... im Zweifel kannst Du Foto so machen daß der Zusammenhang erkennbar wird, wo die Werbung angebracht ist (Kontext, auch zu anderer angebrachter Werbung Drittfirmen) und bei entspr. Firma nachfragen- wenn die nichts einwenden bist Du auf jeden Fall raus aus möglichen Ärgernissen.
Andererseits, wenn das bereits beim Kauf der Modelle aufgebrachte Werbung war ist das Thema m.E. nicht tatsächlich eines, denn dann haben Modellhersteller bereits entspr. Freigaben. Davon gehe ich aus...
Bliebe mögliche Anfrage beim Modellhersteller, ob der etwas einzuwenden hätte... gegen das Hobby
Wenn es um eine zweifelsfreie juristische Antwort geht- die ausschließlich ein Anwalt als Fachperson rechtlich geben darf- wäre eine Anfrage via
diesem Portal denkbar, Problembeschreibung, Preis ausloben, Fachantwort zeitnah erhalten ...
Zuerst würde ich z.B. im Bereich Medienrecht nachlesen, vielleicht gibt es eine ähnliche/ gleichliegende frühere Anfrage.
Im bürgerlichen Leben ist Jürgen ein Allerweltsvorname, in Foren (oft vergeben) nutze ich Jockel in einer leicht veränderten Schreibweise -> Jock-l

Mehr Lametta ist da nicht

Doch: Blau-Gelb sind meine Farben !!!