Was bedeutet EBK und EGK bei der FZ150

Alles rund um die Superzoomer von Panasonic – von der legendären FZ50 bis zu FZ200, von der TZ1 bis zur TZ31
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Subram
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Was bedeutet EBK und EGK bei der FZ150

Beitrag von Subram » Samstag 16. März 2013, 20:26

Habe bei der Bestellung einen Karton bekommen der überklebt war. Ausgewiesen wurde darauf die DMC-FZ150 EGK. Darunter konnte man lesen DMC-FZ150 EBK als Originaldruck auf dem Karton. Handelt es sich hier vielleicht um eine Replika? oder eine abgespeckte Version für einen Drittmarkt?
Bei Panasonic hab ich versucht etwas herauszufinden. Chancenlos.

Weiss von Euch jemand wie sich die Begriffe verhalten?

Danke im Voraus

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nightflight
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Re: Was bedeutet EBK und EGK bei der FZ150

Beitrag von nightflight » Samstag 16. März 2013, 21:05

Bei Panasonic steht EG für Geräte, die für Deutschland gefertigt wurden. Wofür allerdings EB steht konnte ich auch nicht heraus finden.
Das K steht übrigens für die Farbe schwarz.
Deine Kamera wurde demzufolge nicht für den deutschen Markt gefertigt. Am Preis müsste man das erkennen können, es sei denn,
man hat Dir die Tatsachen verschleiert.
Im Grunde genommen nicht so schlimm, es sei denn, der Garantiefall tritt ein, dann hat man schlechte Karten.

LG Monika

Subram
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Re: Was bedeutet EBK und EGK bei der FZ150

Beitrag von Subram » Samstag 16. März 2013, 21:46

Im Grunde genommen nicht so schlimm, es sei denn, der Garantiefall tritt ein, dann hat man schlechte Karten.

na das beruhigt doch sehr!!!!! Scherz beiseite.

Danke Monika für die Antwort .
Der Preis war nicht viel günstiger als die Mitbewerber. Die Garantie ist ja mit dasr wichtigste!
Komme wohl nicht umhin direkt an Panasonic ein Foto zu schicken und um Garantiebestätigung zu bitten.

OecherJong
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Re: Was bedeutet EBK und EGK bei der FZ150

Beitrag von OecherJong » Samstag 16. März 2013, 22:19

Wenn Du mal ein wenig im Internet nachforschst, findest Du Angebote mit EGK bei deutschen Anbietern und Angebote mit EBK bei Britischen Anbietern.

Daraus könnte man schliessen "Europe Germany Black" und "Europe Britain Black".

Was das letztendlich für Dich bedeutet, kann ich allerdings nicht sagen.
Obs ein Reimport ist, kann Dir nur der Lieferant oder Panasonic sagen.
Wenn die Kamera für einen anderen Markt gefertigt wurde, und keine neue SW erhalten hat, können die Menüs, insbesondere die verfügbaren Menüsprachen unterschiedlich sein.

Auf die Garantie dürfte es keinen Einfluss haben. Dafür haftet ja der Händler.
Viele Grüße - Frederik

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videoL
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Re: Was bedeutet EBK und EGK bei der FZ150

Beitrag von videoL » Sonntag 17. März 2013, 09:29

Hallo - hallöchen,
m.E. ist nicht nur die Bezeichnung unterschiedlich, sondern evtl. auch einige Ausstattungsmerkmale.
Auch würde ich bei Reisen ins Ausland in der ersten Zeit die Rechnung mitnehmen, damit u.U. nicht Zoll fällig wird.
Wie bei anderen techn. Geräten, kann der Zoll an der Typenbezeichnung / Seriennummer erkennen wo das Gerät herkommt.
Es gibt im Internet seriöse Händler, die z.B. die gleiche Kamera zu geringfügig unterschiedlichen Preisen anbieten.
und die preiswertere Kamera mit einem kleinen Hinweis EU-Ware versehen.
Gruß Bild videowilli
Das Motiv, es kommt darauf an, wie man es sieht.
Ohne Kritik kann ich nicht besser werden.

Kamera = FZ 1000, LED Videoleuchte, Stative, DCR 150, Canon 500d, Kenko Pro1 +3 Dioptrin,3D Schlitten, Hoya Filter
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Alter Mann
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Re: Was bedeutet EBK und EGK bei der FZ150

Beitrag von Alter Mann » Sonntag 17. März 2013, 11:06

Subram hat geschrieben:Habe bei der Bestellung einen Karton bekommen der überklebt war. Ausgewiesen wurde darauf die DMC-FZ150 EGK. Darunter konnte man lesen DMC-FZ150 EBK als Originaldruck auf dem Karton. Handelt es sich hier vielleicht um eine Replika? oder eine abgespeckte Version für einen Drittmarkt?
Bei Panasonic hab ich versucht etwas herauszufinden. Chancenlos.

Weiss von Euch jemand wie sich die Begriffe verhalten?

Danke im Voraus
Wichtig ist, was auf dem Kameraboden und in der Software für eine Type steht. Wenn die wirklich nicht für den deutschen Markt vorgesehen war, hilft nur beim Grenzübertritt die Quittung des Händlers (aber dann mit den originalen Kamera Daten) Was die Garantie betrifft... Erstmal ist die Sachmängelhaftung des Händlers gültig. Aber auch hier Vorsicht.
Einige "Händler" bei Auktionshäusern verkaufen nur an sogenannte Gewerbetreibenden. Das ist ein Trick um die Sachmängelhaftung zu reduzieren oder ganz auszuschließen. Die Sachmängelhaftung gilt ja nur gegenüber von Endverbraucher. Wenn mann als Gewerbetreibender gekauft hat ich mann kein Endverbrauchen. Ob man dafür die MwSt gezahlt hat ist hier nicht von belang.

Gruß

Ansgar
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Re: Was bedeutet EBK und EGK bei der FZ150

Beitrag von jessig1 » Sonntag 17. März 2013, 14:28

Hallo,

was soll das mit der Rechnung mitnehmen :o :o

In der EU, da gehört GB doch dazu, herrscht freier Wahrenverkehr.
Und bei Reisen ausserhalb der EU ist es ja egal ob das Teil aus D oder GB kommt.

Außerdem gilt die Garantie ja weltweit. Es kann nur Probleme geben, wenn man die Kamera gebraucht gekauft hat. Die Garantie gilt nur für den Erstkäufer.

Gruß Jürgen
Gruß Jürgen

Alle wußten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wußte das nicht und hat es einfach gemacht.

https://www.flickr.com/photos/jessig1je" onclick="window.open(this.href);return false;

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videoL
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Re: Was bedeutet EBK und EGK bei der FZ150

Beitrag von videoL » Sonntag 17. März 2013, 15:40

jessig1 hat geschrieben:Hallo,
was soll das mit der Rechnung mitnehmen :o :o
In der EU, da gehört GB doch dazu, herrscht freier Wahrenverkehr.
Und bei Reisen ausserhalb der EU ist es ja egal ob das Teil aus D oder GB kommt.
Außerdem gilt die Garantie ja weltweit. Es kann nur Probleme geben, wenn man die Kamera gebraucht gekauft hat. Die Garantie gilt nur für den Erstkäufer.
Gruß Jürgen
Hallo Jürgen,
da Du u. U. nicht weißt wo die Kamera direkt herkommt ist es sicherer eine Rechnung mitzunehmen, bis jeder sieht, dass sie nicht mehr neu ist.
Als ich damals in Hong Kong war gab es Eletronic/Fotoapparate sehr preiswert. Allerdings ohne weltweite Garantie.
Da lagen in den Hotels Flyer von Sony, Pana usw. die darauf hingewiesen haben und in den Vertretungen konnte man dann die weltweite Garantie nachkaufen.
Erkundige Dich mal mit Angabe von Typ, Seriennummer und Modell bei Panasonic, wo Du die Kamera reparieren lassen könntest.
Ein Freund hat in Deutschland eine Kamera im Netz gekauft. Es war eine deutsche Filiale eines französischen Großhändlers.
Die Garantiereparatur wurde in Frankreich ausgeführt. Dauerte aber lange.
Nimm die Rechnungskopie in der Fototasche mit. Wenn Du sie brauchen solltest, ist sie dabei.
Ich wünsche Dir viel Freude an einer hoffentlich unkaputtbaren FZ150 und gute Fotos.
Gruß Bild videowilli
Das Motiv, es kommt darauf an, wie man es sieht.
Ohne Kritik kann ich nicht besser werden.

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Subram
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Re: Was bedeutet EBK und EGK bei der FZ150

Beitrag von Subram » Sonntag 17. März 2013, 17:09

Mensch Leute Ihr macht mir Sorgen.
Als ob ichs gespürt hätte, dass mit den Aufklebern etwas Trickreiches auf sich hat.
An sowas hätte ich nie gedacht was Ihr mir hier alles aufgezählt habt.

Jetzt muss ich Panasonic unbedingt einschalten.
Ich halte Euch auf dem Laufenden.

Für Eure Hilfe vielen Dank!

Shivasubramanyam

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Wolf38
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Re: Was bedeutet EBK und EGK bei der FZ150

Beitrag von Wolf38 » Sonntag 17. März 2013, 17:44

Da ich in Kürze nach Mittelamerika reise habe ich mal meine FZ200 angeschaut. Auf dem Karton steht EGK auf der Kamera selbst jedoch nur die Seriennummer. Also weiß ich nicht woher ein Zöllner die Herkunft der Kamera ersieht. Im Zweifelsfall heißt das wohl bei einer neuen Kamera immer die Rechnung mitnehmen. Oder?
Gruß Wolf

OecherJong
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Re: Was bedeutet EBK und EGK bei der FZ150

Beitrag von OecherJong » Dienstag 19. März 2013, 19:59

Wolf38 hat geschrieben:Also weiß ich nicht woher ein Zöllner die Herkunft der Kamera ersieht.
EGK ist ein Produktkürzel, welches aussagt, für welchen Markt das Produkt produziert wurde, nicht wo es produziert oder verkauft wurde.
Dieses ist für jeden (Kunden) sichtbar auf der Verpackung aufgedruckt und läßt Rückschlüsse auf Bedienungsanleitung, Menüsprachen, Ausstattung, evlt. unterschiedlichen Garantiebedingen, u.s.w. zu.

In der Seriennummer ist ein Kennzeichen enthalten, das aussagt, für welchen Markt das Gerät produziert wurde, also wo das Gerät verkauft wurde. Diese Kennzeichen kennen die Zöllner, bzw. haben Zugriff auf die Listen der Hersteller.

Bei Neugeräten bist Du in der Beweispflicht. Kannst Du dieser nicht nachkommen, kannst Du entweder das Gerät verzollen oder das Beweisdokument nachreichen. Im letzten Fall verbleibt das Gerät aber bis zum Nachweis beim Zoll. Das heißt im Extremfall, Start in den Urlaub ohne Kamera. Daher ist es in solchen Fällen, wie hier, sinnvoll die Rechnung mit zu nehmen.
Viele Grüße - Frederik

Subram
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Re: Was bedeutet EBK und EGK bei der FZ150

Beitrag von Subram » Donnerstag 21. März 2013, 12:55

So leute jetzt ist die Sache in einen unerfreulichen Zustand gekommen.
Bei Panasonic hab ich mich registriert und die Anfrage gestellt aber seit einer Woche keine Antwort.

Beim Warsteiner Fotoversand haben sie mir mitgeteilt, dass alle Kamerakartons geöffnet von Ihnen schon so gekauft werden.
Nachdem ich aber auf einem original versiegelten Karton bestand, haben sie mir das Geld zurücküberwiesen und meinten ich soll sie woanders kaufen. Ups!
(Ich hatte sie natürlich provoziert und gefragt ob sie denn Replikas oder Second Hand-Ware vertreiben!)

Es ist für mich inzwischen sehr wahrscheinlich, dass es sich so verhält wie es von euch angedacht war, dass es sich um Ware aus dem Britischen Markt handelt und für den D-Markt wohl Stecker oder ähnliches ausgetauscht wurden - naja oder auch die Kameras - wer weiss das schon? Und.... Mama panasonic hält sich bedeckt!

liebe Grüße aus Berlin

Subram
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Re: Was bedeutet EBK und EGK bei der FZ150

Beitrag von Subram » Freitag 22. März 2013, 15:28

Hallo leute

Nun hab ich Panasonic telefonisch kontaktiert und gefragt warum ich keine Antwort bekomme. 30 Minuten später war die Antwort da. ich füge diese ein zur allgemeinen Klärung ein:

Der Zusatz "EG" in der Modellbezeichnung steht für Europe Germany und
bedeutet, dass diese Kamera für den deutschsprachigen Markt entwickelt und
freigegeben wurde. Der weitere Zusatz steht für die Farbe des Gerätes (K
bedeutet Schwarz).

Innerhalb Europas gibt es Modelle, deren Endbezeichnung am Karton bzw. auf
der Bedienungsanleitung mit den Endbuchstaben EG-/ E- /EB- /EF- /
gekennzeichnet sind (nachgefolgt vom Suffix zur Farbkennzeichnung). Die
Bedienungsanleitung liegt in der vorgesehenen Landessprache bei.

Bei diesen Modellen befindet sich eine "PAN European Guarantee"-Karte im
Lieferumfang. Es besteht Anspruch auf 24 Monate Garantie in Deutschland,
wenn die Modellbezeichnung auf der Rechnung eindeutig dem erworbenen
Produkt zugeordnet werden kann.Alternativ sollte die Garantiekarte vom
Händler ausgefüllt und abgestempelt werden. Bei einem Garantieanspruch
eines Produktes in einem anderen europäischen Land als dem Erwerbsland,
ist dieses zwingend notwendig.

Desweiteren liegt diesen Europa-Modellen die "Limited Worlwide Warranty"
bei.

Eine Garantie besteht zusätzlich in den dort aufgeführten Ländern und
genannten Bedingungen, z.B. 1 Jahr Lohn, 1 Jahr Material. Dazu muss diese
Garantiekarte vom Händler ordnungsgemäß ausgefüllt und abgestempelt
werden. Zusätzlich ist der Kaufbeleg zur Vorlage notwendig.

In jedem Fall tragen alle europäischen Modelle ein gut sichtbares CE
Zeichen am Gerät, am Ladeteil, am Karton usw.
Oft sind Grauimporte auch am fehlenden CE Zeichen erkennbar. Die in den
Markt Bringung von Geräten ohne CE Zeichen ist in Europa unzulässig.

Sie erkennen diese Modelle an anderen Endungen in der Produktbezeichnung
abweichend von "E", z.B. P (USA), PC (Canada), PL (Latein-Amerika), G*
(asiatische Vertriebsgebiete u.a.). In diesem Fall können sich
Ausstattung, Sprachen der Bedienungsanleitung, Menüführung und
mitgelieferte Software unterscheiden. Weiterer wichtiger Punkt sind die
Garantiebedingungen.

Sollte das Produkt nicht für den europäischen Markt vorgesehen sein und
demzufolge keine "PAN European Guarantee"-Karte beiliegen, besteht kein
Garantieanspruch in Deutschland oder Europa!

Außerdem habe ich erfahren, dass der Karton der Kameras von Panasonic nicht versiegelt wird! Das hat mich fast umgehauen.

liebe Grüße aus Berlin
Subram

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