aus, dass dir nicht bewusst ist, was "vereinbarte Beschaffenheit" bedeutet. Darunter würde im vorliegenden Fall nämlich die zugesicherte Auslösezahl fallen ("vereinbart" :!: ).

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