Es gibt keine Norm, die vorschreibt, dass die Brennweite im Nahbereich anzugeben ist, insofern hakt der o.g. Vergleich mit den Autos, da es für die Autos sehr wohl Vorgaben gibt. Hier liegt kein Verstoß vor, weil es nix gibt, gegen das man verstoßen kann. Die Verkürzung ist nun mal den sonstigen Annehmlichkeiten der Objektive geschuldet (AF, Preis, Gewicht, Größe, ...).
Der gewählte Testaufbau ist ungeeignet, um einen rechtlich relevanten Unterschied herauszuarbeiten, der zeigt eher auf, wie unterschidlich die Objektive im Nahbereich funktionieren. Aber wie schon oben gesagt: Brennweiten werden mit zulässigen Toleranzen auf unendlich angegeben und fertig. Das muss man halt wissen, dafür gibts ja Forenschwarmwissen. Oder gute Literatur...
Ansonsten arbeiten "Abmahnwälte" nicht auf eigene Faust, sondern müssen rein formal einen Auftraggeber haben - so windig, wie der manchmal ist, da liegt eher das Problem, dass Szenarien konstruiert werden. Hier gibts aber wohl nix zu konstruieren.
@sardinien
Danke für die Mühe der Tabellenerstellung! Mit dem Wissen im Hinterkopf, dass das Herstellerangaben sind und daher Toleranzen noch mit reinspielen.