Straßenfotografie (offen)

Hier könnt Ihr Euch, völlig unabhängig davon, welche Kamera Ihr besitzt, über Themen rund um die Fotografie unterhalten und Bilder präsentieren.
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chrisspeed
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Re: Straßenfotografie (offen)

Beitrag von chrisspeed » Mittwoch 11. Dezember 2019, 09:50

Hier von mir 2 Bilder aus dem November....
Dateianhänge
11_Chris-Warten_auf_den_Bus.jpg
11_Chris-Warten_auf_den_Bus.jpg (182.91 KiB) 2247 mal betrachtet
11_Chris-Lime.jpg
11_Chris-Lime.jpg (82.64 KiB) 2247 mal betrachtet
LG Christian

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muewo
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Re: Straßenfotografie (offen)

Beitrag von muewo » Mittwoch 11. Dezember 2019, 10:56

Ich finde beide Bilder gelungen.
GH3, G6, GF6, 12-32 mm, 45-200 mm, 20 mm, Lumix 30 mm, Oly 45 mm, Oly 12-50 mm, Sigma 60 mm, Tokina 300 mm, adaptiert Leica 28-70 mm, Tamron 90 mm und Kleinkram.
Don't dream it, but do it.
Gruß aus dem Ammerland
Wolfgang

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oberbayer
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Re: Straßenfotografie (offen)

Beitrag von oberbayer » Samstag 14. Dezember 2019, 21:38

Einmal Street im wörtlichen Sinne ;)

Bild_1000558a SWnic by Herbert Hanika, auf Flickr
Gruß aus Bayern
Herbert
G9, G6, FZ1000, FZ38, LX100, Leica 10-25 f1.7 & 42,5 f1.2 & 100-400 F4-6.3
M.Zuiko 60/f2,8 Macro, 40-150 2.8 PRO, Olympus PEN E-P1, Yi Technology M1 ,Yi 42.5 F1.8 Macro, 7Artisans 50mm f0,95
Leica IIIc, Leica R4 u.a.
mein-flickr

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jackyo
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Re: Straßenfotografie (offen)

Beitrag von jackyo » Samstag 14. Dezember 2019, 23:24

Hi Christian

11_Chris-Warten_auf_den_Bus.jpg (182.91 KiB) 75 mal betrachtet

Ja da sieht man mal wieder was rauskommt wenn's einem sch........ ist, dass der Hintergrund rauscht wie verrückt.
Ein geniales Bild...

Viele Grüsse ;)
jackyo
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jackyo

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quadfahrer
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Re: Straßenfotografie (offen)

Beitrag von quadfahrer » Sonntag 15. Dezember 2019, 08:29

wirklich genial :!:
das ist für mich streetphotography! klasse bild
Grüße von Jörg, dem Quadfahrer
G9, G81 und GX800 - PanaLeica 12-60, Oly 45/1.8, Pana 12-60, Pana 12-32, pana 25/1.7, Pana 100 - 300 I

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basaltfreund
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Re: Straßenfotografie (offen)

Beitrag von basaltfreund » Sonntag 15. Dezember 2019, 18:43

die letzten drei Bilder finde ich alle gelungen aber der ChrisAufBusWartend gefällt mir besonders!! :D :D :D
....der schön verrauschte Hintergrund kommt besonders gut weil dadurch der "scharfe" Chris bsonders heraussticht :D :D :D
viele Grüsse aus der Eifel Michael
G3 - Kit 14-42 - Raynox 150 - Pana 100-300 | SONY RX100M3 | SAMSUNG S7edge

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muewo
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Re: Straßenfotografie (offen)

Beitrag von muewo » Dienstag 17. Dezember 2019, 16:37

Ich übe weiter.
Dateianhänge
Street 1.JPG
Street 1.JPG (180.96 KiB) 2051 mal betrachtet
Street 2.jpg
Street 2.jpg (116.94 KiB) 2051 mal betrachtet
Street 3.JPG
Street 3.JPG (111.81 KiB) 2051 mal betrachtet
GH3, G6, GF6, 12-32 mm, 45-200 mm, 20 mm, Lumix 30 mm, Oly 45 mm, Oly 12-50 mm, Sigma 60 mm, Tokina 300 mm, adaptiert Leica 28-70 mm, Tamron 90 mm und Kleinkram.
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Jock-l
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Re: Straßenfotografie (offen)

Beitrag von Jock-l » Dienstag 17. Dezember 2019, 21:06

muewo hat geschrieben:
Dienstag 17. Dezember 2019, 16:37
Ich übe weiter.
Streetfotografie ist ein sehr anspruchsvolles Thema, eine andere Handlungsweise funktioniert m.E. nicht ;)

Daß es besser wird, sehe ich daran daß die Erfahrung hinzukommt, Menschen in ihrem Tun im öffentlichen Raum auch von vorn zu zeigen- wer als abgebildete Person das nicht möchte und die Löschung vom Fotografen erwartet, das ist zwar in diesem Moment bitter (weil man das Ergebnis ja sah), aber geht in der Regel glimpflich und freundlich aus... und trainiert für kommende Situationen. Oft sind die Menschen überrascht und verstehen anschl. was man mit Streetfotografie sieht und festhalten möchte.
Meine Erfahrung dazu.
Im bürgerlichen Leben ist Jürgen ein Allerweltsvorname, in Foren (oft vergeben) nutze ich Jockel in einer leicht veränderten Schreibweise -> Jock-l ;)
Mehr Lametta ist da nicht :lol: Doch: Blau-Gelb sind meine Farben !!!

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muewo
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Re: Straßenfotografie (offen)

Beitrag von muewo » Mittwoch 18. Dezember 2019, 10:34

Ja Jürgen, es ist schwierig im öffentlichen Raum Menschen zu fotografieren, ohne ihre Rechte zu verletzen.
Die Frau habe ich gefragt und sie war einverstanden. Die Fahrradfahrerin war schnell verschwunden, genau so der City Post Fahrer.
Wenn man die Personen vor der Aufnahme fragt, ob man sie fotografieren darf, sieht das Bild wie gestellt aus.
Ich übe weiter.
In Oldenburg bekommt man Bilder zur Streetfotografie natürlich eher hin, als bei uns auf dem Dorf.
GH3, G6, GF6, 12-32 mm, 45-200 mm, 20 mm, Lumix 30 mm, Oly 45 mm, Oly 12-50 mm, Sigma 60 mm, Tokina 300 mm, adaptiert Leica 28-70 mm, Tamron 90 mm und Kleinkram.
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Jock-l
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Re: Straßenfotografie (offen)

Beitrag von Jock-l » Mittwoch 18. Dezember 2019, 14:28

muewo hat geschrieben:
Mittwoch 18. Dezember 2019, 10:34
Wenn man die Personen vor der Aufnahme fragt, ob man sie fotografieren darf, sieht das Bild wie gestellt aus.
Hier hat Jemand etwas frei Regeln aufgestellt, ich bin immer wieder bei Nummer 7 hängengeblieben, weil es umreisst was man erlebt.

Weil beobachtete Situation/en i.d.R. sehr dynamisch ist/sind und die abgebildete/n Person/en handeln, macht es keinen Sinn vorab zu fragen, dazu nutze ich die Zeit nach einer Fotostrecke und unterbreche mein Tun.
Frag mal die Hamburger, die hatten miterlebt wie ich hinter einer kleinen Gruppe hinterherwetzte, als ich beim letzten Besuch dort dieses Bild des bemalten Garagentores machte- die erste Gruppe Menschen waren identifizierbar und daher holte ich mir die mündliche Zusage ein, spätere Kameraeinstellung war so daß Tor/Hintergrund scharf abgebildet blieben, die vorbeigehenden Menschen aber nicht mehr als individuen erkennbar blieben... und hier verzichtete ich bewußt auf das übliche Nachfragen.
Zumal sich ein kurzzeitiges Kommen und Gehen durch mehrere Grüppchen andeutete, diesen Moment wollte ich nicht verpassen...
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Re: Straßenfotografie (offen)

Beitrag von muewo » Mittwoch 18. Dezember 2019, 16:50

Vielen Dank für den Link. Der Artikel ist sehr interessant.
In Hamburg hast Du natürlich bessere Gelegenheiten. Da merken wahrscheinlich die Leute nicht, wenn sie fotografiert werden.
Das Bild mit dem bemalten Tor finde ich stark.
Ich halte allerdings nichts von Regeln in der Fotografie, die irgend jemand einmal aufgestellt hat.
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Re: Straßenfotografie (offen)

Beitrag von Jock-l » Mittwoch 18. Dezember 2019, 18:36

:D :lol:
Im bürgerlichen Leben ist Jürgen ein Allerweltsvorname, in Foren (oft vergeben) nutze ich Jockel in einer leicht veränderten Schreibweise -> Jock-l ;)
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Re: Straßenfotografie (offen)

Beitrag von Eddi » Donnerstag 26. Dezember 2019, 16:20

...

Bild
Italien Adria - Vorsaison

[Genehmigung zum Abbilden der Person ist vorhanden.]
Viele Grüße vom Bodensee
Eddi

G81 _ 14-140 _ 20/1,7 _ 30/2,8 _ 42,5/1,7 ..... TZ101 ..... G6 _ PZ*14-42 (zum Filmen) _ Rode VideoMicro kompakt ..... Metz 44 AF-1
Meine Bilder sind verlinkt mit Flickr, oder picr.de

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oberbayer
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Re: Straßenfotografie (offen)

Beitrag von oberbayer » Freitag 27. Dezember 2019, 12:13

Eddi, der tiefe Standpunkt für die Aufnahme verstärkt die Wirkung der Wegeplatten. Könnte mir das Bild auch in SW gut vorstellen.
Gruß aus Bayern
Herbert
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Prosecutor
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Re: Straßenfotografie (offen)

Beitrag von Prosecutor » Freitag 27. Dezember 2019, 12:56

muewo hat geschrieben:
Mittwoch 18. Dezember 2019, 10:34
Ja Jürgen, es ist schwierig im öffentlichen Raum Menschen zu fotografieren, ohne ihre Rechte zu verletzen.
Mitnichten. Einfach die Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts beachten, und schon geht es. ;)
Unabhängig von der vom Bundesverfassungsgericht wiederholt hervorgehobenen Schwierigkeit, den Begriff der Kunst abschließend zu definieren (vgl. BVerfGE 30, 173 <188 f.>; 67, 213 <224 ff.>), stellt das ausgestellte Foto ein Kunstwerk dar, nämlich eine freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache, hier der Fotografie, zur Anschauung gebracht werden (vgl. BVerfGE 30, 173 <188 f.>; 67, 213 <226>; 75, 369 <377>; 119, 1 <20 f.>; 142, 74 <103 f. Rn. 89>). Dass das Foto ein unverfälschtes Abbild der Realität darstellt, steht dem nicht entgegen, da der Anspruch des Beschwerdeführers deutlich wird, diese Wirklichkeit künstlerisch zu gestalten. Es ist gerade Ziel der Straßenfotografie, die Realität unverfälscht abzubilden, wobei das spezifisch Künstlerische in der bewussten Auswahl des Realitätsausschnitts und der Gestaltung mit fotografischen Mitteln zum Ausdruck kommt (vgl. Hildebrand, ZUM 2016, S. 305).
Von der Kunstfreiheit ist nicht nur das Anfertigen der Fotografie, sondern auch deren Zurschaustellung im Rahmen einer öffentlich zugänglichen Ausstellung erfasst (vgl. BVerfGE 30, 173 <189>; 36, 321 <331>; 67, 213 <224>; 81, 278 <292>; 119, 1 <21 f.>; 142, 74 <96 Rn. 68>).
Das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein Rechtsgut von Verfassungsrang, das der Kunstfreiheit Grenzen ziehen kann (vgl. BVerfGE 67, 213 <228>). Zu den anerkannten Inhalten des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gehören das Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person, die soziale Anerkennung sowie die persönliche Ehre (vgl. BVerfGE 54, 148 <153 f.>; 99, 185 <193>; 114, 339 <346>; 119, 1 <24>). Ein allgemeines oder gar umfassendes Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person enthält Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG nicht (vgl. BVerfGE 101, 361 <380>).
Für die Gewichtung der Belange des Persönlichkeitsschutzes wird neben den Umständen der Gewinnung der Abbildung, etwa durch Ausnutzung von Heimlichkeit oder beharrlicher Nachstellung, auch bedeutsam, in welcher Situation die betroffene Person erfasst und wie sie dargestellt wird (vgl. BVerfGE 120, 180 <207>). Das Gewicht der mit der Abbildung verbundenen Beeinträchtigungen des Persönlichkeitsrechts ist erhöht, wenn die visuelle Darstellung durch Ausbreitung von üblicherweise der öffentlichen Erörterung entzogenen Einzelheiten des privaten Lebens thematisch die Privatsphäre berührt. Gleiches gilt, wenn die betroffene Person nach den Umständen, unter denen die Aufnahme gefertigt wurde, typischerweise die berechtigte Erwartung haben durfte, nicht öffentlich abgebildet zu werden, etwa weil sie sich in einer durch räumliche Privatheit geprägten Situation, insbesondere einem besonders geschützten Raum, aufhält (vgl. BVerfGE 101, 361 <384>; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 2017 - 1 BvR 967/15 -, juris, Rn. 17). Dem Schutzanspruch des Persönlichkeitsrechts kann jedoch auch außerhalb der Voraussetzungen einer örtlichen Abgeschiedenheit ein erhöhtes Gewicht zukommen, so wenn die Abbildung den Betroffenen in Momenten der Entspannung oder des Sich-Gehen-Lassens außerhalb der Einbindung in die Pflichten des Berufs und Alltags erfasst (vgl. BVerfGE 120, 180 <207>).
Allerdings zieht die Kunstfreiheit ihrerseits dem Persönlichkeitsrecht Grenzen. Um diese im konkreten Fall zu bestimmen, genügt es mithin im gerichtlichen Verfahren nicht, ohne Berücksichtigung der Kunstfreiheit eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts festzustellen: Es bedarf der Klärung, ob diese Beeinträchtigung derart schwerwiegend ist, dass die Freiheit der Kunst zurückzutreten hat; eine geringfügige Beeinträchtigung oder die bloße Möglichkeit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung reichen hierzu angesichts der hohen Bedeutung der Kunstfreiheit nicht aus. Lässt sich freilich eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts zweifelsfrei feststellen, so kann sie auch nicht durch die Kunstfreiheit gerechtfertigt werden (vgl. BVerfGE 67, 213 <228>; vgl. auch BVerfGE 30, 173 <195>; 75, 369 <380>; 119, 1 <27>).
Lumix S und G

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