Kamera runtergefallen, würde Haftpflichtversicherung zahlen
Kamera runtergefallen, würde Haftpflichtversicherung zahlen
Hallo Mitglieder,
ich habe seit heute leider ein Problemchen mehr. Kurz zur Situation: Ich habe heute meine Canon 600D Neupreis 540 Euro einer bekannten geliehen. Leider musste sie mir mitteilen, dass die Kamera runtergefallen ist und jetzt drei kleinere Macken hat. Die Funktion ist dabei nicht beeinträchtigt. Da die Kamera ziemlich neu ist, haben wir uns geeinigt, dass sie morgen zur Haftpflichtversicherung geht und es dort meldet. So jetzt meine Frage: Wo mit kann ich rechnen? Wird mir der Schaden mit Geld ersetzt? Wird die Kamera ausgetauscht oder muss ich mich nun mit den drei Macken zufriedengeben?
Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.
ich habe seit heute leider ein Problemchen mehr. Kurz zur Situation: Ich habe heute meine Canon 600D Neupreis 540 Euro einer bekannten geliehen. Leider musste sie mir mitteilen, dass die Kamera runtergefallen ist und jetzt drei kleinere Macken hat. Die Funktion ist dabei nicht beeinträchtigt. Da die Kamera ziemlich neu ist, haben wir uns geeinigt, dass sie morgen zur Haftpflichtversicherung geht und es dort meldet. So jetzt meine Frage: Wo mit kann ich rechnen? Wird mir der Schaden mit Geld ersetzt? Wird die Kamera ausgetauscht oder muss ich mich nun mit den drei Macken zufriedengeben?
Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.
Gruß aus München
- jackyo
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Re: Kamera runtergefallen, würde Haftpflichtversicherung zah
Hi Britannia
Ich weiss nur wie das in der Schweiz abläuft und das dürfte wohl in anderen Ländern auch so sein.
Als erstes müsst ihr euch mal beim Fotohändler erkundigen wie viel die Reparatur kosten wird und erst danach den Schaden bei der Haftpflichtversicherung anmelden.
Wahrscheinlich gibt es in der Versicherungsdeckung einen Selbstbehalt den deine Freundin denn halt aus eigener Tasche bezahlen muss. Den übersteigenden Teil wird die Versicherung wahrscheinlich übernehmen...
Grüsse
Jackyo
Ich weiss nur wie das in der Schweiz abläuft und das dürfte wohl in anderen Ländern auch so sein.
Als erstes müsst ihr euch mal beim Fotohändler erkundigen wie viel die Reparatur kosten wird und erst danach den Schaden bei der Haftpflichtversicherung anmelden.
Wahrscheinlich gibt es in der Versicherungsdeckung einen Selbstbehalt den deine Freundin denn halt aus eigener Tasche bezahlen muss. Den übersteigenden Teil wird die Versicherung wahrscheinlich übernehmen...
Grüsse
Jackyo
Fotograf*Innen setzen sich mit gesellschaftspolitischen Entwicklungen auseinander. Sie fotografieren und dokumentieren Diese und leisten damit einen Beitrag zur freien Meinungsbildung...
jackyo
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Re: Kamera runtergefallen, würde Haftpflichtversicherung zah
Hallo Britannia,
ich könnte mir vorstellen, dass der Begriff "geliehen" bei der Versicherung Schwierigkeiten macht.
Ich kenne einen ähnlichen Fall, da hat die Versicherung nicht gezahlt, weil das Gerät geliehen war.
Ist vielleicht eine Formulierungssache, würde ich aber auf jeden Fall vorher klären, vielleicht habt ihr
ja einen netten Versicherungsvertreter, der hilft, die Schadensanzeige richtig aufzunehmen.
Liebe Grüße, Andrea
ich könnte mir vorstellen, dass der Begriff "geliehen" bei der Versicherung Schwierigkeiten macht.
Ich kenne einen ähnlichen Fall, da hat die Versicherung nicht gezahlt, weil das Gerät geliehen war.
Ist vielleicht eine Formulierungssache, würde ich aber auf jeden Fall vorher klären, vielleicht habt ihr
ja einen netten Versicherungsvertreter, der hilft, die Schadensanzeige richtig aufzunehmen.
Liebe Grüße, Andrea
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G70, pana 14-42/100-300 oly 45 sigma 60/19 oly 60
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- Alter Mann
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Re: Kamera runtergefallen, würde Haftpflichtversicherung zah
Die Camera darf nicht verliehen sein!Britannia hat geschrieben:Hallo Mitglieder,
ich habe seit heute leider ein Problemchen mehr. Kurz zur Situation: Ich habe heute meine Canon 600D Neupreis 540 Euro einer bekannten geliehen. Leider musste sie mir mitteilen, dass die Kamera runtergefallen ist und jetzt drei kleinere Macken hat. Die Funktion ist dabei nicht beeinträchtigt. Da die Kamera ziemlich neu ist, haben wir uns geeinigt, dass sie morgen zur Haftpflichtversicherung geht und es dort meldet. So jetzt meine Frage: Wo mit kann ich rechnen? Wird mir der Schaden mit Geld ersetzt? Wird die Kamera ausgetauscht oder muss ich mich nun mit den drei Macken zufriedengeben?
Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.
der Schädiger(Besitzer) sollte in Anwesenheit des Geschädigten(Eigentümer) die Camera vom Tisch "gefegt" haben.
Wenn das Ding verliehen wurde, ist er dann Besitzer. Für Schäden die der Besitzer dem Eigentümer zugefügt wurden zahlt die Haftpflicht des Besitzers nichts.
In den Vers.Bedingungen gibts Unterschiede zwischen Eigentümer und Besitzer.
Gruß
Ansgar
TZ41
Stativ Bilora A282
Joby Gorillapod SLR
Blitz Osram S18
Fotorucksack Crumpler Mess. Boy Half Photo
Panasonic Camcorder HDC-SD9
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Re: Kamera runtergefallen, würde Haftpflichtversicherung zah
Ansgar hat das hier absolut richtig erläutert.
Gruß Binärius aka Jens
Lumix FZ38 || Lumix G81 || Lumix G Vario 12-32mm || Lumix G Vario 45-150mm || Sigma 2.8/30/60mm ||
Kamlan 1.1/50mm MK2 || Olympus 8.0/9mm || Novflexar 5.6/400mm || Raynox-DCR 150/250
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- jackyo
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Re: Kamera runtergefallen, würde Haftpflichtversicherung zah
Hi Britannia
Deine Freundin vergibt sich auf jeden Fall nichts wenn sie den Schaden der Versicherung anmeldet. Mehr als ablehnen kann die Versicherungsgesellschaft den Schaden nicht. Manche Versicherungsanbieter zeigen sich in solchen Fällen kulant, vielleicht ist der Schaden über eine Zusatzversicherung abgedeckt. Fragen kostet auf jeden Fall nichts, nicht fragen vielleicht schon...
Grüsse
Jackyo
Deine Freundin vergibt sich auf jeden Fall nichts wenn sie den Schaden der Versicherung anmeldet. Mehr als ablehnen kann die Versicherungsgesellschaft den Schaden nicht. Manche Versicherungsanbieter zeigen sich in solchen Fällen kulant, vielleicht ist der Schaden über eine Zusatzversicherung abgedeckt. Fragen kostet auf jeden Fall nichts, nicht fragen vielleicht schon...
Und noch ein Tipp, falsche Angaben zum Schadenshergang werden von Versicherungen nicht als Kavaliersdelikt angesehen und können wenns denn schief läuft sehr teuer zu stehen kommen...Alter Mann hat geschrieben: Die Camera darf nicht verliehen sein!
der Schädiger(Besitzer) sollte in Anwesenheit des Geschädigten(Eigentümer) die Camera vom Tisch "gefegt" haben.
Wenn das Ding verliehen wurde, ist er dann Besitzer. Für Schäden die der Besitzer dem Eigentümer zugefügt wurden zahlt die Haftpflicht des Besitzers nichts.
Grüsse
Jackyo
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jackyo
jackyo
Re: Kamera runtergefallen, würde Haftpflichtversicherung zah
Hallo Britannia,
Willkommen im Forum!

Alle Angaben ohne Gewähr!
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Falls die Kamera nicht älter als 180 Tage ist, könntest du alternativ die Händlergewährleistung in Anspruch nehmen und die "Macken" reklamieren!?Britannia hat geschrieben:Wird die Kamera ausgetauscht oder muss ich mich nun mit den drei Macken zufriedengeben?

Alle Angaben ohne Gewähr!

Schöne Grüße aus Wien,
Michael
Panasonic LUMIX G6, H-FS14140; Olympus M.ZUIKO 25|45/1.8; SIGMA Art 60/2.8 DN; Metz 52 AF-1; Nissin i40; RØDE VideoMic GO; div. Software/Zubehör;
Michael
Panasonic LUMIX G6, H-FS14140; Olympus M.ZUIKO 25|45/1.8; SIGMA Art 60/2.8 DN; Metz 52 AF-1; Nissin i40; RØDE VideoMic GO; div. Software/Zubehör;
Re: Kamera runtergefallen, würde Haftpflichtversicherung zah
Die Gewährleistung umfasst keinen Fallschaden.
Re: Kamera runtergefallen, würde Haftpflichtversicherung zah
Aus solchen Gründen habe ich alle meine Kameras und die gesamte Ausrüstung seit jeher mit einer speziellen Foto-Versicherung abgesichert. Die Zahlt von Runterfallen bis Vergessen und Diebstahl alles, und zwar den Neuwert! Ich denke mal, sowas rentiert sich für Hobbyfotografen allemal.
Andreas