So ist es, könnte man in großen Lettern aushängen.Prosecutor hat geschrieben: ↑Mittwoch 23. Januar 2019, 08:07Maßgeblich ist ... die Abwägung der kollidierenden Grundrechte von Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht. Nur bei schweren Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht hat die Kunstfreiheit zurückzutreten.
Straßenfotografie (offen)
Re: Straßenfotografie (offen)
Im bürgerlichen Leben ist Jürgen ein Allerweltsvorname, in Foren (oft vergeben) nutze ich Jockel in einer leicht veränderten Schreibweise -> Jock-l
Mehr Lametta ist da nicht Doch: Blau-Gelb sind meine Farben !!!
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Re: Straßenfotografie (offen)
Ich werde es nicht darauf ankommen lassen.Prosecutor hat geschrieben: ↑Mittwoch 23. Januar 2019, 08:07Und wenn keine schwerwiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, hat der Fotogafierte sowohl die Anfertigung als auch die Verbreitung des Fotos hinzunehmen!
Das Gericht hat eine großformatige Abbildung an einer verkehrsreichen Kreuzung moniert. Ist eine Veröffentlichung im Netz, die Mio von Zuschauern angucken können, weniger kritisch zu betrachten? Vielleicht nicht im Rahmen einer Darstellung in einem Forum mit begrenzter Teilnehmerzahl, aber da kann das Bild leicht kopiert und weiter verwendet werden.
Horst
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Re: Straßenfotografie (offen)
Bilder in Foren sehen sich nur relativ wenige Kunstinteressierte an. So wie in Ausstellungen. Mit deinem Argument dürfte ein Bildnis niemals veröffentlicht werden, weil es immer jemand kopieren und weiterverbreiten könnte. Dann wäre aber derjenige der Rechtsverletzer und nicht der Fotograf.
- Wolfgang B.
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Re: Straßenfotografie (offen)
Ich werde es ähnlich wie Horka im Zweifelsfall auch nicht drauf ankommen lassen, denn ob tatsächlich eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes des Fotografierten vorliegt, die schwerer wiegt als die künstlerische Freiheit. darüber gibt es sehr viele unterschiedliche Meinungen und noch viel mehr Grauzonen und Interpretationsspielräume.
Im Zweifelsfalle entscheidet nämlich weder ich noch Prosecutor über den Grad oder den Umstand dieser möglichen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes sondern ein zuständiges Gericht, dass bei so viel Interpretationsspielraum neben seiner ganz persönlichen Befindlichkeit auch geneigt sein könnte, die Zahl der jeweiligen Hosenknöpfe zu Rate zu ziehen.
Wobei ich das hier Gesagte keineswegs als vorbeugende Gerichtsschelte verstanden haben möchte. Ich will nur darauf hinweisen, dass es bei der geforderten Abwägung der unterschiedlichen Rechte von Fotograf und Fotografierten keine objetive Entscheidung geben kann.
Beste Grüße, Wolfgang
Im Zweifelsfalle entscheidet nämlich weder ich noch Prosecutor über den Grad oder den Umstand dieser möglichen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes sondern ein zuständiges Gericht, dass bei so viel Interpretationsspielraum neben seiner ganz persönlichen Befindlichkeit auch geneigt sein könnte, die Zahl der jeweiligen Hosenknöpfe zu Rate zu ziehen.
Wobei ich das hier Gesagte keineswegs als vorbeugende Gerichtsschelte verstanden haben möchte. Ich will nur darauf hinweisen, dass es bei der geforderten Abwägung der unterschiedlichen Rechte von Fotograf und Fotografierten keine objetive Entscheidung geben kann.
Beste Grüße, Wolfgang
G70, G81
Nikon, Canon sprach die Tante, als sie Lumix noch nicht kannte.
http://ansichtssachen.bruchhagen.de
Unser Skulpturen-Flickr: https://www.flickr.com/photos/christa-u ... ang/albums
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Re: Straßenfotografie (offen)
.... statt Fabulieren muß man in diesen konkreten Konstellationen verstehen, daß in der Vergangenheit vor Gericht Bilder individuell gewertet wurden.
Also Fiktion nicht mit realen, nachzulesenden Urteilen verwechseln...
Und wie schon früher beschrieben, es gibt für Interessierte Fachbücher zu Rechtsthemen rund um Fotografie. Nicht nur für Peoplefotografie, sondern für alle interessant, die auf öffentlichen Grund und Boden fotografieren... Also wer Blümchen am Zaun stehend in Nachbars Garten entdeckt u.a.m. ...
Aber gern wieder zurück zu den Bildern !
Also Fiktion nicht mit realen, nachzulesenden Urteilen verwechseln...
Und wie schon früher beschrieben, es gibt für Interessierte Fachbücher zu Rechtsthemen rund um Fotografie. Nicht nur für Peoplefotografie, sondern für alle interessant, die auf öffentlichen Grund und Boden fotografieren... Also wer Blümchen am Zaun stehend in Nachbars Garten entdeckt u.a.m. ...
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Im bürgerlichen Leben ist Jürgen ein Allerweltsvorname, in Foren (oft vergeben) nutze ich Jockel in einer leicht veränderten Schreibweise -> Jock-l
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Re: Straßenfotografie (offen)
Wer Menschen nicht in herabwürdigenden Situationen ablichtet und Fotos nicht großformatig plakatiert, kann jedem auch noch so unwahrscheinlichen Rechtsstreit mit Gelassenheit entgegen sehen.
Wer sich für Streetfotos nicht interessiert oder zu feige ist, solche zu machen, sollte solche Threads meiden, statt zu versuchen, mit angelesenem Halbwissen aus zweifelhaften Quellen die anderen zu verunsichern.
Wer sich für Streetfotos nicht interessiert oder zu feige ist, solche zu machen, sollte solche Threads meiden, statt zu versuchen, mit angelesenem Halbwissen aus zweifelhaften Quellen die anderen zu verunsichern.
- Wolfgang B.
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Re: Straßenfotografie (offen)
@Prosecutor:
Ich halte das für eine unverantwortliche Simplifizierung. Jedes Urteil und seine Begründung ist immer auch der Versuch einer Verobjektivierung von Subjektivem. So lange eine Gericht nicht voll daneben greift, kann es zumindest in solchen Fällen ziemlich frei entscheiden. Es muss sein Urteil nur halbwegs anständig begründen.
Ich mach mal einen Versuch mit nachfolgendem Foto:
Schöpfungshöhe = 4,75 SH (SH=Schöpfungshöhe)
Herabwürdigung Persönlichkeitsrechte der Betroffenen = 3,81 PR (Persönlichkeitsrechte)
Street = fraglich!
Da ferner laut meiner persönlichen Meinung 1 SH = 0,6 PR gilt, wäre das Foto nicht zulässig. Aber es gibt einen Haufen Menschen, die sehen das ganz anders.
Beste Grüße, Wolfgang
Ich halte das für eine unverantwortliche Simplifizierung. Jedes Urteil und seine Begründung ist immer auch der Versuch einer Verobjektivierung von Subjektivem. So lange eine Gericht nicht voll daneben greift, kann es zumindest in solchen Fällen ziemlich frei entscheiden. Es muss sein Urteil nur halbwegs anständig begründen.
Ich mach mal einen Versuch mit nachfolgendem Foto:
Schöpfungshöhe = 4,75 SH (SH=Schöpfungshöhe)
Herabwürdigung Persönlichkeitsrechte der Betroffenen = 3,81 PR (Persönlichkeitsrechte)
Street = fraglich!
Da ferner laut meiner persönlichen Meinung 1 SH = 0,6 PR gilt, wäre das Foto nicht zulässig. Aber es gibt einen Haufen Menschen, die sehen das ganz anders.
Beste Grüße, Wolfgang
G70, G81
Nikon, Canon sprach die Tante, als sie Lumix noch nicht kannte.
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Re: Straßenfotografie (offen)
Interessenabwägung- Du hälst zumindest eine Ordnungswidrigkeit und Verstoß gegen die Hausordnung fest (wo sind die Füße ?)
Im bürgerlichen Leben ist Jürgen ein Allerweltsvorname, in Foren (oft vergeben) nutze ich Jockel in einer leicht veränderten Schreibweise -> Jock-l
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Re: Straßenfotografie (offen)
Ein sehr objektiver, gelassener, aufmunternder, hilfreicher Beitrag in eine Straßenfoto-Thread. Der die rechtlichen Aussagen des Verfassers sehr glaubhaft macht.Prosecutor hat geschrieben: ↑Donnerstag 24. Januar 2019, 08:01
Wer sich für Streetfotos nicht interessiert oder zu feige ist, solche zu machen, sollte solche Threads meiden, statt zu versuchen, mit angelesenem Halbwissen aus zweifelhaften Quellen die anderen zu verunsichern.
Horst
Handliche Kameras
Re: Straßenfotografie (offen)
Rechtliche Aspekte sind ein großes Thema und sprengen mit Sicherheit jeden denkbaren Rahmen hier- wollen wir zum offenen Thread zurückkehren ?
(Ich unterstelle, daß sich jede/r Fotograf/in der erforderl. rechtl. Ansprüche umfassend bewußt ist und nichts einstellt, was den Betrieb des Forum schmälern/verhindern könnte...)
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Re: Straßenfotografie (offen)
Aus dem Eröffnungsbeitrag.Prosecutor hat geschrieben: ↑Mittwoch 5. Dezember 2018, 18:11....
Und bitte hier keine Diskussionen über Recht am Bild etc. Die Rechtslage ist im o.g. Wikipedia-Artikel beschrieben. Das hier ist ein Bilderthread.
......
Gruß Klaus
Unsere gemeinsame Ausrüstung: G3, G6, GX7, LX100, Pana 20, 42,5/1.2, 14-42 (I), 14-140 (II), 100-300(I); Oly 9-18, 40-150/4.0, 60, 9mm Body Cap Lens, Tamron 14-150, diverses Altglas und Zubehör
- jackyo
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Re: Straßenfotografie (offen)
Hi KlausRetina1 hat geschrieben: ↑Donnerstag 24. Januar 2019, 12:05Aus dem Eröffnungsbeitrag.Prosecutor hat geschrieben: ↑Mittwoch 5. Dezember 2018, 18:11..
Und bitte hier keine Diskussionen über Recht am Bild etc. Die Rechtslage ist im o.g. Wikipedia-Artikel beschrieben. Das hier ist ein Bilderthread.......
Gruß Klaus
Vergiss es! Ich habe schon auf Seite fünf des Threads darauf aufmerksam gemacht.
Manche Leute scheinen hier einfach blind zu sein oder wollen es nicht begreifen...
Viele Grüsse
jackyo
Fotograf*Innen setzen sich mit gesellschaftspolitischen Entwicklungen auseinander. Sie fotografieren und dokumentieren Diese und leisten damit einen Beitrag zur freien Meinungsbildung...
jackyo
jackyo
Re: Straßenfotografie (offen)
Mit der Definition "Street Fotografie" habe ich meine Schwierigkeiten.
Ich habe einmal ein Beispiel ausgesucht. Ob das unter "Street Fotografie" fällt, weiß ich nicht.
Ich habe dieses Bild als Pressefotograf im öffentlichem Raum gemacht. Da gibt es keine Schwierigkeiten.
Ich habe einmal ein Beispiel ausgesucht. Ob das unter "Street Fotografie" fällt, weiß ich nicht.
Ich habe dieses Bild als Pressefotograf im öffentlichem Raum gemacht. Da gibt es keine Schwierigkeiten.
- Dateianhänge
-
- Street.JPG (272.24 KiB) 1936 mal betrachtet
GH3, G6, GF6, 12-32 mm, 45-200 mm, 20 mm, Lumix 30 mm, Oly 45 mm, Oly 12-50 mm, Sigma 60 mm, Tokina 300 mm, adaptiert Leica 28-70 mm, Tamron 90 mm und Kleinkram.
Don't dream it, but do it.
Gruß aus dem Ammerland
Wolfgang
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Gruß aus dem Ammerland
Wolfgang
Re: Straßenfotografie (offen)
Ist das auch Street?
VLG Bernd
V-Lux 114, S1R, S24-105, div. Leica Altgläser, Sig. 150-600 mit MC21
G9, PL 12-60 f2,8-4,0, PL 100-400 f4,0-6,3 PL 8-18-f2,8-4,0
V-Lux 114, S1R, S24-105, div. Leica Altgläser, Sig. 150-600 mit MC21
G9, PL 12-60 f2,8-4,0, PL 100-400 f4,0-6,3 PL 8-18-f2,8-4,0
Re: Straßenfotografie (offen)
Für mich- ja.
(Ich ahne, wo in HH Du dafür gestanden hast- gegenüber Alsterarkaden .)
(Ich ahne, wo in HH Du dafür gestanden hast- gegenüber Alsterarkaden .)
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