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von j73 » Freitag 13. September 2024, 12:16
Hab mir in der Mittagspause mal den Gesetztestext zu Gemüte geführt:
Tatsächlich:
„(2) Funkanlagen im Sinne des Anhangs Ia Teil I Nummer 1.1 bis 1.12 der Richtlinie 2014/53/EU, die vor dem 28. Dezember 2024 in Verkehr gebracht werden, müssen die Anforderungen nach § 4 Absatz 4, den §§ 4a, 12 Absatz 7, nach § 14 Absatz 6 und § 20 Absatz 5 und 6 nicht erfüllen.
Wundert mich jetzt wirklich, dass für den alten Kram nicht zumindest ne Begrenzung drin ist.
Grüße, Jörg
G9II, GX9 (G9, GX80, TZ71)
Oly: 9-18mm / 12mm / 45mm / 300mm / MC-20
Lumix: 14-140mm / 20mm(II) / (100-300mm(II))
Leica: 9mm / 12-60mm / 100-400mm
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