Fotografie und Recht - Frage

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ChristDam
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Fotografie und Recht - Frage

Beitrag von ChristDam » Donnerstag 27. März 2014, 18:19

Hallo, Lumixer,

ich habe eine Frage zum Recht. Heute fotografierte ich sehr intensiv die Fassade eines Unternehmens in einem Industriegebiet. Mein Anliegen war/ist es, anhand der langen Fassade die Panoramatechnik zu üben, also keine Veröffentlichung oder so.

Da kam plötzlich ein Angesteller heraus und redete etwas davon, dass ich das aus rechtlichen Gründen nicht dürfe. Dabei befand ich mich während des Fotografierens NICHT auf dem Grundstück, sondern auf einer öffentlichen Straße. Als ich ihn darauf hinwies, sagte er mir, es ginge um das Urheberrecht des Architekten. Dieses würde verletzt werden.

In Deutschland gilt doch die Panoramafreiheit und von öffentlichen Plätzen oder Straßen darf ich doch Aufnahmen auch von privaten Gebäuden machen, oder liege ich hier falsch? Wer weiß Rat?

Gruß

Christian
FZ300 - Sony Alpha 7ii - Sony RX100ii - Leica X Typ 113 - Leica X1 - Leica C Typ 112
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Der GImperator
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Re: Fotografie und Recht - Frage

Beitrag von Der GImperator » Donnerstag 27. März 2014, 18:28

Die Site fand ich mal relevant genug, um sie zu bookmarken:
http://www.aufrecht.de/beitraege-unsere ... nicht.html" onclick="window.open(this.href);return false;" onclick="window.open(this.href);return false;" onclick="window.open(this.href);return false;

Eben noch einmal geschwind nen Teil queer gelesen.
FÜR DEINEN FALL: ich interpretiere es so, daß du AUCH URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE Werke DANN fotografieren DARFST, wenn du es ausschließlich für dich privat nutzt (steht etwas weiter runter gescrollt, aber noch vor Mitte der Seite).
Öffentlich begehbarer Ort und Fassadenansicht als erlaubte Grundvoraussetzung hier ja ebenfalls gegeben.

REIN PRAKTISCH würde ich es in dem konkreten Fall von dir aber wohl auch einfach stecken und mir eine andere Location ohne möchtegern-wichtige Nervensägen zum Üben raussuchen.

In einem Abschnitt (bei Fotos von Minderjährigen) steht dazu noch folgendes, allgemeingültiges geschrieben:
weil das reine Ablichten eine zivilrechtlich nicht zu fassende Handlung ist
Für mich eigentlich klar: das Fotografieren im öffentlichen Raum ist erstmal grundsätzlich und uneingeschränkt erlaubt. Feuer frei.
Erst im nächsten Schritt (was macht man mit diesen Fotos) kann es zivilrechtlich geprüft und ggf. geahndet werden.
Zuletzt geändert von Der GImperator am Donnerstag 27. März 2014, 18:38, insgesamt 1-mal geändert.
G9_G70_FZ150_Samyang 7.5mm f3.5_Oly m.zuiko 7-14mm f2.8_Oly m.zuiko 12-40mm f2.8_Pana 14-140 f3.5-5.6_Pana 42.5 f1.7_Panaleica 50-200mm f2.8-4
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ChristDam
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Re: Fotografie und Recht - Frage

Beitrag von ChristDam » Donnerstag 27. März 2014, 18:37

Danke, GImperator. Da hat sich der Mann also geirrt. Egal, als Fotograf kommt man sehr oft mit Menschen ins Gespräch, die einem skeptisch gegenüberstehen.
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Re: Fotografie und Recht - Frage

Beitrag von wozim » Donnerstag 27. März 2014, 19:05

Sieh auch mal hier: http://www.aufrecht.de/beitraege-unsere ... nicht.html" onclick="window.open(this.href);return false;

Bei "Kunstwerken" muss man aufpassen, ob sie dauerhaft installiert sind, oder nur temporär.
Gruß Wolfgang

https://www.flickr.com/photos/fz100/

GX9, GX80, Oly 45 mm 1:1,8, Sigma 19 mm und 60 mm 1:2,8, umfangreiche Altglassammlung, div. Raynox-Linsen, GR IV HDF

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Re: Fotografie und Recht - Frage

Beitrag von Der GImperator » Donnerstag 27. März 2014, 19:34

wozim hat geschrieben: Bei "Kunstwerken" muss man aufpassen, ob sie dauerhaft installiert sind, oder nur temporär.
Den Aspekt fand ich ebenfalls sehr interessant (und, gelinde gesagt, sch......)
Allerdings sind erhebliche Zweifel erlaubt, ob der Herr Architekt bei einem Firmengebäude im Gewerbegebiet auf a) Kunstwerk und b) nicht dauerhaft installiert plädieren kann :mrgreen:
Des weiteren ist mir noch beim querlesen an ner Stelle durch den Kopf gegangen, daß unser fleißiger Street-Fotoreporter Peter ja eigentlich bereits mit einem Bein im Knast stehen muß :shock: :?
G9_G70_FZ150_Samyang 7.5mm f3.5_Oly m.zuiko 7-14mm f2.8_Oly m.zuiko 12-40mm f2.8_Pana 14-140 f3.5-5.6_Pana 42.5 f1.7_Panaleica 50-200mm f2.8-4
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Lenno

Re: Fotografie und Recht - Frage

Beitrag von Lenno » Donnerstag 27. März 2014, 19:42

http://www.fotorecht.de/publikationen/a ... fie-v.html" onclick="window.open(this.href);return false;

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Re: Fotografie und Recht - Frage

Beitrag von ChristDam » Donnerstag 27. März 2014, 21:30

Hi Wolfgang und David,

danke, für die Ergänzungen. Ich sehe mich auf der sicheren Seite.

Gruß

Christian
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Re: Fotografie und Recht - Frage

Beitrag von ChristinaM » Donnerstag 27. März 2014, 23:23

Ich denk mir auch, auf Kunstwerk wird der Architekt da nicht plädieren können, außer er strahlt es Nachts irgendwie kunstvoll an (klassisches Beispiel - Eiffelturm bei Tag: Kein Problem. Eiffelturm bei Nacht: Lichtkunstwerk, also geschützt).
LG
Christina
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Re: Fotografie und Recht - Frage

Beitrag von videoL » Freitag 28. März 2014, 09:26

ChristinaM hat geschrieben:Ich denk mir auch, auf Kunstwerk wird der Architekt da nicht plädieren können, außer er strahlt es Nachts irgendwie kunstvoll an (klassisches Beispiel - Eiffelturm bei Tag: Kein Problem. Eiffelturm bei Nacht: Lichtkunstwerk, also geschützt).
Hallo Christina,
wenn das so ist, dass beleuchtete Objekte wie z.B. der Eiffelturm, urheberrechtlich geschützt sind, dann sind heir im Forum aber viele unzulässige Fotos/Videos.
Um mir Ärger zu ersparen, hole ich mir auch schon mal eine Genehmigung ein, z.B. bei meinem Adventskalendertürchen.
Siehe: http://www.lumix-forum.de/viewtopic.php" onclick="window.open(this.href);return false; ... 98#p201981
Ich werde einmal bei "Berlin leuchtet" anfragen.
Viele GrüßeBild videowilli
Das Motiv, es kommt darauf an, wie man es sieht.
Ohne Kritik kann ich nicht besser werden.

Kamera = FZ 1000, LED Videoleuchte, Stative, DCR 150, Canon 500d, Kenko Pro1 +3 Dioptrin,3D Schlitten, Hoya Filter
Foto = PSE 10, FastStone
Video = Magix Pro X

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Re: Fotografie und Recht - Frage

Beitrag von videoL » Freitag 28. März 2014, 09:58

Nachtrag: hier ist das Making of:
http://www.lumix-forum.de/viewtopic.php ... 81#p201981" onclick="window.open(this.href);return false;
Viele GrüßeBild videowilli
Das Motiv, es kommt darauf an, wie man es sieht.
Ohne Kritik kann ich nicht besser werden.

Kamera = FZ 1000, LED Videoleuchte, Stative, DCR 150, Canon 500d, Kenko Pro1 +3 Dioptrin,3D Schlitten, Hoya Filter
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Re: Fotografie und Recht - Frage

Beitrag von emeise » Freitag 28. März 2014, 12:30

In dem Fall gibt es nur eine Instanz, die über die Rechtmäßigkeit befinden kann : G o o g l e :D
FZ1K, TZ101, EOS 600D, GX7, G9, E-M5 m II / 12-40 und 7-14mm 2.8 Pro
Wenn ich all mein Equipment aufzähle, ist die Seite vollgemüllt.

keep it simple
Grüßle, Dieter

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Re: Fotografie und Recht - Frage

Beitrag von ChristinaM » Freitag 28. März 2014, 19:57

@videowilli: ich denk mal, Fotos zB vom "Festival of Lights" in Foren etc zu stellen dürfte heute kein Problem mehr sein, alleine schon weil es heutzutage so unzählig viele Hobby-Digital-fotografen gibt. Da kommt niemand mehr hinterher mit kontrollieren. Wenn man allerdings versuchen würde solche Bilder zu verkaufen, das stell ich mir rechtlich schon wieder schwierig vor.

Vor ungefähr 10 Jahren hab ich mal das Brandenburger Tor fotografiert, das im Rahmen der Grünen Woche von einem Schweizer Lichtkünstler illuminiert wurde. Die Bilder hatte ich auf meine Fotohomepage gestellt - ohne kommerziellen Hintergrund - und dem Künstler den Link geschickt. Und er schrieb mir dann, die Bilder wären ja schön, aber ich solle doch bitte dazuschreiben, mit Genehmigung des Künstlers, Reproduktion verboten. Die Rechte am angeleuchteten Brandenburger Tor lagen sozusagen bei ihm, ohne dass ihm das Tor gehörte.
LG
Christina
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Re: Fotografie und Recht - Frage

Beitrag von videoL » Freitag 28. März 2014, 20:22

Hallo Christina,
deshalb ist am Ende meiner Videos, die ich veröffentliche, auch immer der Komponist oder die Gruppe und der Titel angeben.
Die Musik lade ich von gemafreien Portalen herunter, und da finde ich, gehört es sich diese Angaben zu machen.
Viele GrüßeBild videowilli
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