Ich grüße euch Fotofreunde,
also meine Kamera ist mir vor drei Tagen im Urlaub in Frankreich runtergefallen und seit dem geht die nicht mehr... Ich habe zu dieser Kamera noch vor 2 Jahren einen Versicherungsschutz plus gekauft und die hat noch eine Garantie bis Anfang 2015.
In den Unterlagen steht, dass ich eine Entschädigung bekomme falls ein "Unfall (plötzliches oder unvorhersehbares Ereignis), oder unsachgemäße Handhabung" eingetreten ist und " falls der Kunde nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat"
So, ich habe ja nicht mit Absicht meine Kamera fallen lassen und würde gerne wissen , ob in meinem Fall die Garantie noch gilt?
Danke für eure Mithilfe.
Frank
Kamera im Urlaub kaputt gegangen - Versicherung gültig?
- jessig1
- Ehrenmitglied
- Beiträge: 5355
- Registriert: Sonntag 28. Oktober 2012, 09:47
- Wohnort: Rheinstetten
Re: Kamera im Urlaub kaputt gegangen - Versicherung gültig?
Hallo,
hast du dich extra hier angemeldet, um diese Frage zu stellen
Wenn du nicht mehr weisst, was du versichert hast, dann ruf doch deine Versicherung an.
Alles andere ist Kaffeesatz lesen.
Gruß Jürgen
hast du dich extra hier angemeldet, um diese Frage zu stellen



Wenn du nicht mehr weisst, was du versichert hast, dann ruf doch deine Versicherung an.
Alles andere ist Kaffeesatz lesen.
Gruß Jürgen
Gruß Jürgen
Alle wußten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wußte das nicht und hat es einfach gemacht.
https://www.flickr.com/photos/jessig1je" onclick="window.open(this.href);return false;
Alle wußten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wußte das nicht und hat es einfach gemacht.
https://www.flickr.com/photos/jessig1je" onclick="window.open(this.href);return false;
- Guillaume
- Moderator
- Beiträge: 26921
- Registriert: Dienstag 21. Mai 2013, 16:43
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
Re: Kamera im Urlaub kaputt gegangen - Versicherung gültig?
Ich glaube kaum, dass Dir hier irgendjemand helfen kann. Es sei denn er wäre Dein Versicherungsvertreter. Dieser (im wahrsten Sinne) Fall ist ganz gewiss Auslegungssache. Wende Dich doch direkt an Deine Versicherung.
Gruß
Guillaume
Gruß
Guillaume
liebe Grüße.
Peter
GX9/G3/GF3/OM System OM 5/Olympus Pen E-P5/Pen E-PL3/Pen E-PM2/LEICA X2
LumixG14mm+20mm/LumixG 12-32mm/LumixG 12-60mm/LEICA DG Summilux 9mm/Olympus 12-200mm/Olympus 60mm + manuelle u. betagte Objektive
mein Flickr
Peter
GX9/G3/GF3/OM System OM 5/Olympus Pen E-P5/Pen E-PL3/Pen E-PM2/LEICA X2
LumixG14mm+20mm/LumixG 12-32mm/LumixG 12-60mm/LEICA DG Summilux 9mm/Olympus 12-200mm/Olympus 60mm + manuelle u. betagte Objektive
mein Flickr
Re: Kamera im Urlaub kaputt gegangen - Versicherung gültig?
Mit dieser Frage wärest du wohl besser in einem Versicherungs- oder Anwaltsforum aufgehoben. Ich glaube kaum, dass hier jemand Deine Frage zufriedenstellend beantworten kann, zumal keiner hier die genauen Versicherungsbedingungen speziell Deines Vertrages kennt. Allerdings bei der Versicherung anzurufen, um zu erfahren, ob Dein Versicherungsschutz greift, ist so, als wenn Du beim Finanzamt anrufst und fragst, wie Du am besten Steuern sparen kannst.
Achte auf den Terminus "grobe Fahrlässigkeit". Die Kamera (eventuell sogar unbeaufsichtigt) auf einem Tisch liegen zu lassen und das dann nahe der Tischkante wäre wohl grob fahrlässig. Dann zahlt die Versicherung nicht. Wenn Du die Kamera allerdings auf dem Stativ stehen hattest und Du bist dann versehentlich gegen das Stativ getreten, infolge dessen die Kamera dann samt Stativ umgefallen ist, oder Dir die Kamera gar beim Ab- oder Anschrauben vom oder auf das Stativ aus der Hand gerutscht und zu Boden gefallen ist, dann dürfte das kaum grob fahrlässig sein, denn Du hast die Kamera ja ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch zuführen wollen. Das ist aber nur eine Einschätzung nach Bauchgefühl und stellt natürlich keine rechtlich fundierte Beratung dar. Für eine solche wendest Du Dich bitte an den Rechtsanwalt Deines Vertrauens. Wichtig ist aber, dass Du den Schadensfall Deiner Versicherung schnellstmöglich meldest. Sollte man dann versuchen, Dich am Telefon zu einer Aussage über den Schadenshergang zu bewegen, so solltest Du um Zusendung der nötigen Schadensformulare bitten, wegen der Nachweisbarkeit Deiner Aussagen. Am Telefon kommen zu leicht Missverständnisse auf, die man Dir eventuell zu Deinen Ungunsten auslegen könnte, denn Du hast nie einen Nachweis was genau Du denen am Telefon gesagt hast. Einfach den Schadensfall melden (geht auch schriftlich), Schadensort und Datum angeben und dann auf Zusendung der notwendigen Unterlagen bestehen, in denen Du dann den Schadenshergang beschreibst.
Viel Glück!
P.S.: Für obige Aussagen weise ich jegliche Haftung von mir, da ich kein Rechtsgelehrter bin und somit keine rechtlich fundierten Aussagen treffen kann. Solltest Du dennoch die Infos für Dich nutzen, so tust Du das auf eigenes Risiko und eigene Gefahr!

Achte auf den Terminus "grobe Fahrlässigkeit". Die Kamera (eventuell sogar unbeaufsichtigt) auf einem Tisch liegen zu lassen und das dann nahe der Tischkante wäre wohl grob fahrlässig. Dann zahlt die Versicherung nicht. Wenn Du die Kamera allerdings auf dem Stativ stehen hattest und Du bist dann versehentlich gegen das Stativ getreten, infolge dessen die Kamera dann samt Stativ umgefallen ist, oder Dir die Kamera gar beim Ab- oder Anschrauben vom oder auf das Stativ aus der Hand gerutscht und zu Boden gefallen ist, dann dürfte das kaum grob fahrlässig sein, denn Du hast die Kamera ja ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch zuführen wollen. Das ist aber nur eine Einschätzung nach Bauchgefühl und stellt natürlich keine rechtlich fundierte Beratung dar. Für eine solche wendest Du Dich bitte an den Rechtsanwalt Deines Vertrauens. Wichtig ist aber, dass Du den Schadensfall Deiner Versicherung schnellstmöglich meldest. Sollte man dann versuchen, Dich am Telefon zu einer Aussage über den Schadenshergang zu bewegen, so solltest Du um Zusendung der nötigen Schadensformulare bitten, wegen der Nachweisbarkeit Deiner Aussagen. Am Telefon kommen zu leicht Missverständnisse auf, die man Dir eventuell zu Deinen Ungunsten auslegen könnte, denn Du hast nie einen Nachweis was genau Du denen am Telefon gesagt hast. Einfach den Schadensfall melden (geht auch schriftlich), Schadensort und Datum angeben und dann auf Zusendung der notwendigen Unterlagen bestehen, in denen Du dann den Schadenshergang beschreibst.
Viel Glück!
P.S.: Für obige Aussagen weise ich jegliche Haftung von mir, da ich kein Rechtsgelehrter bin und somit keine rechtlich fundierten Aussagen treffen kann. Solltest Du dennoch die Infos für Dich nutzen, so tust Du das auf eigenes Risiko und eigene Gefahr!
Möge das Licht mit Euch sein
HotCookie

HotCookie

-
- Beiträge: 792
- Registriert: Donnerstag 1. September 2011, 13:23
- Wohnort: Frechen
Re: Kamera im Urlaub kaputt gegangen - Versicherung gültig?
Nur zur Ergänzung: die Herstellergarantie gilt mit Sicherheit nicht für Fallschäden. Dafür kommt allenfalls eine Versicherung auf.
Gruß
Jochen
--
digital GX80 und Nikon D7000; analog Nikon F3, FM und F80, KB-Sucherkameras und Rollfilm-Klappkameras
Jochen
--
digital GX80 und Nikon D7000; analog Nikon F3, FM und F80, KB-Sucherkameras und Rollfilm-Klappkameras