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ifi1
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von ifi1 » Montag 9. April 2018, 17:45
Wieder mal lauter Schreibtischattentäter unterwegs. Möchte gar nicht wissen
wie viele Leute in den Ministerien an diesem Unfugsgesetz gearbeitet haben - in der freien Wirtschaft wären die
nach kürzester Zeit arbeitslos. Meinungsfreiheit - künstlerische Freiheit - ade,
so kann man die Demokratie auch stückchenweise demontieren.
Siehe auch neues Polizeiaufgabengesetz uvm.

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Jenso
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von Jenso » Montag 9. April 2018, 17:51
Man kann - wie immer - natürlich über Details jammern…
… aber das Große-Ganze der DSGVO hat seinen berechtigten und guten Hintergrund. Ich bin kein Freund der gigantischen Netzwerke, die mit meinen Daten machen was sie wollen und ich hätte gern ein wenig Einfluß darauf, wer was von mir erfährt.
(und auch mein Recht am eigenen Bild ist mir wichtig)
Die VO bringt immerhin das »Recht auf Vergessenwerden« ins Spiel und es bindet alle Unternehmen, die bei uns aktiv sind, an das europäische Recht: das allein ist schon ein Riesengewinn!
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Lenno
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von Lenno » Montag 9. April 2018, 18:09
Die VO bringt immerhin das »Recht auf Vergessenwerden« ins Spiel
Das ist in der Tat ein ganz wichtiger Punkt. Wenigstens was positives.
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x-DIABLO-x
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von x-DIABLO-x » Montag 9. April 2018, 18:27
Bis auf die kleinen Schlupflöcher und Sonderregelungen für die, für welche das Gesetz gemacht werden sollen, und für die kleinen Idioten wird dann natürlich das Gesetz in seiner vollen Länge genutzt.Was kommt danach, darf ich keine Menschen mehr anschauen, meine Augen sind sogar ne Stereokamera und das Gehirn ist nen fast unendlicher Speicher.
Gruß Sven
Lumix G70/ Lumix GX80/ G-Vario 14-42/ G Vario 45-150/ G Macro 30 mm/f 2,8/ Leica DG Summilux 15 mm/f1,7 / Carbon Stativ K&F Concept® Bearbeitung: Photoshop CC 2018/WACOM Intuos
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veo
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von veo » Dienstag 10. April 2018, 15:15
Nun ja, die heutige Alles-und-jeden-fotografier-Wut braucht Grenzen.
Das wird doch immer klarer. Kein Online-Bericht mehr ohne nutzloses Bild über den ganzen Schirm

Da sind Regulierungen doch mehr als überfällig.
Freelens hat geschrieben:Zwar sollen für journalistische, wissenschaftliche, künstlerische oder literarische Verwendungszwecke Ausnahmeregelungen durch den nationalen Gesetzgeber geschaffen werden – nur tauchen diese noch nicht am Horizont in der Gesetzgebung auf.
https://freelens.com/politik-medien/aus ... den-daten/" onclick="window.open(this.href);return false;
So what? Die neuen EU Bestimmungen entsprechen dem deutschen Recht; denn diese Ausnahmen gibt es schon.
GX9+Vario 3,5/14-140+Vario 100-300+GII 1,7/20+M.Zuiko 1,8/45+Fisheye 8,0/9+Sigma 28-200 (Minolta adaptiert), TZ101, Sirui T-025X, Capture One 20
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Guillaume
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von Guillaume » Dienstag 10. April 2018, 16:32
Da bin ich mir nicht so sicher, dass es diese besagten Ausnahmen zu diesem neuen EU-Gesetz wirklich gibt. Wenn ich das, was ich bisher dazu gelesen habe, richtig interpretiere, darf ich z.B. das unten stehende Bild nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr veröffentlichen und um ganz sicher zu gehen, es vor dem Inkrafttreten auf meiner Flickr-Seite löschen. Und davon wären zig Fotos von mir auf Flickr betroffen. Das Löschen werde ich natürlich nicht machen und ich werde auch nicht mit aufhören, solche Fotos zu schießen. Wie schon geschrieben werde ich auch weiterhin dem zivilen Ungehorsam frönen, was ich schon seit mindestens 55 Jahren tue - aber das ist meine persönliche Sache und ich will hier niemanden dazu ermuntern.
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liebe Grüße.
Peter
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OlyPan
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von OlyPan » Dienstag 10. April 2018, 16:54
Muss dann jeder Besucher eines Konzertes, eines Fussballspiels etc. erst eine Einwilligung unterschreiben, oder werden dann keine Übertragungen von Sport oder Musikevents im Fernsehen übertragen?
Das kann doch gar nicht funktionieren. Zumindest nicht in dieser Form wie beschrieben.
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Prosecutor
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von Prosecutor » Dienstag 10. April 2018, 17:10
Die ganze Diskussion ist doch Quark. Die DGSVO als EU-Norm gilt nicht unmittelbar in den EU-Staaten, sondern wird/wurde in nationales Recht umgesetzt. Hier das Ergebnis:
https://dsgvo-gesetz.de/bdsg-neu/1-bdsg-neu/"
Ich sehe überhaupt keinen Anwendungsbereich auf Fotos.
§ 1 Abs. 2:
Andere Rechtsvorschriften des Bundes über den Datenschutz gehen den Vorschriften dieses Gesetzes vor. Regeln sie einen Sachverhalt, für den dieses Gesetz gilt, nicht oder nicht abschließend, finden die Vorschriften dieses Gesetzes Anwendung.
Das KunstUrhG regelt unseren Sachverhalt bereits abschließend.
Lumix S und ein paar Reste G
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horstmuc
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von horstmuc » Mittwoch 11. April 2018, 06:15
Wie wirkt die EU-Datenschutzgrundverordnung in Deutschland?
Die für Unternehmen einschlägigen Regelungen des BDSG werden weitgehend durch die Regelungen der Verordnung ersetzt.
Da es sich bei dem neuen Gesetz um eine europäische Verordnung handelt, gilt sie direkt in allen Mitgliedsstaaten
und bedarf keines nationalen Umsetzungsgesetzes. Die nationalen Gesetzgeber werden lediglich neue Gesetze erlassen, um die
nationalen Vorschriften, die durch die Verordnung ersetzt werden, aufzuheben
https://www.bitkom.org/Presse/Anhaenge- ... FAQ-03.pdf
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Prosecutor
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von Prosecutor » Mittwoch 11. April 2018, 06:48
Eine unmittelbare Geltung der DSGVO im Sinne einer Vermittlung subjektiver Rechte der Bürger widerspräche allen Grundsätzen des Verhältnisses von EU-Recht zur nationalen Rechtsordnung.
Im übrigen steht auch das drin:
18) Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird.
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Guillaume
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von Guillaume » Mittwoch 11. April 2018, 08:14
Schade, dass sich die Befürworter der EU-Verordnung nicht zu meiner Frage äußern. Es handelt sich hier um kein kommerzielles Produkt, aber auch nicht um ein Bild ausschließlich für den häuslichen Gebrauch im kleinen Zimmerlein. Meine Frage war, ob ich in Zukunft (aber auch nachträglich betrachtet) dieses Foto auf Flickr veröffentlichen und einer "Weltöffentlichkeit" zur Betrachtung freigeben darf, ohne die Einwilligung der vier Personen auf dem Bild zu haben. Und das ist, so denke ich, die Kernfrage in dieser Angelegenheit für uns Hobbyfotografen.
liebe Grüße.
Peter
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SteffK
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von SteffK » Mittwoch 11. April 2018, 08:58
OlyPan hat geschrieben:Muss dann jeder Besucher eines Konzertes, eines Fussballspiels etc. erst eine Einwilligung unterschreiben, oder werden dann keine Übertragungen von Sport oder Musikevents im Fernsehen übertragen?
Das kann doch gar nicht funktionieren. Zumindest nicht in dieser Form wie beschrieben.
Bei gefilmten Konzerten dürfte sich nichts ändern. Wenn bei Konzerten gefilmt wird, hängt dort im Regelfall am Einlass eine Information. Ich filme auch Konzerte und mache das auch so. Es gilt Hausrecht der Location. Haben die und der Künstler die Einwilligung erteilt, kann mir kein Zuschauer das filmen verbieten. Heute nicht und wohl auch künftig nicht. Der Infozettel ist meines Erachtens DSGVO gerecht die vorherige "Frage", willste gefilmt werden, weil draufsteht, es wird gefilmt. Wenn ein Zsuchauer das nicht will, muss derjenige eben in einen dunklen Winkel oder wieder nach Hause gehen, wenn er das Risiko sieht, doch irgendwie im Bild zu sein.
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Eddi
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von Eddi » Mittwoch 11. April 2018, 09:10
Der sichererste Ort, wo man dann ein Foto mit vielen Menschen aufnehmen kann, ist ein Fußballstadion oder der Gleichen.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht eigentlich immer Sinngemäß das gleiche:
"Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes die vom FC xxx oder dessen Beauftragten erstellt werden."
Wenn man jetzt bei dem FC xxx nachfragt, ob man das private erstellte Bild veröffentlich darf und der FC xxx stimmt zu, hat man eine Genemigung.
Oder sehe ich das falsch?
Viele Grüße vom Bodensee
Eddi
G81 _ 14-140 _ 20/1,7 _ 30/2,8 _ 42,5/1,7 ..... TZ101 ..... G6 _ PZ*14-42 (zum Filmen) _ Rode VideoMicro kompakt ..... Metz 44 AF-1
Meine Bilder sind verlinkt mit
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veo
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von veo » Mittwoch 11. April 2018, 11:31
Guillaume hat geschrieben:Schade, dass sich die Befürworter der EU-Verordnung nicht zu meiner Frage äußern.
Die Antwort ist: Es ändert sich nichts. Es gelten weiterhin die Regeln des KunstUhrG. Du musst also nicht nachträglich alle Personen, die als "Beiwerk" auf Deinen Bildern sind, herauslöschen. Diese ganze Diskussion wird von der Lobby der Bildvermarkter gepusht.
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von Guillaume » Mittwoch 11. April 2018, 16:02
Danke veo, vielleicht habe ich da etwas überinterpretiert. Aber ganz beruhigt bin ich noch nicht. Denn ich streune sehr gern durch die Stadt und mache Fotos. Leer ist die aber nie und von daher sitzt meine Verunsicherung ziemlich tief.
liebe Grüße.
Peter
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