Straßenfotografie (offen)

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Jock-l
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Re: Straßenfotografie (offen)

Beitrag von Jock-l » Mittwoch 23. Januar 2019, 10:09

Prosecutor hat geschrieben:
Mittwoch 23. Januar 2019, 08:07
Maßgeblich ist ... die Abwägung der kollidierenden Grundrechte von Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht. Nur bei schweren Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht hat die Kunstfreiheit zurückzutreten.
So ist es, könnte man in großen Lettern aushängen.
Im bürgerlichen Leben ist Jürgen ein Allerweltsvorname, in Foren (oft vergeben) nutze ich Jockel in einer leicht veränderten Schreibweise -> Jock-l ;)
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Horka
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Re: Straßenfotografie (offen)

Beitrag von Horka » Mittwoch 23. Januar 2019, 19:17

Prosecutor hat geschrieben:
Mittwoch 23. Januar 2019, 08:07
Und wenn keine schwerwiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, hat der Fotogafierte sowohl die Anfertigung als auch die Verbreitung des Fotos hinzunehmen!
Ich werde es nicht darauf ankommen lassen.

Das Gericht hat eine großformatige Abbildung an einer verkehrsreichen Kreuzung moniert. Ist eine Veröffentlichung im Netz, die Mio von Zuschauern angucken können, weniger kritisch zu betrachten? Vielleicht nicht im Rahmen einer Darstellung in einem Forum mit begrenzter Teilnehmerzahl, aber da kann das Bild leicht kopiert und weiter verwendet werden.

Horst
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Re: Straßenfotografie (offen)

Beitrag von Prosecutor » Mittwoch 23. Januar 2019, 21:34

Bilder in Foren sehen sich nur relativ wenige Kunstinteressierte an. So wie in Ausstellungen. Mit deinem Argument dürfte ein Bildnis niemals veröffentlicht werden, weil es immer jemand kopieren und weiterverbreiten könnte. Dann wäre aber derjenige der Rechtsverletzer und nicht der Fotograf.

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Wolfgang B.
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Re: Straßenfotografie (offen)

Beitrag von Wolfgang B. » Mittwoch 23. Januar 2019, 22:55

Ich werde es ähnlich wie Horka im Zweifelsfall auch nicht drauf ankommen lassen, denn ob tatsächlich eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes des Fotografierten vorliegt, die schwerer wiegt als die künstlerische Freiheit. darüber gibt es sehr viele unterschiedliche Meinungen und noch viel mehr Grauzonen und Interpretationsspielräume.
Im Zweifelsfalle entscheidet nämlich weder ich noch Prosecutor über den Grad oder den Umstand dieser möglichen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes sondern ein zuständiges Gericht, dass bei so viel Interpretationsspielraum neben seiner ganz persönlichen Befindlichkeit auch geneigt sein könnte, die Zahl der jeweiligen Hosenknöpfe zu Rate zu ziehen.

Wobei ich das hier Gesagte keineswegs als vorbeugende Gerichtsschelte verstanden haben möchte. Ich will nur darauf hinweisen, dass es bei der geforderten Abwägung der unterschiedlichen Rechte von Fotograf und Fotografierten keine objetive Entscheidung geben kann.

Beste Grüße, Wolfgang
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Re: Straßenfotografie (offen)

Beitrag von Jock-l » Mittwoch 23. Januar 2019, 23:22

.... statt Fabulieren muß man in diesen konkreten Konstellationen verstehen, daß in der Vergangenheit vor Gericht Bilder individuell gewertet wurden.
Also Fiktion nicht mit realen, nachzulesenden Urteilen verwechseln... ;)

Und wie schon früher beschrieben, es gibt für Interessierte Fachbücher zu Rechtsthemen rund um Fotografie. Nicht nur für Peoplefotografie, sondern für alle interessant, die auf öffentlichen Grund und Boden fotografieren... Also wer Blümchen am Zaun stehend in Nachbars Garten entdeckt u.a.m. ... ;)

Aber gern wieder zurück zu den Bildern !
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Re: Straßenfotografie (offen)

Beitrag von Prosecutor » Donnerstag 24. Januar 2019, 08:01

Wer Menschen nicht in herabwürdigenden Situationen ablichtet und Fotos nicht großformatig plakatiert, kann jedem auch noch so unwahrscheinlichen Rechtsstreit mit Gelassenheit entgegen sehen.
Wer sich für Streetfotos nicht interessiert oder zu feige ist, solche zu machen, sollte solche Threads meiden, statt zu versuchen, mit angelesenem Halbwissen aus zweifelhaften Quellen die anderen zu verunsichern.

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Re: Straßenfotografie (offen)

Beitrag von Wolfgang B. » Donnerstag 24. Januar 2019, 10:44

@Prosecutor:

Ich halte das für eine unverantwortliche Simplifizierung. Jedes Urteil und seine Begründung ist immer auch der Versuch einer Verobjektivierung von Subjektivem. So lange eine Gericht nicht voll daneben greift, kann es zumindest in solchen Fällen ziemlich frei entscheiden. Es muss sein Urteil nur halbwegs anständig begründen.

Ich mach mal einen Versuch mit nachfolgendem Foto:
Schöpfungshöhe = 4,75 SH (SH=Schöpfungshöhe)
Herabwürdigung Persönlichkeitsrechte der Betroffenen = 3,81 PR (Persönlichkeitsrechte)
Street = fraglich!

Da ferner laut meiner persönlichen Meinung 1 SH = 0,6 PR gilt, wäre das Foto nicht zulässig. Aber es gibt einen Haufen Menschen, die sehen das ganz anders.
comp_Olympiastadion 02b (P1080682).jpg
comp_Olympiastadion 02b (P1080682).jpg (276.13 KiB) 2004 mal betrachtet
Beste Grüße, Wolfgang
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Re: Straßenfotografie (offen)

Beitrag von Jock-l » Donnerstag 24. Januar 2019, 10:50

Interessenabwägung- Du hälst zumindest eine Ordnungswidrigkeit und Verstoß gegen die Hausordnung fest (wo sind die Füße ?) ;)
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Re: Straßenfotografie (offen)

Beitrag von Horka » Donnerstag 24. Januar 2019, 11:48

Prosecutor hat geschrieben:
Donnerstag 24. Januar 2019, 08:01

Wer sich für Streetfotos nicht interessiert oder zu feige ist, solche zu machen, sollte solche Threads meiden, statt zu versuchen, mit angelesenem Halbwissen aus zweifelhaften Quellen die anderen zu verunsichern.
Ein sehr objektiver, gelassener, aufmunternder, hilfreicher Beitrag in eine Straßenfoto-Thread. :x Der die rechtlichen Aussagen des Verfassers sehr glaubhaft macht.

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Re: Straßenfotografie (offen)

Beitrag von Jock-l » Donnerstag 24. Januar 2019, 11:58

Rechtliche Aspekte sind ein großes Thema und sprengen mit Sicherheit jeden denkbaren Rahmen hier- wollen wir zum offenen Thread zurückkehren ? ;)
(Ich unterstelle, daß sich jede/r Fotograf/in der erforderl. rechtl. Ansprüche umfassend bewußt ist und nichts einstellt, was den Betrieb des Forum schmälern/verhindern könnte...)
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Re: Straßenfotografie (offen)

Beitrag von Retina1 » Donnerstag 24. Januar 2019, 12:05

Prosecutor hat geschrieben:
Mittwoch 5. Dezember 2018, 18:11
....

Und bitte hier keine Diskussionen über Recht am Bild etc. Die Rechtslage ist im o.g. Wikipedia-Artikel beschrieben. Das hier ist ein Bilderthread.

......
Aus dem Eröffnungsbeitrag. ;)

Gruß Klaus
Unsere gemeinsame Ausrüstung: G3, G6, GX7, LX100, Pana 20, 42,5/1.2, 14-42 (I), 14-140 (II), 100-300(I); Oly 9-18, 40-150/4.0, 60, 9mm Body Cap Lens, Tamron 14-150, diverses Altglas und Zubehör

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Re: Straßenfotografie (offen)

Beitrag von jackyo » Donnerstag 24. Januar 2019, 12:59

Retina1 hat geschrieben:
Donnerstag 24. Januar 2019, 12:05
Prosecutor hat geschrieben:
Mittwoch 5. Dezember 2018, 18:11
..
Und bitte hier keine Diskussionen über Recht am Bild etc. Die Rechtslage ist im o.g. Wikipedia-Artikel beschrieben. Das hier ist ein Bilderthread.......
Aus dem Eröffnungsbeitrag. ;)
Gruß Klaus
Hi Klaus

Vergiss es! Ich habe schon auf Seite fünf des Threads darauf aufmerksam gemacht.
Manche Leute scheinen hier einfach blind zu sein oder wollen es nicht begreifen...

Viele Grüsse
jackyo
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Re: Straßenfotografie (offen)

Beitrag von muewo » Donnerstag 24. Januar 2019, 13:06

Mit der Definition "Street Fotografie" habe ich meine Schwierigkeiten.
Ich habe einmal ein Beispiel ausgesucht. Ob das unter "Street Fotografie" fällt, weiß ich nicht.
Ich habe dieses Bild als Pressefotograf im öffentlichem Raum gemacht. Da gibt es keine Schwierigkeiten.
Dateianhänge
Street.JPG
Street.JPG (272.24 KiB) 1927 mal betrachtet
GH3, G6, GF6, 12-32 mm, 45-200 mm, 20 mm, Lumix 30 mm, Oly 45 mm, Oly 12-50 mm, Sigma 60 mm, Tokina 300 mm, adaptiert Leica 28-70 mm, Tamron 90 mm und Kleinkram.
Don't dream it, but do it.
Gruß aus dem Ammerland
Wolfgang

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Re: Straßenfotografie (offen)

Beitrag von Brassi01 » Sonntag 17. Februar 2019, 19:43

Ist das auch Street?

Am Handy_klein.jpg
Am Handy_klein.jpg (146.23 KiB) 1739 mal betrachtet
VLG Bernd


V-Lux 114, S1R, S24-105, div. Leica Altgläser, Sig. 150-600 mit MC21
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Re: Straßenfotografie (offen)

Beitrag von Jock-l » Sonntag 17. Februar 2019, 20:45

Für mich- ja.
(Ich ahne, wo in HH Du dafür gestanden hast- gegenüber Alsterarkaden ;).)
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