Rechtliche Frage
Rechtliche Frage
Hallo Leute,
wie ist das eigentlich.
Ich bin noch im Besitz von Fotografien die ich vor ca. 40 Jahren aufgenommen habe.
Damals hat es noch keinen gestört wenn solche Bilder, auch wenn sie die Gesichter der Menschen klar und deutlich gezeigt haben, öffentlich gemacht wurden.
Mir liegt da ein Foto ganz speziell am Herzen, nur eine schriftliche Genehmigung kann ich da heute natürlich nicht mehr einholen.
Verjährt so etwas eigentlich, so dass ich es doch öffentlich zeigen kann?
wie ist das eigentlich.
Ich bin noch im Besitz von Fotografien die ich vor ca. 40 Jahren aufgenommen habe.
Damals hat es noch keinen gestört wenn solche Bilder, auch wenn sie die Gesichter der Menschen klar und deutlich gezeigt haben, öffentlich gemacht wurden.
Mir liegt da ein Foto ganz speziell am Herzen, nur eine schriftliche Genehmigung kann ich da heute natürlich nicht mehr einholen.
Verjährt so etwas eigentlich, so dass ich es doch öffentlich zeigen kann?
Gruß Binärius aka Jens
Lumix FZ38 || Lumix G81 || Lumix G Vario 12-32mm || Lumix G Vario 45-150mm || Sigma 2.8/30/60mm ||
Kamlan 1.1/50mm MK2 || Olympus 8.0/9mm || Novflexar 5.6/400mm || Raynox-DCR 150/250
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Re: Rechtliche Frage
Hi,
vielleicht hilft dir das
http://www.klicksafe.de/themen/datensch ... enen-bild/" onclick="window.open(this.href);return false;" onclick="window.open(this.href);return false;
§22 http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html" onclick="window.open(this.href);return false;" onclick="window.open(this.href);return false;
§23 http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html" onclick="window.open(this.href);return false;" onclick="window.open(this.href);return false;
weiter.
Grüße.
Karl
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Grüße.
Karl
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stay healthy
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- basaltfreund
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Re: Rechtliche Frage
das find ich witzig :
"Das Bild hat einen künstlerischen Wert und dient damit einem höheren Interesse der Kunst"
....und wer bestimmt ob es einen "künstlerischen Wert" hat

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viele Grüsse aus der Eifel Michael
G3 - Kit 14-42 - Raynox 150 - Pana 100-300 | SONY RX100M3 | SAMSUNG S7edge
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Re: Rechtliche Frage
Ja das ist wohl das Ende der Streetfotografie, zumindest hier in Deutschland.
In hundert Jahren wird unser Zeitalter wohl die Ära der gesichtslosen genannt.
Aber gut... was ist mit so alten Fotos von denen ich spreche?
Da waren die Gesetzte noch nicht die von heute?
Kann man so alte Bilder zeigen?
In hundert Jahren wird unser Zeitalter wohl die Ära der gesichtslosen genannt.
Aber gut... was ist mit so alten Fotos von denen ich spreche?
Da waren die Gesetzte noch nicht die von heute?
Kann man so alte Bilder zeigen?
Gruß Binärius aka Jens
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Re: Rechtliche Frage
wo kein Kläger da ist kein Richter
viele Grüsse aus der Eifel Michael
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Re: Rechtliche Frage
Das Foto zeigt einen kleinen Jungen, heute ist der mitte vierzig.
Er könnte sich also wiedererkennen.
Hmmmmm......
Er könnte sich also wiedererkennen.
Hmmmmm......
Gruß Binärius aka Jens
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Re: Rechtliche Frage
ich könnte mir vorstellen, dass sowas nach jetzigem geltenden Recht beurteilt wird! 
seit 10.8.2024 G9II
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- veo
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Re: Rechtliche Frage
Keine Frage: Strafbar ist die Verbreitung. Zur Beurteilung ist also der Zeitpunkt der Aufnahme unentscheidend. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt und verjährt 3 Jahre nach der letzten Verbreitung. Also ...Binärius hat geschrieben:Das Foto zeigt einen kleinen Jungen, heute ist der mitte vierzig.
Er könnte sich also wiedererkennen.
Hmmmmm......
GX9+Vario 3,5/14-140+Vario 100-300+GII 1,7/20+M.Zuiko 1,8/45+Fisheye 8,0/9+Sigma 28-200 (Minolta adaptiert), TZ101, Sirui T-025X, Capture One 20
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Im Lumix-Foto- und Video-Forum: Kritische Bildbetrachtungen willkommen!
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- blaue_elise
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Re: Rechtliche Frage
das kunsturhebergesetz in der geltenden fassung stammt aus den 60er jahren. es ist also nicht das recht, das sich geändert hat, sondern die vielfalt, bilder zu verbreiten.Binärius hat geschrieben:Ja das ist wohl das Ende der Streetfotografie, zumindest hier in Deutschland.
In hundert Jahren wird unser Zeitalter wohl die Ära der gesichtslosen genannt.![]()
Aber gut... was ist mit so alten Fotos von denen ich spreche?
Da waren die Gesetzte noch nicht die von heute?
Kann man so alte Bilder zeigen?
früher hat sich kaum jemand gedanken gemacht über recht am eigenen bild. aber wer hätte die damals auch schon verbreiten können außer berufsmäßige fotografen. heute hat jeder zweite eine webseite oder nutzt flickr oder sonstwas im internet. und auf einmal finden menschen sich irgendwo abgebildet wieder, ohne vorher mal gefragt worden zu sein.
ich persönlich sehe das ganze auch sehr eng. was aber auch beruflich bedingt ist. verletzung von persönlichkeitsrechten ist etwas, womit ich mich leider immer öfter auseinandersetzen muss.
leider tummeln sich ja immer noch solche dummen parolen wie *ab sechs leute muss man nicht mehr fragen* - das ist totaler stuss. sobald eine person klar zu erkennen ist, muss sie zustimmen. auch bei diesen "tollen" suchbildern in zeitungen oder so....nur wenn ich bei veranstaltungen bin, bei denen ich damit rechnen muss, fotografiert zu werden, habe ich quasi mit dem betreten des geländes zugestimmt. also zum beispiel beim fussball.
das ich da keinen spass verstehe, hat schon der ein oder andere in meinem echten leben merken dürfen. bei mir gilt: keine zustimmung der person = keine veröffentlichung.
aber das ist meine persönliche meinung. und ich bin ja mit sicherheit nicht auf den bildern drauf..... muss halt am ende jeder selber entscheiden
“There are no bad pictures - that’s just how your face looks sometimes.“
Re: Rechtliche Frage
Ich könnte das Foto doch zeigen, unter dem Vorwand er möchte sich melden, damit ich von ihm die Genehmigung einholen kann.
Was haltest ihr davon?
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Gruß Binärius aka Jens
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Re: Rechtliche Frage
Klar, vielleicht freut er sich sogarBinärius hat geschrieben:Ich könnte das Foto doch zeigen, unter dem Vorwand er möchte sich melden, damit ich von ihm die Genehmigung einholen kann.![]()
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Re: Rechtliche Frage
Ich würde ihm sogar erlauben es kostenlos herunterzuladen und nach seinem Bedarf zu verwenden.veo hat geschrieben:Klar, vielleicht freut er sich sogarBinärius hat geschrieben:Ich könnte das Foto doch zeigen, unter dem Vorwand er möchte sich melden, damit ich von ihm die Genehmigung einholen kann.![]()
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Gruß Binärius aka Jens
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Re: Rechtliche Frage
perfekte Lösung
....stell es doch erst mal hier ein
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viele Grüsse aus der Eifel Michael
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Re: Rechtliche Frage
Okay... aber erst mal nur die Rückseite.


Gruß Binärius aka Jens
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Re: Rechtliche Frage
ok, das gibt auch schon Ärger! Da ist doch eine Unterschrift zu sehen die doch bestimmt Urheberrechtlich geschützt ist

viele Grüsse aus der Eifel Michael
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